Reiseformalitäten
Alle Angaben ohne Gewähr und gültig nur
für Personen, die Israel aus touristischem Interesse besuchen. Wollen Sie
eine Arbeit annehmen, studieren oder sich permanent niederlassen, so müssen
Sie noch vor der Einreise bei einer diplomatischen oder konsularischen
Vertretung Israels das entsprechende Visum beantragen.
Reisepaß
Touristen müssen im Besitz eines für
Israel gültigen Reisepasses sein. Staatenlose Personen benötigen ein
gültiges Reisedokument mit Wiedereinreisegenehmigung des ausstellenden
Staates.
Einreisevisum
Generell wird ein Einreisevisum
verlangt, Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Liste. Dieses Visum berechtigt
zu einem dreimonatigen Aufenthalt, vom Tag der Einreise an gerechnet. Bürger
der U.S.A benötigen kein Visum, dafür aber einen gültigen U.S. Reisepaß.
Staatsangehörige der im folgenden
aufgeführten Staaten brauchen ebenfalls kein Transit- oder Besuchervisum für
die Einreise nach Israel: Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Costa Rica,
Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Holland, Hong
Kong, Island, Jamaica, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg,
Malediven, Mauritius, Mexiko, Niederländische Antillen, Norwegen,
Österreich, Paraguay, Philippinen, Schweden, Schweiz, Surinam, Swaziland,
Trinidad und Tobago.
Staatsangehörige der folgenden
Staaten erhalten bei der Einreise nach Israel kostenlos ein Visum:
Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Zentralafrikanische
Republik, sowie Italien, Neuseeland, San Marino, Spanien, Südafrika, und
Uruguay. Dies gilt auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie nach dem 1.1.1928 geboren wurden.
Staatsangehörige der Irischen Republik (Eire) erhalten bei der Einreise
ebenfalls ein Visum, müssen aber die entsprechende Gebühr entrichten.
Staatsangehörige der folgenden Länder
erhalten ein Visum gebührenfrei, müssen es jedoch vor der Abreise aus dem
Heimatland bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels
beantragen: Zypern, Bundesrepublick Deutschland, sofern sie vor dem 1.1.1928
geboren wurden (für eine unbegrenzte Zahl von Einreisen während der
Gültigkeitsdauer des Reisepasses), sowie alle Staaten des ehem. Jugoslawien.
Staatsangehörige von nicht
aufgeführten Ländern müssen bei einer diplomatischen oder konsularischen
Vertretung Israels ein Visum beantragen und die entsprechenden Gebühren
entrichten.
Transitvisum
Ein Transitvisurn berechtigt zu einem
fünftägigen Aufenthalt, es kann bei jeder diplomatischen oder konsularischen
Vertretung Israels beantragt werden. Nach Anskunft kann das Transitvisum bei
jeder Zweigstelle des Innenministeriums um weitere zehn Tage verlängert
werden.
Tagesvisum
Sollten Sie Israel während einer
Kreuzfahrt besuchen, erhalten Sie ein Tagesvisum, das es Ihnen erlaubt,
solange im Land zu bleiben, wie Ihr Schiff im Hafen liegt. Sie brauchen dann
kein Besuchervisum mehr zu beantragen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Besucher, die länger als drei Monate
im Land bleiben möchten, müssen eine Verlängerung beantragen. Dies gilt
ebenso für Staatsangehörige der Länder, die kein Einreisevisum benötigen.
Den erforderlichen Stempel in Ihren Reisepass erhalten Sie bei jeder
Zweigstelle des Innenministeriums.
Die Hauptbüros befinden sich in:
- Jerusalem - Generali Building -
Rehov Shlomzion Hamalka
Tel. (02) 228211
- Tel Aviv - Shalom Meyer Tower - Visa
Department
9 Rehov ahad Ha‘am - Tel. (03) 651941, 657758
- Haifa - Government Building
(gegenüber Municipality)
11 Hassan Shukri - Tel. (04) 667781
Visagebühren
Ein individuelles Besucher- oder
Transitvisum für alle Personen, die nicht von der Zahlung befreit sind,
kostet 3 Dollar. Die Gebühr für das Verlängern eines BesucherTransit- oder
zeitlich begrenzten Residenzvisums beträgt 3 Dollar pro Jahr für
Staatsangehörige aller Länder außer Belgien, Holland und Luxemburg, die von
der Gebühr befreit sind.
Ein- und Ausreiseformalitäten
Formular AL-17
Alle Besucher Israels, auch
Diplomaten, müssen bei der Einreise das Formular AL- 17 ausfüllen. Besucher,
die von Israel aus eine Weiterreise in ein arabisches Land (mit Ausnahme
Ägyptens und inzw. auch Jordaniens) planen, sollten den Zollbeamten bitten,
bei der Einreise nach Israel anstatt des Reisepasses das Formular AL- 17 zu
stempeln.
Ausreisegebühren
Besucher, die Israel vom Ben-Gurion
International Airport in Lod aus verlassen, müssen eine Flughafengebühr
bezahlen. Diese Gebühr wird häufig erhöht, beträgt jedoch stets etwa den
Gegenwert von 10 Dollar.
Reisende nach Ägypten zahlen eine Gebühr im Gegenwert von 8 Dollar. Für
Reisende, die Israel von den Flughäfen in Jerusalem oder Elat verlassen,
beträgt die Gebühr etwa 5.50 Dollar.
Besucher, die über den Grenzübergang Nizanah nach Ägypten reisen, zahlen
etwa 2 Dollar. Die Steuer ist bei der Zweigstelle der Bank Leumi am
Grenzübergang zu entrichten. Reisende, die über Rafiah das Land verlassen,
zahlen etwa 8 Dollar, diese Gebühr kann bei jeder Zweigstelle der Bank
Hapoalim auf das Konto 566-05-39710 der Israel Airport Authority eingezahlt
werden.
Diese Ausreisegebühren werden von allen Personen erhoben, die Israel über
die genannten Ausreisestellen verlassen, mit Ausnahme von Kindern unter zwei
Jahren.
Weitere Auskünfte erteilt:
The Ministry of the Interior
Immigration and Registration Department
24 Rehov Hillel - Jerusalem - Tel. (02) 226261
Gesundheit
Es gibt keine Impfvorschriften für
Reisende nach Israel, es sei denn, Sie kommen aus Seuchengebieten.
Touristen, die sich bereits in Israel befinden und sich gegen Cholera und
Gelbfieber impfen lassen möchten, können dies bei jeder Bezirks- oder
Unterbezirkstelle des Gesundheitsministeriums tun.
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