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Finkelstein u.a.:
Zur Kritik an Goldhagen
Von
F.Werners
Nachdem Daniel Jonah
Goldhagen im März 1997 der Demokratiepreis der »Blätter für deutsche
und internationale Politik« verliehen worden war, schienen die
öffentlichen Debatten um sein Buch »Hitlers Willige Vollstrecker«,
zumindest im deutschsprachigen Raum, mehr oder weniger beendet zu
sein. Etwas anders lag der Fall in den USA: Im Historical Journal
vom März 1997 erschien unter dem Titel »Revising the Holocaust« ein
Aufsatz von Ruth Bettina Birn, Chefhistorikerin der Sektion
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im
kanadischen Justizministerium (The Historical Journal,
Vol.40, I März 1997, S.195-215). Vier Monate später veröffentlichte
der amerikanische Politikwissenschaftler Norman G. Finkelstein in
der Londoner Zeitschrift New Left Review den Artikel »Daniel
Jonah Goldhagen's 'Crazy' Thesis: A Critique of Hitlers Willing
Executioners« (New Left Review, Juli/August 1997,
S.39-87). Beide Autoren unterzogen Goldhagens Buch einer harschen
Kritik.
Birn warf Goldhagen vor
allem vor, in seinen Fallstudien bezüglich der Taten der
Polizeibataillone oder der KZ-Wachmannschaften eine quantitativ
unzureichende Quellenbasis zugrunde gelegt und daraus wiederum nur
das zitiert zu haben, was seiner These vom tief verwurzelten
Antisemitismus der Deutschen entsprach. Auf Birns Kritik hat
Goldhagen mit einer umfangreichen Gegendarstellung reagiert (German
Politics and Society, Vol.15, Nr. 3, Herbst 1997, S.119-165); in
Deutschland wurde diese Auseinandersetzung allerdings weniger durch
ihre Inhalte bekannt als vielmehr dadurch , daß Goldhagen Birn eine
Beleidigungsklage angedroht haben soll.
Finkelstein konzentrierte
sich mehr auf die argumentativen Details der Untersuchung und warf
Goldhagen Widersprüche und Falschdarstellungen der Sekundärliteratur
vor. Über diese Kritik hinaus versuchte er, Goldhagens Aussagen als
Ergebnis einer spezifisch zionistischen Sicht des Holocaust zu
interpretieren. Auszüge aus Finkelsteins Kritik veröffentlichte
Der Spiegel
im Sommer 1997 (vgl. Der Spiegel: Nr. 33 vom 11.August 1997,
S.156-158 und Nr.34 vom 18.August 1997, S.56-62). Eine Antwort
Goldhagens auf diese Spiegel-Darstellung erschien in der
Frankfurter Rundschau vom 18. August 1997.
Inzwischen liegen die
umstrittenen Aufsätze von Birn und Finkelstein in einer mehr oder
weniger überarbeiteten Fassung und deutscher Übersetzung vor. Der
Claassen Verlag hat sie unter dem ein- drucksvollen Titel »Eine
Nation auf dem Prüfstand. Die Goldhagen-These und die historische
Wahrheit.« herausgegeben. Hans Mommsen schrieb die Einleitung.
Wer oder was hier
wirklich auf dem Prüfstand steht, muß sich erst noch erweisen. »Die
historische Wahrheit« zu versprechen, ist eine Sache; das
Versprechen einzulösen, ist eine andere.
Es beginnt mit kleinen
Schreibfehlern und einer ganzen Reihe fehlerhafter Angaben zu Seiten
und Anmerkungen bezüglich der zitierten Stellen aus Daniel Jonah
Goldhagens Buch »Hitlers Willige Vollstrecker«. Angesichts der
Vielzahl der von Birn und Finkelstein herangezogenen Zitate mag man
das als einen unwesentlichen Flüchtigkeitsfehler abtun, doch an
mindestens zwei Stellen fällt dieser Fehler höchst unangenehm auf:
Finkelstein zitiert in seinen Anmerkungen ausführlich und kritisch
aus Büchern von Steven T. Katz und Elie Wiesel (Eine Nation auf dem
Prüfstand; nachfolgend zitiert als Finkelstein / Birn; S.121 Anm. 78
und S.125 Anm. 83). Die Seitenangaben zu diesen Zitaten tragen alle
das Kürzel »HWV« (für »Hitlers Willige Vollstrecker«); wer mit
Goldhagens Buch nicht vertraut ist, könnte leicht annehmen, diese
Passagen seien tatsächlich dort zu finden, was aber nicht der Fall
ist. Wären die Aufsätze vor dem Buchdruck sorgfältiger durchgesehen
worden, hätte diese Panne ebenso vermieden werden können wie jener
eklatante Übersetzungsfehler, wonach Finkelstein eine Aussage
Goldhagens wie folgt präsentiert:
»(...) Wären die
deutschen Täter nicht vom Nationalsozialismus bestimmte Antisemiten
gewesen, hätten sie sich nicht als 'kaltblütig und
mechanisch arbeitende Henker' und als 'gefühllose und zögerliche
Vollstrecker' betätigt (vgl. HWV S.31, 32, 453, 455ff)«
(S.89; Hervorhebung F.W.)
Das ist nun gerade nicht
Goldhagens Aussage und das wird nicht einmal von Finkelstein
behauptet, wie die englische Originalversion seines Aufsatzes zeigt:
»(...) had they not been
Nazi-like anti-Semites, the German perpetrators would have been
'cold, mechanical executioners', 'emotionless or reluctant
functionaries.' « (Finkelstein 1997, p. 68; Hervorhebung F.W.)
Folgt man der deutschen
Version, verdrehen sich Finkelsteins weitere Ausführungen ins
Absurde.
Doch auch unabhängig von
solchen Lektoratsfehlern bietet dieses Buch reichlich Anlaß zum
Kopfschütteln. So ist die Art und Weise, in der sowohl Birn als auch
Finkelstein Zitate konstruieren, mehr als fragwürdig. Um nur zwei
Beispiele zu nennen: Bei Finkelstein heißt es:
»Ferner sieht Goldhagen
einen zentralen Aspekt des Völkermords in der Freiwilligkeit der
Täter. Stets hätten ganz gewöhnliche Deutsche die Initiative
ergriffen und seien – um eine typische Stelle zu zitieren – 'ohne zu
zögern und mit Eifer zu Henkern von Juden' geworden (HWV, S. 463;
...)« (S.73)
Man muß schon sehr genau
hinsehen, wo der Finkelstein–Kommentar aufhört und das
Goldhagen–Zitat anfängt. Ferner empfiehlt es sich nachzuschlagen,
was Goldhagen wirklich geschrieben hat und nicht zuletzt in welchem
Kontext. Da ist nämlich die Rede von einer Gruppe Berliner
Polizisten, die als Unterhaltungstruppe zum Polizeibataillon 101
gestoßen war und laut einer von Goldhagen zitierten Zeugenaussage
ausdrücklich darum gebeten hatte, » '(...) sich an den
Exekutionen dieser Juden beteiligen zu dürfen. Diesem Ansinnen wurde
von Seiten des Bataillons stattgegeben.'
Diese Truppenunterhalter,
deren offizielle Aufgaben mit dem Mord an Juden nichts zu tun
hatten, mußten weder dazu gedrängt noch abkommandiert, noch
gezwungen werden, Juden zu töten. (...) am nächsten Tag stellten
diese Truppenunterhalter die Mehrheit der Vollstrecker. Wie so viele
deutsche Täter, ob Freiwillige oder nicht, wurden sie, ohne zu
zögern und mit Eifer, zu Henkern von Juden.« (HWV, S. 462f)
Während hier von einem
konkreten Vorfall die Rede ist, konstruiert Finkelstein die
Verallgemeinerung einer steten Initiative von Seiten ganz
gewöhnlicher Deutscher und gibt sie als Aussage Goldhagens aus. In
der Tat »eine typische Stelle« - für Finkelstein.
Bei Birn heißt es:
»Goldhagen leitet sein
Buch mit einigen grundsätzlichen und beunruhigenden Fragen ein:
Warum gehen wir davon aus, daß die Deutschen genauso sind wie wir
selbst? Warum glauben wir, daß es in Deutschland eine 'normale'
Gesellschaft gegeben habe, die 'im großen und ganzen ...
funktionierte wie unsere eigene' (HWV, S.29)? Warum solle man
überhaupt annehmen, 'die Deutschen' seien ' 'normal'
gewesen' (HWV, S.50)? Goldhagen stellt diese Frage ohne Bezugnahme
auf eine bestimmte geschichtliche Periode. Er gibt die Empfehlung,
keine Vermutungen anzustellen, sondern die Deutschen 'mit dem
kritischen Auge des Anthropologen' (HWV, S.29) zu betrachten;
genauso wie man eine fremde Spezies studieren würde.
Das Buch ist voller
Beispiele für Goldhagens besonderes Bild von 'den Deutschen'. Ich
möchte nur einige nennen: Der Deutsche sei 'im allgemeinen brutal
und mörderisch', wenn er Angehörige aus anderen Völkern für sich
arbeiten läßt; er gehöre 'einer politischen Kultur des Todes' an
(HWV, S.533), deren Grausamkeiten 'in den umfangreichen Annalen
menschlicher Barbarei ... einen besonderen Rang' einnähmen (HWV, S.
452). « (S.185f)
Es ist mühselig aber um
der wissenschaftlichen Genauigkeit willen lohnend, auch hier wieder
sorgfältig zwischen Birns Text und den Zitaten zu unterscheiden:
So stellt Goldhagen nicht
an einer einzigen Stelle seines Buches die Frage, ob die Deutschen
so sind wie andere Menschen, d.h. wie Angehörige anderer
moderner Staaten. Vielmehr ergibt sich, wenn man die
»Zitatschnipsel« wieder in den Zusammenhang setzt, aus dem sie
herausgerissen wurden, sehr deutlich die geschichtliche Periode, auf
die Goldhagen mit seiner Frage Bezug nimmt:
»Die mannigfachen
Probleme, die sich ergeben, wenn man über den Holocaust schreiben
will, beginnen mit den Annahmen über Deutschland, auf die man seine
Untersuchung gründet. (...) Soll man wie die meisten Historiker
davon ausgehen, daß die deutsche Gesellschaft mehr oder weniger
'normal' war, im großen und ganzen nach den selben Regeln des
'gesunden Menschenverstandes' funktionierte wie unsere eigene? Das
scheint mir die wichtigste Frage zu sein. « (HWV, S. 29)
Auch entspricht
Goldhagens vermeintliches Bild von 'den Deutschen' , bei näherem
Hinsehen, durchaus nicht dem, was Birn suggeriert: Das erste
Beispiel »im allgemeinen brutal und mörderisch« ist nicht so leicht
zu überprüfen, da hierzu die Seitenangabe fehlt; da muß man dann
schon die englische Originalversion des Birn-Aufsatzes zur Verfügung
haben, sowie die englische Ausgabe »Hitlers Willing Executioners«,
um schließlich auf Seite 372 der deutschen Ausgabe folgendes zu
finden:
»Obwohl die Deutschen
sich, wenn sie Angehörige anderer Völker ausbeuteten, im allgemeinen
brutal und mörderisch zeigten – das Niveau der Grausamkeit und der
Gewalttätigkeit sowie die Zahl der Morde lagen weit über dem vieler
Sklavenhaltergesellschaften -, ließen sie sich in ihrer Politik
gegen Nichtjuden doch stärker von Erwägungen materieller
Rationalität leiten.« (HWV, S.372f)
»Ein ganz gewöhnlicher
Bürger jenes Deutschland zu sein, daß sich dem Nationalsozialismus
überantwortet hatte, bedeutete auch, einer politischen Kultur des
Todes anzugehören. Daß diese politische Kultur ihre Angehörigen zu
so bereitwilligen Mördern machte, legt wiederum nahe, daß es sich
hier um eine Gesellschaft handelte, die grundlegende und
folgenreiche Wandlungen durchgemacht hatte, vor allem, was ihre
kognitiven Modelle und die Moralvorstellungen betraf.« (HWV, S.533)
»Doch in den
umfangreichen Annalen menschlicher Barbarei nehmen die
Grausamkeiten, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden,
aufgrund ihres Umfangs, ihrer Vielfalt und des makabren
Einfallsreichtums der Täter und nicht zuletzt durch die gezeigte
Mutwilligkeit einen besonderen Rang ein.« (HWV, S.452)
Es wird an keiner der
hier genannten, noch an irgendeiner anderen Stelle in »Hitlers
Willige Vollstrecker« die Frage erörtert, wie »Der Deutsche sei
...« und es ist schon erstaunlich, daß dieselbe Wissenschaftlerin,
die Goldhagen einen unseriösen Umgang mit Quellen vorwirft,
ihrerseits derart fahrlässig mit dem Goldhagen-Text verfährt und
sich zwei Sätze später gar noch zu folgender Polemik versteigt: »Das
Buch geht zurück auf seine Doktorarbeit. Würde eine Arbeit, die mit
der Frage beginnt, ob Schwarze oder Frauen auch Menschen seien wie
'wir', in Harvard als Dissertation akzeptiert?«
Das ist schon eine
ziemlich massive persönliche Attacke gegen den Autor und wohl auch
ein wenig gegen die Institution Harvard. Von den wirklichen Inhalten
des Buches, gar von »historischer Wahrheit« oder einer sachlichen
Debatte ist das weit entfernt, und kann man es Goldhagen wirklich
verdenken, daß er angesichts solcher Anwürfe die wissenschaftliche
Redlichkeit der Rezensentin in Frage stellt? Immerhin ist sie
diejenige, die sich auf die Regeln des wissenschaftlichen Diskurses
beruft: »Diskutiert wird der tatsächliche Wert von Argumenten, und
man diffamiert nicht ihre Urheber.« (S.191).Wie aber steht es um den
»tatsächlichen Wert« von Birns Aussage, daß »... Goldhagens Buch
weder eine Bibliographie noch eine Liste der Archivquellen enthält«
(S.143)? Nicht einmal in einer Fußnote wird erwähnt, daß diese
Kritik nur für die englische Ausgabe »Hitlers Willing Executioners«
gelten kann, da die deutsche Ausgabe sehr wohl ein Verzeichnis der
verwendeten Quellen und Literatur enthält.
Man hält Birn allgemein
zugute, daß sie als eine der wenigen mit den Quellen , auf denen
weite Teile von Goldhagens Untersuchung basieren, vertraut ist;
insofern wurde ihrer Kritik, bezüglich seines angeblich unseriösen
Umgangs mit eben diesen Quellen, vielerorts große Bedeutung
beigemessen. Mit Blick auf den gerade vorgeführten, bestenfalls
'eigenwillig' zu nennenden Umgang mit dem Goldhagen-Text, könnte man
mißtrauisch werden. Eine vollständige Überprüfung sämtlicher von
Goldhagen herangezogenen Primär- und Sekundärquellen ergäbe
ihrerseits wieder ein mehr als umfangreiches Buch – ein Unternehmen,
das in diesem Zusammenhang nicht angestrebt wird. So mußte sich eine
nur kurzzeitige Recherche in der Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen in Ludwigsburg (nachfolgend ZStL) zwangsläufig auf
Stichproben beschränken, aus denen wiederum zwei markante Beispiele
zitiert seien:
Zu Beginn seiner
Einleitung erwähnt Goldhagen einen Brief, den Hauptmann Wolfgang
Hoffmann, Chef der 3. Kompanie des Polizeibataillons 101, an seinen
Bataillonskommandeur Major Wilhelm Trapp gerichtet hatte. In diesem
Brief formuliert Hoffmann seine Weigerung, eine schriftliche
Erklärung zu unterzeichnen, die ihn und seine Leute verpflichtete,
»(...) nicht zu stehlen, zu plündern und ohne Bezahlung zu kaufen.«
(ZStL 208 AR – Z 27/62, Bd. III, S. 379-412). Goldhagen wertet
diesen Brief als ein »(...) erstaunliches und aufschlußreiches
Dokument. Ein Offizier, unter dessen Führung seine Leute bereits
Zehntausende Juden ermordet hatten, hielt es für einen Affront, wenn
irgendjemand annahm, er und seine Männer könnten den Polen
Lebensmittel stehlen! Die Ehre dieses Massenmörders war verletzt,
und dies in einem doppelten Sinne, nämlich als Soldat und als
Deutscher.« (HWV, S. 15f) Aufschlußreich oder nicht, Goldhagen
anerkennt durchaus, daß dieser Brief »(...) nur ein Randthema und
das auf eine allem Anschein nach wunderliche Weise (...)« behandelt
(HWV, S.16)
Birn behauptet nun,
anhand der übrigen Korrespondenz des Hauptmanns ließe sich
nachweisen, »(...)daß dieser ein unzufriedener querulantischer
Mensch war.« Der Brief habe keine große Bedeutung, und darüber
hinaus stelle Goldhagen dessen Inhalt falsch dar. (S. 148 mit Anm.6)
In der ZStL finden sich
an der von Birn angegebenen Stelle lediglich drei Briefe, verteilt
auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Im ersten Schreiben, datiert
auf den 25.11.1942, wehrt sich Hoffmann gegen eine seiner Ansicht
nach zu Unrecht eingeforderte Mietnachzahlung, für die halbjährige
Unterkunft im Hotel »Deutsches Haus«, da diese aus dienstlichen und
nicht aus privaten Gründen erfolgt wäre. Der zweite Brief, datiert
auf den 30.01.1943, ist der von Goldhagen erwähnte Fall. Das dritte
Schreiben, mit Datum vom 03.05.1943, enthält eine Beschwerde über
die als ungerecht empfundene Personalbeurteilung durch den Herrn
Bat. Kdr. III/Pol 25 Major Wilhelm Trapp vom 23.02.1943.
Inwiefern Umfang und
Inhalt dieser Korrespondenz nun auf einen »unzufriedenen
querulantischen Menschen« schließen lassen, darüber ließe sich
streiten. Unstrittig ist jedoch, daß Goldhagen den Inhalt des
zweiten Schreibens vom 30.01.1943 völlig zutreffend darstellt bzw.
zitiert, weshalb auf eine reine Wiederholung des Textes hier
verzichtet werden kann; stattdessen sei auf eine Passage aus dem
Antwortbrief des Majors Wilhelm Trapp verwiesen, die sich in
derselben Akte 208 AR–Z 27/62, Bd. III, S. 401 befindet.
Trapp hatte durch seine
negative Beurteilung eine Beförderung des Hauptmanns Hoffmann
verhindert. Es ist also nicht davon auszugehen, daß er Hoffmann
besonders wohlwollend gegenüberstand. In seinem Antwortschreiben,
datiert auf den 22.06.1943, reagiert Trapp sowohl auf Hoffmanns
Beschwerde bezüglich seiner Personalbeurteilung, als auch auf dessen
Weigerung, die im zweiten Brief erwähnte Erklärung zu unterzeichnen.
Während er an seiner negativen Beurteilung des Hauptmanns Hoffmann
festhält, anerkennt er offensichtlich dessen Motive für die
Befehlsverweigerung:
»(...)Hauptmann
Hoffmann richtete ein Schreiben hinsichtlich eines Batl.-Befehls
über die Unterzeichnung von Erklärungen über Plünderungen usw.
an mich, in dem er zum Ausdruck bringt, daß er sich als Offizier
durch eine Unterzeichnung der Erklärung in seiner Ehre gekränkt
fühlt. Hpt. H. hat in seiner Anschauung recht. Von Offizieren
wird eine derartige Erklärung von der Zeit, wo das Schreiben von
Hpt. Hoffmann in meinen Besitz gelangte, nicht mehr verlangt.
Durch den häufigen Zugang von Unterführern und Männern hat sich
die Abgabe einer Erklärung über Plünderungen usw. als sehr
praktisch erwiesen. Es ist die Gewähr gegeben, daß alle neu
hinzugekommenen Unterführer und Männer hierdurch sofort bei
ihrer Ankunft durch nur einen Befehl richtig eingewiesen werden.
(...)«
Als Einweisung neu
hinzugekommener Männer mochte diese Erklärung gerade noch
gerechtfertigt sein, aber eben nicht bei so bewährten »ehrenvollen«
Offizieren wie Hoffmann. Insofern hat Goldhagen mit seiner
Einschätzung dieses Briefes durchaus recht.
Ein anderes Beispiel:
»(...) Goldhagen krönt
seine Falschdarstellungen mit der Beschreibung einer solchen
Festivität (gemeint sind Feiern anläßlich vollbrachter Massenmorde
an Juden. F.W.) im lettischen Cesis: 'Nach der Ermordung der Juden
von Cesis versammelten sich Angehörige der Sicherheitspolizei und
der Wehrmacht zu einem, wie sie es nannten, 'Totenmahl' für die
Juden. Die Feiernden erhoben mehrfach ihre Gläser, um auf die
Vernichtung der Juden zu trinken' (HWV, S.530). Kein Wort davon, daß
Letten und Deutsche am gleichen Tisch zusammensaßen und daß während
der Festlichkeiten auf Betreiben eines lettischen Polizeioffiziers
ein Zielschießen auf Juden veranstaltet wurde, auf welches die
deutschen Wehrmachtsoffiziere mit Abscheu reagierten.«
(S.180 mit Anm. 42)
Es ist richtig, daß
Goldhagen hier versäumt hat, auf die lettischen Festgäste
hinzuweisen, doch auch Birns Beschreibung dieser Festivität weist
nicht unerhebliche Lücken auf; das beginnt schon mit den fehlenden
Seitenangaben im Quellenverweis. Sie seien hiermit nachgereicht:
ZStL: 207 AR-Z 22/70, Sonderband II, V.L., S.170-176; Sonderband
III, R.K., S.100-105.
Nach den Zeugenaussagen
von V.L. und R.K. war es der lettische Polizeioffizier A.B., der zu
diesem Fest geladen hatte; die Gäste waren jedoch mehrheitlich
Deutsche. Nachdem reichlich Alkohol getrunken worden war, lud dieser
Offizier seine Gäste zu einem Wettschießen ein. Man verließ den
Festsaal und begab sich zu einem nahegelegenen Waldstück, wo die
jüdischen Opfer bereits warteten. Die Zeugin V.L. sagt aus: »(...)
Ich erinnere mich, daß B. den ersten Schuß abgab. Danach begannen
auch die anderen zu schießen.(...)« (a.a.O., S. 173) . Diese
»anderen« waren Letten und
Deutsche. Auch was die Abscheureaktion der Wehrmachtsoffiziere
angeht, finden sich in den Zeugenaussagen präzisere Angaben als Birn
erwähnt. Die Rede ist von nur zwei
Wehrmachtsangehörigen, die nicht geschossen sondern gesagt haben
sollen: »Welch' eine Untat! Welche Schweinerei!«
Um Mißverständnissen
vorzubeugen: Man kann und soll Goldhagens Umgang mit den Quellen,
seien es nun Gerichtsakten oder sonstige Literatur, kritisch
diskutieren; es gibt durchaus Defizite und Schwächen, die einer
Ergänzung und Berichtigung bedürfen. So ist der Vorwurf, Goldhagen
zitiere aus seinen Quellen vorzugsweise das, was seine Argumentation
stützt, nicht völlig von der Hand zu weisen. Das Bild, das dadurch
von der Gesellschaft und dem Wesen des Antisemitismus im
nationalsozialistischen Deutschland gezeichnet wird, erscheint oft
etwas eindimensional, als hätten fast alle Deutschen wirklich von
morgens bis abends überlegt, wie sie denn nun die 'Judenfrage' lösen
sollen. Diese Quellenkritik ist bereits ausgiebig formuliert worden
und muß hier nicht auf's Neue bestätigt werden (vgl. Schoeps: 1996.
Ein Volk von Mördern. Die Dokumentation zur Goldhagen-Kontroverse um
die Rolle der Deutschen im Holocaust.)
Wer aber behauptet, die
'Krönung der Falschdarstellungen' aufgedeckt zu haben, sollte mit
seiner eigenen Version des fraglichen Sachverhaltes über möglichst
jeden Zweifel erhaben sein. Das gelingt der Autorin hier nicht.
Man gewinnt nicht selten
den Eindruck, als hätten Finkelstein und Birn in ihren Kritiken mit
zweierlei Maßstäben gearbeitet. Immer wieder versucht Finkelstein
mittels der schon erwähnten Zitat-Fragmentierung Widersprüche und
Schwächen in Goldhagens Beweisführung zu demonstrieren. Um es auch
hier gleich vorweg zu sagen: Es gibt Stellen, an denen Goldhagens
Beweisführung widersprüchlich, oder zumindest irritierend erscheint,
doch es ist schier unfaßbar, wenn Finkelstein, um seinerseits zu
beweisen, daß die Nationalsozialisten bei der Durchführung der
Endlösung überflüssige Grausamkeiten vermieden hätten, ausgerechnet
Himmler und Höß zu seinen Kronzeugen aufruft. So heißt es gar: »In
seinen auf perverse Art scheinheiligen Memoiren Kommandant in
Auschwitz (sie wurden nach dem Krieg niedergeschrieben und
gelten unter Fachleuten als ehrliche Darstellung barbarischer
Gefühle) berichtet der exemplarische Ultra-Nazi Rudolf Höß, wie
'tief betroffen' und 'gequält' er angesichts der Massenvernichtung
und der Begleitumstände dieser ungeheuerlichen 'Arbeit' gewesen
sei.« (S.90) Ja, sind diese Memoiren nun scheinheilig oder ehrlich?
Und wo verläuft nach Ansicht Finkelsteins und der von ihm nicht
namentlich genannten Fachleute die Grenze zwischen scheinheilig und
ehrlich? - Nicht auszudenken, wenn Goldhagen sich einen solchen
Beweissatz erlaubt hätte...!
Ähnlich erscheinen auch
Finkelsteins und Birns sprachkritische Anmerkungen ziemlich
einäugig, und wer die Sprachkritik gar bis zur Spitzfindigkeit
treibt, sollte wenigstens darauf achten, daß die Details stimmen. So
behauptet Birn: »Die Insistenz, mit der Goldhagen diese Theorie
vertritt – immer wieder erscheint das Wort 'muß' (vgl. S. 459ff) - ,
zeigt, worauf es dem Autor vor allem ankommt.« ( S.188)
Wie insistent auch immer Goldhagen seine Theorie vertreten mag,
Birns Behauptung bezüglich der häufigen Verwendung des Wortes »muß«
ist ganz einfach falsch: »muß« findet sich auf den Seiten 459 – 465
nicht ein einziges Mal! Lediglich einmal formuliert
Goldhagen:»Zweitens müssen die Triebkräfte herausgearbeitet
werden, die das Handeln der Täter bestimmten(...)« (HWV, S.460;
Hervorhebung F.W.; anzumerken wäre ferner, daß es sich in diesem
Fall nicht um einen Übertragungsfehler aus der englischen
Originalversion des Aufsatzes handelt, da diese Aussage Birns auch
in Bezug auf die englische Ausgabe und auch dort zu Unrecht
formuliert worden war).
Man kann Goldhagens
Darstellungsweise der Verbrechen oder die Vehemenz, mit der er
seinen Argumenten Nachdruck verleiht, stellenweise als unangemessen
oder übertrieben kritisieren. Die Schilderung der Liebesbeziehungen
zwischen KZ-Aufseherinnen und Aufsehern sowie Spekulationen darüber,
wie sie in unmittelbarer Nähe der Mordinstitutionen ihre gemeinsamen
Nächte verbrachten, sind in der Tat schwer auszuhalten und nicht
unbedingt notwendig um eine »dichte« Beschreibung der Täter
respective Täterinnen zu liefern (vgl. HWV, S.399). Aber wenn
Finkelstein diese Passage herausgreift, um Goldhagen als einen
Vertreter der Holocaustindustrie, ja mehr noch, als den Erfinder des
Genres »Holoporn« zu denunzieren, dann ist das mehr als eine nur
sprachliche Entgleisung (S.123f, Anm. 81).
Es ist bemerkenswert, daß
Hans Mommsen in seiner Einleitung zu diesen beiden Aufsätzen nur
Goldhagens angeblich ȟberscharfe Polemik gegen Christopher
Browning« erwähnt, sich aber mit keiner Silbe zu derartigen Attacken
Finkelsteins oder auch Birns äußert.
Browning ist schon
häufiger gegen Goldhagen ins Feld geführt oder verteidigt worden,
und es ist nicht zu bestreiten, daß Goldhagen mit der Untersuchung
und den Quelleninterpretationen seines Kollegen sehr hart ins
Gericht geht, aber zugleich anerkennt er sehr wohl die Qualitäten
von Brownings Arbeit und bezeichnet sie, trotz aller Kritik, mit
Worten wie »die neueste und wohl überlegteste Darstellung dieser
Art«, »ein bedeutender Beitrag über die Polizeibataillone«, »eine
umfassendere und in vielfacher Hinsicht bewundernswert aufgebaute
Schilderung der Taten des Bataillons« (vgl. HWV. S. 559, 607, 617).
Zu keiner Zeit ist Goldhagens Kritik an Browning persönlich
beleidigend und so durchweg vernichtend wie sie in den Äußerungen
von Birn und Finkelstein erscheint.
Letztgenannter eröffnet
seinen Verriß gleich mit einer ganzen Breitseite: Das Buch sei
»alles andere als eine wissenschaftliche Untersuchung«, stecke
»voller falscher Darstellungen der Sekundärliteratur, voller innerer
Widersprüche«, es sei »als wissenschaftliche Arbeit wertlos« und von
einer »nachweisbaren Fadenscheinigkeit«. (S.24f). Was er jedoch auf
den nächsten über neunzig Seiten als Belege für diese Behauptungen
anführt, erweist sich bei näherer Betrachtung als eine vielfach
zusammenhanglose Anhäufung von Zitaten und Zitatschnipseln, die,
verbunden mit Finkelsteins eigenen Anmerkungen und Interpretationen,
am tatsächlichen Inhalt von »Hitlers Willige Vollstrecker« mehr oder
weniger vorbeigehen.
Dennoch wiederholt er
schließlich sein schon zu Beginn der Erörterung gefälltes Urteil:
Goldhagens Buch sei »keine wissenschaftliche Arbeit« und verdiene
»als wissenschaftliche Untersuchung keine Beachtung« (S.119). Nun
hat aber auch Finkelstein feststellen müssen, daß dieses Buch unter
Wissenschaftlern wie auch in nicht akademischen Kreisen sehr wohl
Beachtung gefunden hatte; ein Paradoxon, das er meint ergründen zu
können. Es folgt eine furiose Spekulation über Goldhagen als
Vertreter der imaginären Holocaust-Studien, einer
Wissenschaftsrichtung, die laut Finkelstein weniger an der
Ermittlung historischer Fakten interessiert sei, als an der
Verbreitung einer zionistischen Sicht des Holocaust: Nach dieser
waren alle Juden grundsätzlich unschuldige Opfer der stets von
bösartigem Antisemitismus beseelten Nichtjuden, und daran habe sich
bis in die Gegenwart nichts geändert. So müsse der Holocaust heute
noch herhalten zur Rechtfertigung von Israels Politik gegen die
Palästinenser oder auch zur Identitätsstiftung unter jüdischen
Gemeinden in Amerika.
Theorien dieser Art sind
sogar Mommsen zuviel, weshalb er in seinem Vorwort gerade noch den
Halbsatz unterbringt, daß dies »(...) zur Sache freilich nichts
beiträgt.«
Auch Birn kommt am Ende
ihrer Ausführungen auf die unbestreitbare Resonanz zu sprechen, die
»Hitlers Willige Vollstrecker« gefunden haben, ein Erfolg, der nach
ihrer Meinung ausschließlich auf »professionelle amerikanische
Vermarktungsstrategien« zurückzuführen sei. »In den
wissenschaftlichen Bereich hat das Buch bis heute kaum Eingang
gefunden.«( S.191) In der Tat: Bei vielen der sogenannten
wissenschaftlichen Rezensionen, nicht zuletzt den hier vorliegenden,
wird man den Verdacht nicht los, daß die entscheidenden Inhalte des
Buches den Rezensenten kaum bekannt sind. Der »historischen
Wahrheit« hat man damit keinen Dienst erwiesen.
Daß eine sachliche
Debatte der Goldhagen-Thesen möglich ist, hat der Historiker Dieter
Pohl schon vor über einem Jahr eindrucksvoll bewiesen (vgl.
Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 45. Jg. 1997, Heft 1,
S.1-48): Seine Analyse ist so kritisch wie der Sache angemessen, da
er das Buch inhaltsbezogen diskutiert; so kommt dieser Aufsatz
gänzlich ohne Polemik und Pauschalverurteilung aus, ein
Musterbeispiel für die gelungene Verbindung von Stil und
fachwissenschaftlicher Kompetenz.
Dieses Niveau erreichen
Birn und Finkelstein bei weitem nicht und als Prüfungskommission für
Goldhagens Thesen oder gar »Eine Nation« (welche eigentlich genau?)
sind sie erst recht nicht zu gebrauchen.
Quelle:
Werners, Franziska. In: MITTELWEG 36. Zeitschrift des
Hamburger Instituts für Sozialforschung. Hamburger Edition HIS
Verlagsges. mbH.. Heft 3 / 1998, S. 38-43.
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18-08-2000 |