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Judentum und Israel
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Reiseformalitäten

Alle Angaben ohne Gewähr und gültig nur für Personen, die Israel aus touristischem Interesse besuchen. Wollen Sie eine Arbeit annehmen, studieren oder sich permanent niederlassen, so müssen Sie noch vor der Einreise bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels das entsprechende Visum beantragen.

Reisepaß

Touristen müssen im Besitz eines für Israel gültigen Reisepasses sein. Staatenlose Personen benötigen ein gültiges Reisedokument mit Wiedereinreisegenehmigung des ausstellenden Staates.

Einreisevisum

Generell wird ein Einreisevisum verlangt, Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Liste. Dieses Visum berechtigt zu einem dreimonatigen Aufenthalt, vom Tag der Einreise an gerechnet. Bürger der U.S.A benötigen kein Visum, dafür aber einen gültigen U.S. Reisepaß.

Staatsangehörige der im folgenden aufgeführten Staaten brauchen ebenfalls kein Transit- oder Besuchervisum für die Einreise nach Israel: Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Holland, Hong Kong, Island, Jamaica, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Malediven, Mauritius, Mexiko, Niederländische Antillen, Norwegen, Österreich, Paraguay, Philippinen, Schweden, Schweiz, Surinam, Swaziland, Trinidad und Tobago.

Staatsangehörige der folgenden Staaten erhalten bei der Einreise nach Israel kostenlos ein Visum: Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Zentralafrikanische Republik, sowie Italien, Neuseeland, San Marino, Spanien, Südafrika, und Uruguay. Dies gilt auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie nach dem 1.1.1928 geboren wurden.
Staatsangehörige der Irischen Republik (Eire) erhalten bei der Einreise ebenfalls ein Visum, müssen aber die entsprechende Gebühr entrichten.

Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten ein Visum gebührenfrei, müssen es jedoch vor der Abreise aus dem Heimatland bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels beantragen: Zypern, Bundesrepublick Deutschland, sofern sie vor dem 1.1.1928 geboren wurden (für eine unbegrenzte Zahl von Einreisen während der Gültigkeitsdauer des Reisepasses), sowie alle Staaten des ehem. Jugoslawien.

Staatsangehörige von nicht aufgeführten Ländern müssen bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels ein Visum beantragen und die entsprechenden Gebühren entrichten.

Transitvisum

Ein Transitvisurn berechtigt zu einem fünftägigen Aufenthalt, es kann bei jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels beantragt werden. Nach Anskunft kann das Transitvisum bei jeder Zweigstelle des Innenministeriums um weitere zehn Tage verlängert werden.

Tagesvisum

Sollten Sie Israel während einer Kreuzfahrt besuchen, erhalten Sie ein Tagesvisum, das es Ihnen erlaubt, solange im Land zu bleiben, wie Ihr Schiff im Hafen liegt. Sie brauchen dann kein Besuchervisum mehr zu beantragen.

Verlängerung des Aufenthaltes

Besucher, die länger als drei Monate im Land bleiben möchten, müssen eine Verlängerung beantragen. Dies gilt ebenso für Staatsangehörige der Länder, die kein Einreisevisum benötigen. Den erforderlichen Stempel in Ihren Reisepass erhalten Sie bei jeder Zweigstelle des Innenministeriums.

Die Hauptbüros befinden sich in:

  • Jerusalem - Generali Building - Rehov Shlomzion Hamalka
    Tel. (02) 228211
  • Tel Aviv - Shalom Meyer Tower - Visa Department
    9 Rehov ahad Ha‘am - Tel. (03) 651941, 657758
  • Haifa - Government Building (gegenüber Municipality)
    11 Hassan Shukri - Tel. (04) 667781

Visagebühren

Ein individuelles Besucher- oder Transitvisum für alle Personen, die nicht von der Zahlung befreit sind, kostet 3 Dollar. Die Gebühr für das Verlängern eines BesucherTransit- oder zeitlich begrenzten Residenzvisums beträgt 3 Dollar pro Jahr für Staatsangehörige aller Länder außer Belgien, Holland und Luxemburg, die von der Gebühr befreit sind.

Ein- und Ausreiseformalitäten Formular AL-17

Alle Besucher Israels, auch Diplomaten, müssen bei der Einreise das Formular AL- 17 ausfüllen. Besucher, die von Israel aus eine Weiterreise in ein arabisches Land (mit Ausnahme Ägyptens und inzw. auch Jordaniens) planen, sollten den Zollbeamten bitten, bei der Einreise nach Israel anstatt des Reisepasses das Formular AL- 17 zu stempeln.

Ausreisegebühren

Besucher, die Israel vom Ben-Gurion International Airport in Lod aus verlassen, müssen eine Flughafengebühr bezahlen. Diese Gebühr wird häufig erhöht, beträgt jedoch stets etwa den Gegenwert von 10 Dollar.
Reisende nach Ägypten zahlen eine Gebühr im Gegenwert von 8 Dollar. Für Reisende, die Israel von den Flughäfen in Jerusalem oder Elat verlassen, beträgt die Gebühr etwa 5.50 Dollar.
Besucher, die über den Grenzübergang Nizanah nach Ägypten reisen, zahlen etwa 2 Dollar. Die Steuer ist bei der Zweigstelle der Bank Leumi am Grenzübergang zu entrichten. Reisende, die über Rafiah das Land verlassen, zahlen etwa 8 Dollar, diese Gebühr kann bei jeder Zweigstelle der Bank Hapoalim auf das Konto 566-05-39710 der Israel Airport Authority eingezahlt werden.
Diese Ausreisegebühren werden von allen Personen erhoben, die Israel über die genannten Ausreisestellen verlassen, mit Ausnahme von Kindern unter zwei Jahren.

Weitere Auskünfte erteilt:
The Ministry of the Interior
Immigration and Registration Department
24 Rehov Hillel - Jerusalem - Tel. (02) 226261

Gesundheit

Es gibt keine Impfvorschriften für Reisende nach Israel, es sei denn, Sie kommen aus Seuchengebieten. Touristen, die sich bereits in Israel befinden und sich gegen Cholera und Gelbfieber impfen lassen möchten, können dies bei jeder Bezirks- oder Unterbezirkstelle des Gesundheitsministeriums tun.


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