Die Oberste
Staatsanwaltschaft der Tschechischen Republik beschließt:
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen SS Malloth!!!
Prag, 18.November 1999 - haGa/ctk - Die Oberste
Staatsanwaltschaft der Tschechischen Republik beschloß, die Wiederaufnahme des
Strafverfahrens in der CR gegen den Kriegsverbrecher und ehemaligen
Oberaufseher in der Kleinen Festung Theresienstadt SS Anton Malloth. Der
Stellvertreter der Oberstaatsanwältin sagte heute der Zeitung Pravo, man könne
sich nicht darauf verlassen, daß die deutsche Seite diese Sache je verfolgen
wird.
Wenige Tage nach
Peter Finkelgruens abschliessender Rede
zum Fall der Nichtverfolgung der Verbrechen gegen SS Anton Malloth durch die
deutschen Behörden zeigt sich neue Hoffnung am Horizont. Dass dieser Fall,
im Gegensatz zu so vielen anderen, überhaupt noch im Gespräch ist, ist vor
allen Dingen Peter Finkelgruen zu verdanken, der immer wieder auf den Mörder
seines Grossvaters hingewiesen hatte.
Nachdem die deutsche Justiz jegliche Strafverfolgung in
Sachen KZ-Theresienstadt / Terezín eingestellt hat - ohne (nach eigenen
Angaben) jemals zu 'verwertbaren Ergebnissen' gekommen zu sein, wäre die
heutige Entscheidung Prags ein Schritt dahin die deutsche Lüge vom
'Altersghetto' aktenkundig zu widerlegen und damit den deutschen Behörden
ein amtliches Armutszeugnis auszustellen.
Peter Finkelgruen meinte uns gegenüber: "Was es noch zu
sagen gab, musste ich noch einmal sagen. Für mich war dieser Vortrag
notwendig und an der Zeit. Ich mußte die Angelegenheit für mich zu einem
Ende bringen, auch wenn ein anderes richtiger gewesen wäre".
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Malloth zum Tode verurteilt.
1969 wurde dieser Urteil annuliert, damit das Verfahren um neue Tatsachen
erweitert werden kann. Das Strafverfahren gegen Malloth wurde in Deutschland
im Jahre 1971 aufgenommen und schleppte sich bis zum 1. April 1999 um
offiziell beendet zu werden.
Wenn die Oberstaatsanwaltschaft in Prag die Wiederaufnahme
vorantreibt, wird die ortszuständige Staatsanwaltschaft in Usti nad Labem
(Aussig) mit dem Verfahren beauftragt werden. Gegen Malloth könnte dann in
Abwesenheit verhandelt werden. De facto hatten sich die deutschen Behörden
bisher immer schützend vor Malloth gestellt, eine Auslieferung aus
Deutschland scheint vor diesem Hintergrund eher unwahrscheinlich.
Laut der Zeitung Pravo könnte Malloth in der CR wegen
seiner Verbrechen gegen die Menschheit, insbesondere im Genozid - seine
Taten waren eindeutig gegen die jüdischen Bürger ausgerichtet, mit der
Absicht zur Vernichtung und Ausrottung. In Deutschland kann gegen Malloth
nur wegen Mord verhandelt werden, denn alle anderen Straftaten sind
verjährt.
In der Hoffnung auf ein, im Sinne Peter Finkelgruens
'richtigeres Ende', schauen wir heute nach Prag, die grosse ehemalige Ir
vaEm beJisrael. Wir hoffen heute auf ein Zeichen der Gerechtigkeit und des
Respekts für die Ermordeten.
ee - haGalil onLine 18-11-99
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