| Artikel zum Thema
'Awodah sarah' - 3.Teil Habe
keinen Aberglauben,
deute keine Zeiten, zaubere nicht!
Die rabbinische Literatur liefert
uns detaillierte Beschreibungen 'heidnischer Dienste' bzw. Verhaltensregeln
zur Vermeidung solcher Praktiken. Die Weisen geben uns Vorschriften, die uns
helfen sollen, Aberglaube und Götzendienst zu erkennen. Ausserdem geben sie
uns Richtlinien zum Umgang mit den Anhängern solcher Wertvorstellungen. In
all unseren Handlungen ist es wichtig, zu bezeugen, dass wir an die Macht
der Götzen, an dunkle Zeichen und Talismane nicht glauben.
Im Kap. 166 des Kizur
Schulhan Arukh finden wir Erläuterungen zur Weisung 'Habe keinen
Aberglauben, deute keine Zeiten, zaubere nicht'. Es folgen Beispiele,
die uns mit der praktischen Bedeutung der Weisung vertraut machen
sollen:
Kap.166 - §1: "Sage nicht: Wenn
einer sagt, weil mir mein Brot aus dem Munde gefallen oder mir mein Stab
aus der Hand gefallen ist oder mein Sohn hinter mir mich gerufen oder
ein Rabe mir zugerufen hat, ein Hirsch mir über den Weg gelaufen, eine
Schlange zu meiner Rechten, ein Fuchs zu meiner Linken war, will ich
diesen Weg nicht gehen, weil ich kein Gelingen haben werde; ebenso
diejenigen, die auf das Zwitschern eines Vogels hören und sagen: Es wird
so und nicht so sein; es ist gut das und nicht gut, das zu tun.
Ebenso, wenn man von jemand Geld verlangt und er sagt: Ich bitte dich, laß
mich jetzt; es ist Morgen, und ich will nicht den Anfang des Tages mit
einer Strafe beginnen; oder: es ist Sabbatausgang oder Monatsanfang;
ebenso diejenigen, die sagen: Man muß diesen Hahn schlachten, weil er am
Abend gekräht hat, oder dieses Huhn töten, weil es wie ein Hahn gekräht
hat, und ebenso all dergleichen Dinge sind alle verboten; und wer eines
von diesen Dingen tut, übertritt ein Verbot".
Je weiter entfernt wir von solchen
Praktiken stehen, umso absurder mag uns diese Aufzählung, deren
spöttischer Unterton unverkennbar ist, erscheinen. Umso überraschender
erscheint dann der Hinweis: "Manche sagen, wenn einer den Grund nicht
angibt, warum er das Huhn oder den Hahn schlachten möchte, sondern
einfach nur sagt: 'Schlachtet dieses Huhn oder diesen Hahn!', dann ist
es erlaubt diese zu schlachten - und so ist der Brauch".
Kap 166 - §2: Weitere Beispiele
folgen und schildern uns das Deuten von Vorzeichen. Dinge, die
durchaus auch heute noch verbreitet sind, und oft wissen wir es noch
nicht einmal, woher wir solch eigentümliche Anwandlungen haben. Manchmal
halten wir es sogar für 'Religion' und verwechseln derartiges mit der
Lehre.
ChaSaL (die Weisen - ihr Gedenken
sei zum Segen) haben sich zu allen Zeiten gegen abergläubische Praktiken
gewandt. Trotzdem finden wir auch Verständnis für die Sehnsucht des
Menschen, sich in seiner Unsicherheit an Zeichen, Amulette und
dergleichen zu halten. Dahingehend ist auch der Passus (§3) zu deuten,
der besagt: "Wenn jemand ein Haus gebaut oder ein Kind bekommen oder
eine Frau genommen hat und darauf dreimal Gelingen war - oder das
Gegenteil, so mag ihm dies als ein Vorzeichen für die Zukunft sein -
ähnlich wie Elieser, der Knecht Awrahams vefuhr".
Im §4 geht es um Zeitendeuter,
welche die Augen blenden. Als ein Beispiel wird ein Spassmacher
angeführt, der durch Geschwindigkeit der Hände Dinge vortäuscht oder
verschwinden lässt. Ein solcher verstößt gegen ein Verbot, gemäß Vajikra
jt-14 = Lev. 19,14: "Fluche nicht einem Tauben und vor einen Blinden
lege keinen Anstoß, und fürchte dich vor deinem G'tt. Ich bin
der Ewige..." Es folgt die lapidare Anweisung - "sieh' es nicht an
und betrachte es nicht - wenn sie aber ein Nichtjude macht, darf man
zusehen."
In §5 geht es schließlich um
Zauberei. Auch hier finden wir die Ablehnung zusammen mit der
Ausnahme. Von hysterischem Fanatismus kann keine Rede sein. Es heisst:
"Geh' nicht zu Zauberern - außer bei Lebensgefahr, oder bei Krankheit,
die durch Zauber oder Zufall (!?) und böse Geister gekommen
ist. Dann darf man sich von nichtjüdischen Zauberern helfen lassen".
Was soll uns diese Weisung heute?
Wir deuten weder Zeichen, noch
suchen wir die Hilfe von Zauberern. Unsere Kinder fürchten sich nicht
vor Raben und Füchsen. Sie beraten sich mit ihren Eltern und nicht mit
Hokuspoken, sie hören eher auf die Stimme der Vernunft, als auf die
Stimmen krähender Hühnern oder auf das Trippeln der Füchse im
Morgengrauen.
Da dieses und verwandte Themen in
unseren Foren solch übermächtige Dominanz eingenommen haben, habe ich
mir die Frage gestellt "Was soll uns diese Weisung?" und ich meine, dass
es die Vernunft ist, die die Überlieferung hier zu fördern versucht. Sie
versucht, uns fernzuhalten vor geistiger Unterordnung und legt uns
unsere Verantwortung nahe. Wir können uns aus unserer Verantwortung
nicht wegstehlen, um uns stattdessen auf Zeichen, Idole, Amulette und
Wahrsagerei zu verlassen.
Während die Lehre klar sagt 'tu
nicht dies, tu nicht jenes' - vermittelt sie gleichzeitig aber auch ein
Verständnis für jene, die dies und das eben doch tun. Sie äußert sich
spöttisch, humorvoll, warnend. Dass gerade dieser Bereich mit soviel
Nachsicht behandelt wird, ist erstaunlich, wird doch hier ein ganz
zentraler Bereich der Lehre, nämlich der Dienst am 'Einen Einzigen', dem
'Eifersüchtigen, dem Ausschliesslichen und Allumfassenden' berührt. Was
die Beschäftigung mit der Halakhah hier letztendlich anregt sind also
Verständnis, Nachsicht und Vorsicht im Urteil.
Wendet euch nicht den Götzen zu
und gegossene Götter machet euch nicht!
Dies gilt in noch stärkerem Masse
für die Paragraphen des Kap. 167, welche sich mit dem Götzendienst
beschäftigen.
Nach Schulchan Arukh (Jore Dea 139)
heisst es im Kizur Kap.167 §1: "Von Götzen ist die Nutznießung
verboten, sowohl von ihnen selbst als auch von Ihren
Gebrauchsgegenständen und ihrem Schmuck und ihren Opfern. Wenn eins von
diesen Dingen selbst unter tausend Erlaubtes gekommen ist, macht es die
ganze Vermischung zur Nutznießung verboten". Praktische Beispiele finden
sich z.Bsp. im Umgang mit Wein.
Der Schmuck der Götzen: In
§2 erfahren wir wie Götzen, die einem Nichtjuden gehören, ebenso wie
Ihre Gebrauchsgegenstände und Ihr Schmuck, ungültig gemacht werden
können. Hierzu muss der Nichtjude sie mit seinen Händen ungültig machen,
daß sie keine Götzen, keine Gebrauchsgegenstände und kein Schmuck für
Götzen mehr sein sollen. Die Erwähnung, dass dies auch dann gilt, wenn
besagter Nichtjude kein Götzendiener ist, stellt eindeutig fest, dass
nicht alle Gojim per se Götzendiener sind.
Kerzen der Heiden: In §3
folgt ein gerade im christlichen Umfeld interessantes Beispiel. Es geht
hier um Kerzen, die vor Götzen angezündet werden. Hat diese ein
Nichtjude für sich ausgelöscht und einem Israeliten verkauft, sind sogar
diese erlaubt; denn, weil er sie für sich ausgelöscht hat, so R.
Schlomoh Ganzfried, ist das ihr Ungültigmachen. Wenn wir uns den Vorgang
nun praktisch vor Augen führen, erscheint die - oft so streng, starr und
unnachgiebig dargestellte Halakhah - ausserordentlich freundlich und
entgegenkommend; wer würde sich schon brennende Kerzen in die
Einkaufstasche legen. Es bleibt zu beachten: "Der Nichtjude, also der
Verkäufer, muss die Kerzen löschen" und: "Man soll solche Lichter nicht
für ein religiöses Gebot hernehmen (Hadalakath
Neroth etc.), für Heiliges sind sie unpassend".
Die Kleidung der
Götzenpriester: Auch §4 überrascht durch die moderate Art, mit der die
Überlieferung dieses Thema angeht. Auch hier erweist sie sich viel
nachsichter als oftmals vermutet wird. Uns käme es doch gar nicht in den
Sinn ein 'priesterliches Gewand' zu erwerben, schon die Betrachtung oder
Berührung erscheint uns seltsam. Eine wesentlich weniger 'aufgeregte
Einstellung' legt die Überlieferung an den Tag: "Über die Gewänder, mit
denen die Priester sich bekleiden, wenn sie in den Götzentempel gehen,
sagen manche, diese seien deren
Schmuck und nicht der Schmuck ihrer Götzen. Daher wird hier eine
Ungültigmachung gar nicht erst notwendig - nach Ansicht mancher". Nach
Ansicht anderer ist eine Ungültigmachund im Sinne des §2 notwendig.
§5 bezieht sich auf Vajikra 19-4
"Wendet euch nicht den Götzen zu und gegossene Götter machet euch nicht.
Ich bin der Ewige..." (p. 111 Zunz). Auch hier ist die Überlieferung
eher unaufgeregt und gebietet lapidar: "Man darf einen Götzen und seinen
Schmuck nicht betrachten, man muß sich von dem Haus und umsomehr von dem
Götzen selbst vier Ellen fernhalten...". Vier Ellen, das
entspricht hochgerechnet 2m Abstand.
Um keinen falschen Eindruck
aufkommen zu lassen gebietet §6: "Wenn dir ein Dorn in den Fuss gedrungen
ist, während du gerade vor einem Götzen stehst, oder es fällt dir Geld
herab, dann bücke dich nicht, um den Dorn zu entfernen oder das Geld
aufzuheben. Es könnte sonst so aussehen, als beugest du dich vor dem
Götzen. Es ist dies aber auch dann verboten, wenn es keiner sieht". Wie
man sich dennoch des Spreisens entledigen kann wird natürlich auch
erwähnt: "Setze dich oder wende deinen Rücken oder deine Seite und dann
fasse das Hinuntergefallene oder den Spreisen".
Geschäft und Beteiligung
§7 : "Manche sagen, es sei verboten, zum Bau von Götzen oder für Schmuck
oder Gebrauchsgegenstände des Götzen Geld zu leihen, und umsomehr sei
verboten, ihnen bereits gebrauchsfertige Gegenstände zu verkaufen; wer sich
davon zurückhält, wird Segen haben. Desgleichen binde man nicht Bücher, die
Götzendienst enthalten; nur Bücher der Richter und sonstiger Gelehrter. Wenn
man sich vor Feindschaft fürchtet, entzieht man sich jedenfalls, soweit man
sich der Sache entziehen kann".
Handel und Wandel an den
Kultstätten
der Heiden §8: "An einem Ort, wo sich Götzendiener versammeln und sagen,
dort verzeihe man ihnen ihre Sünden, darf man mit ihnen keine Geschäfte
machen. So nach Turej Sahaw, wohingegen es bei Chochmath Adam heisst
(Kap. 87) es sei fraglich".
Die Namen der Götzen §9:
"Man darf den Namen von Götzen nicht aussprechen, weder für irgend einen
Zweck, z. B., um zu einem andern zu sagen: Warte auf mich neben dem und
dem Götzenbild — noch ohne Zweck; denn es heißt (Ex. 23,13): 'Den Namen
fremder Götter dürft ihr nicht aussprechen!' Es ist auch verboten, zu
verursachen, daß ein Nichtjude den Namen der Götzen ausspricht; so heißt
es dort: er (der Name des Götzen) werde nicht auf dein Geheiß vernommen
und er werde nicht durch deine Verursachung gehört! Wenn ein
Götzendiener ihm einen Schwur leisten muß, erleichtern manche, ihn
schwören zu lassen (nach Orach Chajim 156). Den Namen ihrer Festtage,
die gleich Namen von Menschen sind, zu erwähnen, ist nicht verboten; nur
spreche man sie nicht als feierliche Bezeichnung aus, so wie die
Götzendiener selbst sie erwähnen".
§10: "Jede Verspottung ist
verboten, außer der Verspottung von Götzendienst - diese ist erlaubt".
Der im II. Teil dieser Artikelserie
angedachte Zusammenhang zwischen dieser Aussage und der Geschichte des
Awram Ben-Terach lässt sich auch durch die Tatsache untermauern, dass
die Nennung des Gebots 'Ehre Deinen Vater und deine Mutter'
chronologisch direkt vor dem Gebot 'sich nicht dem Götzendienst
zuzuwenden' angeführt wird (beide im Wochenabschnitt Kedoschim / Lev.
19ff).
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Man versorge die Armen aus den Völkern mitsamt den Armen Israels:
Die
Halakhah und die Wege des Friedens
david gall / haGalil
onLine 16-01-2000
[Übersicht]
Die hier ausgeführte
Betrachtungsweise erhebt keinen Anspruch auf allgemeine oder gar
ausschliessliche Gültigkeit. Eine umfassende und allen Aspekten der Thematik
gerecht werdende Erörterung ist hier weder möglich, noch wurde sie versucht.
Dies alles mag selbstverständlich sein, in Anbetracht der feindseligen
Atmosphäre in einigen Diskussionsgruppen ist es trotzdem erwähnenswert. |