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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Bundesjustizministerin a.D., Rechtsanwältin

Platz der Republik
11011 Berlin

2. April 2001

Prozess gegen Anton Malloth

56 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges muß sich Anton Malloth, Wachmann im Lager Theresienstadt, 89 Jahre alt, in Deutschland strafrechtlich für ihm vorgeworfenen Mord in mehreren Fällen im Lager Theresienstadt verantworten. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat in kurzer Zeit die Ermittlungen bis zur Anklageerhebung durchgeführt und damit schon jetzt einen wichtigen Beitrag für Gerechtigkeit und Sühne schwerster Verbrechen geleistet.

Die Mühlen der Justiz haben in den vergangenen Jahrzehnten leider häufig nur sehr langsam gemahlen, wenn es um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Der Fall Malloth macht dies wieder einmal auf drastische Weise deutlich. Mehrere Male wurden von der damals zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund die Ermittlungen eingestellt. Da darf es nicht verwundern, dass die Nachkommen der Opfer verzweifeln und ihr Vertrauen in das ernsthafte Bemühen der Justiz verlieren, nachdrücklich und konsequent alle Verantwortlichen für die schlimmsten Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Einige haben in Ihrem Bemühen nicht nachgelassen, Staatsanwaltschaft und Justiz Fakten und Hinweise zu liefern, wie zum Beispiel Peter Finkelgruen, dessen Großvater in Theresienstadt ermordet wurde. Wegen dessen Todes ist Anton Malloth noch nicht angeklagt. Als Enkel hat Peter Finkelgruen nach geltendem Stratprozessrecht keine Befugnis, sich einer erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschliessen und damit die sich daraus ergebenen Rechte zu gebrauchen. Zu recht kritisiert er dies seit Jahren.

Die Bewältigung der NS-Vergangenheit ist für die Deutschen kein Ruhmesblatt. Viel zu lange wurde geschwiegen und verdrängt in der Hoffnung, so das Unrecht aus der Welt schaffen zu Können. Auch die Auseinandersetzung mit der NS-Justiz ist in Deutschland nicht gelungen. Zu lange und in zu großem Umfang fanden sich in der deutschen Nachkrlegsjustiz Richter und Staatsanwälte wieder, die auch unter Hitler dort tätig gewesen waren. Der Grundsatz "Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein", setzte sich in vielerlei Variationen und als ungeschriebene Begründung manchen Urteils gegen die Täter des "Dritten Reiches" durch. Justizkritik blieb in den ersten zwei Jahrzehnten der Bundesrepublik vereinzelt.

"Recht ist Wille zur Gerechtigkeit" - dieser Satz des großen Juristen und Rechtspolitikers der Weimarer Zeit, Gustav Radbruch, gilt auch heute und sollte Maßstab für die so spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät durchgeführten Ermittlungen und die Anklageerhebung gegen Anton Malloth sein.

Text einer Erklärung der
Bundesministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
haGalil onLine Pressekonferenz

München, am 23. April 2001.

 


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