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Finkelstein u.a.:
Zur Kritik an Goldhagen

Von F.Werners

Nachdem Daniel Jonah Goldhagen im März 1997 der Demokratiepreis der »Blätter für deutsche und internationale Politik« verliehen worden war, schienen die öffentlichen Debatten um sein Buch »Hitlers Willige Vollstrecker«, zumindest im deutschsprachigen Raum, mehr oder weniger beendet zu sein. Etwas anders lag der Fall in den USA: Im Historical Journal vom März 1997 erschien unter dem Titel »Revising the Holocaust« ein Aufsatz von Ruth Bettina Birn, Chefhistorikerin der Sektion Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im kanadischen Justizministerium (The Historical Journal, Vol.40, I März 1997, S.195-215). Vier Monate später veröffentlichte der amerikanische Politikwissenschaftler Norman G. Finkelstein in der Londoner Zeitschrift New Left Review den Artikel »Daniel Jonah Goldhagen's 'Crazy' Thesis: A Critique of Hitlers Willing Executioners« (New Left Review, Juli/August 1997, S.39-87). Beide Autoren unterzogen Goldhagens Buch einer harschen Kritik.

Birn warf Goldhagen vor allem vor, in seinen Fallstudien bezüglich der Taten der Polizeibataillone oder der KZ-Wachmannschaften eine quantitativ unzureichende Quellenbasis zugrunde gelegt und daraus wiederum nur das zitiert zu haben, was seiner These vom tief verwurzelten Antisemitismus der Deutschen entsprach. Auf Birns Kritik hat Goldhagen mit einer umfangreichen Gegendarstellung reagiert (German Politics and Society, Vol.15, Nr. 3, Herbst 1997, S.119-165); in Deutschland wurde diese Auseinandersetzung allerdings weniger durch ihre Inhalte bekannt als vielmehr dadurch , daß Goldhagen Birn eine Beleidigungsklage angedroht haben soll.

Finkelstein konzentrierte sich mehr auf die argumentativen Details der Untersuchung und warf Goldhagen Widersprüche und Falschdarstellungen der Sekundärliteratur vor. Über diese Kritik hinaus versuchte er, Goldhagens Aussagen als Ergebnis einer spezifisch zionistischen Sicht des Holocaust zu interpretieren. Auszüge aus Finkelsteins Kritik veröffentlichte Der Spiegel im Sommer 1997 (vgl. Der Spiegel: Nr. 33 vom 11.August 1997, S.156-158 und Nr.34 vom 18.August 1997, S.56-62). Eine Antwort Goldhagens auf diese Spiegel-Darstellung erschien in der Frankfurter Rundschau vom 18. August 1997.

Inzwischen liegen die umstrittenen Aufsätze von Birn und Finkelstein in einer mehr oder weniger überarbeiteten Fassung und deutscher Übersetzung vor. Der Claassen Verlag hat sie unter dem ein- drucksvollen Titel »Eine Nation auf dem Prüfstand. Die Goldhagen-These und die historische Wahrheit.« herausgegeben. Hans Mommsen schrieb die Einleitung.

Wer oder was hier wirklich auf dem Prüfstand steht, muß sich erst noch erweisen. »Die historische Wahrheit« zu versprechen, ist eine Sache; das Versprechen einzulösen, ist eine andere.

Es beginnt mit kleinen Schreibfehlern und einer ganzen Reihe fehlerhafter Angaben zu Seiten und Anmerkungen bezüglich der zitierten Stellen aus Daniel Jonah Goldhagens Buch »Hitlers Willige Vollstrecker«. Angesichts der Vielzahl der von Birn und Finkelstein herangezogenen Zitate mag man das als einen unwesentlichen Flüchtigkeitsfehler abtun, doch an mindestens zwei Stellen fällt dieser Fehler höchst unangenehm auf: Finkelstein zitiert in seinen Anmerkungen ausführlich und kritisch aus Büchern von Steven T. Katz und Elie Wiesel (Eine Nation auf dem Prüfstand; nachfolgend zitiert als Finkelstein / Birn; S.121 Anm. 78 und S.125 Anm. 83). Die Seitenangaben zu diesen Zitaten tragen alle das Kürzel »HWV« (für »Hitlers Willige Vollstrecker«); wer mit Goldhagens Buch nicht vertraut ist, könnte leicht annehmen, diese Passagen seien tatsächlich dort zu finden, was aber nicht der Fall ist. Wären die Aufsätze vor dem Buchdruck sorgfältiger durchgesehen worden, hätte diese Panne ebenso vermieden werden können wie jener eklatante Übersetzungsfehler, wonach Finkelstein eine Aussage Goldhagens wie folgt präsentiert:

»(...) Wären die deutschen Täter nicht vom Nationalsozialismus bestimmte Antisemiten gewesen, hätten sie sich nicht als 'kaltblütig und mechanisch arbeitende Henker' und als 'gefühllose und zögerliche Vollstrecker' betätigt (vgl. HWV S.31, 32, 453, 455ff)« (S.89; Hervorhebung F.W.)

Das ist nun gerade nicht Goldhagens Aussage und das wird nicht einmal von Finkelstein behauptet, wie die englische Originalversion seines Aufsatzes zeigt:

»(...) had they not been Nazi-like anti-Semites, the German perpetrators would have been 'cold, mechanical executioners', 'emotionless or reluctant functionaries.' « (Finkelstein 1997, p. 68; Hervorhebung F.W.)

Folgt man der deutschen Version, verdrehen sich Finkelsteins weitere Ausführungen ins Absurde.

Doch auch unabhängig von solchen Lektoratsfehlern bietet dieses Buch reichlich Anlaß zum Kopfschütteln. So ist die Art und Weise, in der sowohl Birn als auch Finkelstein Zitate konstruieren, mehr als fragwürdig. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Bei Finkelstein heißt es:

»Ferner sieht Goldhagen einen zentralen Aspekt des Völkermords in der Freiwilligkeit der Täter. Stets hätten ganz gewöhnliche Deutsche die Initiative ergriffen und seien – um eine typische Stelle zu zitieren – 'ohne zu zögern und mit Eifer zu Henkern von Juden' geworden (HWV, S. 463; ...)« (S.73)

Man muß schon sehr genau hinsehen, wo der Finkelstein–Kommentar aufhört und das Goldhagen–Zitat anfängt. Ferner empfiehlt es sich nachzuschlagen, was Goldhagen wirklich geschrieben hat und nicht zuletzt in welchem Kontext. Da ist nämlich die Rede von einer Gruppe Berliner Polizisten, die als Unterhaltungstruppe zum Polizeibataillon 101 gestoßen war und laut einer von Goldhagen zitierten Zeugenaussage ausdrücklich darum gebeten hatte, » '(...) sich an den Exekutionen dieser Juden beteiligen zu dürfen. Diesem Ansinnen wurde von Seiten des Bataillons stattgegeben.'

Diese Truppenunterhalter, deren offizielle Aufgaben mit dem Mord an Juden nichts zu tun hatten, mußten weder dazu gedrängt noch abkommandiert, noch gezwungen werden, Juden zu töten. (...) am nächsten Tag stellten diese Truppenunterhalter die Mehrheit der Vollstrecker. Wie so viele deutsche Täter, ob Freiwillige oder nicht, wurden sie, ohne zu zögern und mit Eifer, zu Henkern von Juden.« (HWV, S. 462f)

Während hier von einem konkreten Vorfall die Rede ist, konstruiert Finkelstein die Verallgemeinerung einer steten Initiative von Seiten ganz gewöhnlicher Deutscher und gibt sie als Aussage Goldhagens aus. In der Tat »eine typische Stelle« - für Finkelstein.

Bei Birn heißt es:

»Goldhagen leitet sein Buch mit einigen grundsätzlichen und beunruhigenden Fragen ein: Warum gehen wir davon aus, daß die Deutschen genauso sind wie wir selbst? Warum glauben wir, daß es in Deutschland eine 'normale' Gesellschaft gegeben habe, die 'im großen und ganzen ... funktionierte wie unsere eigene' (HWV, S.29)? Warum solle man überhaupt annehmen, 'die Deutschen' seien '  'normal' gewesen' (HWV, S.50)? Goldhagen stellt diese Frage ohne Bezugnahme auf eine bestimmte geschichtliche Periode. Er gibt die Empfehlung, keine Vermutungen anzustellen, sondern die Deutschen 'mit dem kritischen Auge des Anthropologen' (HWV, S.29) zu betrachten; genauso wie man eine fremde Spezies studieren würde.

Das Buch ist voller Beispiele für Goldhagens besonderes Bild von 'den Deutschen'. Ich möchte nur einige nennen: Der Deutsche sei 'im allgemeinen brutal und mörderisch', wenn er Angehörige aus anderen Völkern für sich arbeiten läßt; er gehöre 'einer politischen Kultur des Todes' an (HWV, S.533), deren Grausamkeiten 'in den umfangreichen Annalen menschlicher Barbarei ... einen besonderen Rang' einnähmen (HWV, S. 452). « (S.185f)

Es ist mühselig aber um der wissenschaftlichen Genauigkeit willen lohnend, auch hier wieder sorgfältig zwischen Birns Text und den Zitaten zu unterscheiden:

So stellt Goldhagen nicht an einer einzigen Stelle seines Buches die Frage, ob die Deutschen so sind wie andere Menschen, d.h. wie Angehörige anderer moderner Staaten. Vielmehr ergibt sich, wenn man die »Zitatschnipsel« wieder in den Zusammenhang setzt, aus dem sie herausgerissen wurden, sehr deutlich die geschichtliche Periode, auf die Goldhagen mit seiner Frage Bezug nimmt:

»Die mannigfachen Probleme, die sich ergeben, wenn man über den Holocaust schreiben will, beginnen mit den Annahmen über Deutschland, auf die man seine Untersuchung gründet. (...) Soll man wie die meisten Historiker davon ausgehen, daß die deutsche Gesellschaft mehr oder weniger 'normal' war, im großen und ganzen nach den selben Regeln des 'gesunden Menschenverstandes' funktionierte wie unsere eigene? Das scheint mir die wichtigste Frage zu sein. « (HWV, S. 29)

Auch entspricht Goldhagens vermeintliches Bild von 'den Deutschen' , bei näherem Hinsehen, durchaus nicht dem, was Birn suggeriert: Das erste Beispiel »im allgemeinen brutal und mörderisch« ist nicht so leicht zu überprüfen, da hierzu die Seitenangabe fehlt; da muß man dann schon die englische Originalversion des Birn-Aufsatzes zur Verfügung haben, sowie die englische Ausgabe »Hitlers Willing Executioners«, um schließlich auf Seite 372 der deutschen Ausgabe folgendes zu finden:

»Obwohl die Deutschen sich, wenn sie Angehörige anderer Völker ausbeuteten, im allgemeinen brutal und mörderisch zeigten – das Niveau der Grausamkeit und der Gewalttätigkeit sowie die Zahl der Morde lagen weit über dem vieler Sklavenhaltergesellschaften -, ließen sie sich in ihrer Politik gegen Nichtjuden doch stärker von Erwägungen materieller Rationalität leiten.« (HWV, S.372f)

»Ein ganz gewöhnlicher Bürger jenes Deutschland zu sein, daß sich dem Nationalsozialismus überantwortet hatte, bedeutete auch, einer politischen Kultur des Todes anzugehören. Daß diese politische Kultur ihre Angehörigen zu so bereitwilligen Mördern machte, legt wiederum nahe, daß es sich hier um eine Gesellschaft handelte, die grundlegende und folgenreiche Wandlungen durchgemacht hatte, vor allem, was ihre kognitiven Modelle und die Moralvorstellungen betraf.« (HWV, S.533)

»Doch in den umfangreichen Annalen menschlicher Barbarei nehmen die Grausamkeiten, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, aufgrund ihres Umfangs, ihrer Vielfalt und des makabren Einfallsreichtums der Täter und nicht zuletzt durch die gezeigte Mutwilligkeit einen besonderen Rang ein.« (HWV, S.452)

Es wird an keiner der hier genannten, noch an irgendeiner anderen Stelle in »Hitlers Willige Vollstrecker« die Frage erörtert, wie »Der Deutsche sei ...« und es ist schon erstaunlich, daß dieselbe Wissenschaftlerin, die Goldhagen einen unseriösen Umgang mit Quellen vorwirft, ihrerseits derart fahrlässig mit dem Goldhagen-Text verfährt und sich zwei Sätze später gar noch zu folgender Polemik versteigt: »Das Buch geht zurück auf seine Doktorarbeit. Würde eine Arbeit, die mit der Frage beginnt, ob Schwarze oder Frauen auch Menschen seien wie 'wir', in Harvard als Dissertation akzeptiert?«

Das ist schon eine ziemlich massive persönliche Attacke gegen den Autor und wohl auch ein wenig gegen die Institution Harvard. Von den wirklichen Inhalten des Buches, gar von »historischer Wahrheit« oder einer sachlichen Debatte ist das weit entfernt, und kann man es Goldhagen wirklich verdenken, daß er angesichts solcher Anwürfe die wissenschaftliche Redlichkeit der Rezensentin in Frage stellt? Immerhin ist sie diejenige, die sich auf die Regeln des wissenschaftlichen Diskurses beruft: »Diskutiert wird der tatsächliche Wert von Argumenten, und man diffamiert nicht ihre Urheber.« (S.191).Wie aber steht es um den »tatsächlichen Wert« von Birns Aussage, daß »... Goldhagens Buch weder eine Bibliographie noch eine Liste der Archivquellen enthält« (S.143)? Nicht einmal in einer Fußnote wird erwähnt, daß diese Kritik nur für die englische Ausgabe »Hitlers Willing Executioners« gelten kann, da die deutsche Ausgabe sehr wohl ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur enthält.

Man hält Birn allgemein zugute, daß sie als eine der wenigen mit den Quellen , auf denen weite Teile von Goldhagens Untersuchung basieren, vertraut ist; insofern wurde ihrer Kritik, bezüglich seines angeblich unseriösen Umgangs mit eben diesen Quellen, vielerorts große Bedeutung beigemessen. Mit Blick auf den gerade vorgeführten, bestenfalls 'eigenwillig' zu nennenden Umgang mit dem Goldhagen-Text, könnte man mißtrauisch werden. Eine vollständige Überprüfung sämtlicher von Goldhagen herangezogenen Primär- und Sekundärquellen ergäbe ihrerseits wieder ein mehr als umfangreiches Buch – ein Unternehmen, das in diesem Zusammenhang nicht angestrebt wird. So mußte sich eine nur kurzzeitige Recherche in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (nachfolgend ZStL) zwangsläufig auf Stichproben beschränken, aus denen wiederum zwei markante Beispiele zitiert seien:

Zu Beginn seiner Einleitung erwähnt Goldhagen einen Brief, den Hauptmann Wolfgang Hoffmann, Chef der 3. Kompanie des Polizeibataillons 101, an seinen Bataillonskommandeur Major Wilhelm Trapp gerichtet hatte. In diesem Brief formuliert Hoffmann seine Weigerung, eine schriftliche Erklärung zu unterzeichnen, die ihn und seine Leute verpflichtete, »(...) nicht zu stehlen, zu plündern und ohne Bezahlung zu kaufen.« (ZStL 208 AR – Z 27/62, Bd. III, S. 379-412). Goldhagen wertet diesen Brief als ein »(...) erstaunliches und aufschlußreiches Dokument. Ein Offizier, unter dessen Führung seine Leute bereits Zehntausende Juden ermordet hatten, hielt es für einen Affront, wenn irgendjemand annahm, er und seine Männer könnten den Polen Lebensmittel stehlen! Die Ehre dieses Massenmörders war verletzt, und dies in einem doppelten Sinne, nämlich als Soldat und als Deutscher.« (HWV, S. 15f) Aufschlußreich oder nicht, Goldhagen anerkennt durchaus, daß dieser Brief »(...) nur ein Randthema und das auf eine allem Anschein nach wunderliche Weise (...)« behandelt (HWV, S.16)

Birn behauptet nun, anhand der übrigen Korrespondenz des Hauptmanns ließe sich nachweisen, »(...)daß dieser ein unzufriedener querulantischer Mensch war.« Der Brief habe keine große Bedeutung, und darüber hinaus stelle Goldhagen dessen Inhalt falsch dar. (S. 148 mit Anm.6)

In der ZStL finden sich an der von Birn angegebenen Stelle lediglich drei Briefe, verteilt auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Im ersten Schreiben, datiert auf den 25.11.1942, wehrt sich Hoffmann gegen eine seiner Ansicht nach zu Unrecht eingeforderte Mietnachzahlung, für die halbjährige Unterkunft im Hotel »Deutsches Haus«, da diese aus dienstlichen und nicht aus privaten Gründen erfolgt wäre. Der zweite Brief, datiert auf den 30.01.1943, ist der von Goldhagen erwähnte Fall. Das dritte Schreiben, mit Datum vom 03.05.1943, enthält eine Beschwerde über die als ungerecht empfundene Personalbeurteilung durch den Herrn Bat. Kdr. III/Pol 25 Major Wilhelm Trapp vom 23.02.1943.

Inwiefern Umfang und Inhalt dieser Korrespondenz nun auf einen »unzufriedenen querulantischen Menschen« schließen lassen, darüber ließe sich streiten. Unstrittig ist jedoch, daß Goldhagen den Inhalt des zweiten Schreibens vom 30.01.1943 völlig zutreffend darstellt bzw. zitiert, weshalb auf eine reine Wiederholung des Textes hier verzichtet werden kann; stattdessen sei auf eine Passage aus dem Antwortbrief des Majors Wilhelm Trapp verwiesen, die sich in derselben Akte 208 AR–Z 27/62, Bd. III, S. 401 befindet.

Trapp hatte durch seine negative Beurteilung eine Beförderung des Hauptmanns Hoffmann verhindert. Es ist also nicht davon auszugehen, daß er Hoffmann besonders wohlwollend gegenüberstand. In seinem Antwortschreiben, datiert auf den 22.06.1943, reagiert Trapp sowohl auf Hoffmanns Beschwerde bezüglich seiner Personalbeurteilung, als auch auf dessen Weigerung, die im zweiten Brief erwähnte Erklärung zu unterzeichnen. Während er an seiner negativen Beurteilung des Hauptmanns Hoffmann festhält, anerkennt er offensichtlich dessen Motive für die Befehlsverweigerung:

»(...)Hauptmann Hoffmann richtete ein Schreiben hinsichtlich eines Batl.-Befehls über die Unterzeichnung von Erklärungen über Plünderungen usw. an mich, in dem er zum Ausdruck bringt, daß er sich als Offizier durch eine Unterzeichnung der Erklärung in seiner Ehre gekränkt fühlt. Hpt. H. hat in seiner Anschauung recht. Von Offizieren wird eine derartige Erklärung von der Zeit, wo das Schreiben von Hpt. Hoffmann in meinen Besitz gelangte, nicht mehr verlangt. Durch den häufigen Zugang von Unterführern und Männern hat sich die Abgabe einer Erklärung über Plünderungen usw. als sehr praktisch erwiesen. Es ist die Gewähr gegeben, daß alle neu hinzugekommenen Unterführer und Männer hierdurch sofort bei ihrer Ankunft durch nur einen Befehl richtig eingewiesen werden. (...)«

Als Einweisung neu hinzugekommener Männer mochte diese Erklärung gerade noch gerechtfertigt sein, aber eben nicht bei so bewährten »ehrenvollen« Offizieren wie Hoffmann. Insofern hat Goldhagen mit seiner Einschätzung dieses Briefes durchaus recht.

Ein anderes Beispiel:

»(...) Goldhagen krönt seine Falschdarstellungen mit der Beschreibung einer solchen Festivität (gemeint sind Feiern anläßlich vollbrachter Massenmorde an Juden. F.W.) im lettischen Cesis: 'Nach der Ermordung der Juden von Cesis versammelten sich Angehörige der Sicherheitspolizei und der Wehrmacht zu einem, wie sie es nannten, 'Totenmahl' für die Juden. Die Feiernden erhoben mehrfach ihre Gläser, um auf die Vernichtung der Juden zu trinken' (HWV, S.530). Kein Wort davon, daß Letten und Deutsche am gleichen Tisch zusammensaßen und daß während der Festlichkeiten auf Betreiben eines lettischen Polizeioffiziers ein Zielschießen auf Juden veranstaltet wurde, auf welches die deutschen Wehrmachtsoffiziere mit Abscheu reagierten.« (S.180 mit Anm. 42)

Es ist richtig, daß Goldhagen hier versäumt hat, auf die lettischen Festgäste hinzuweisen, doch auch Birns Beschreibung dieser Festivität weist nicht unerhebliche Lücken auf; das beginnt schon mit den fehlenden Seitenangaben im Quellenverweis. Sie seien hiermit nachgereicht: ZStL: 207 AR-Z 22/70, Sonderband II, V.L., S.170-176; Sonderband III, R.K., S.100-105.

Nach den Zeugenaussagen von V.L. und R.K. war es der lettische Polizeioffizier A.B., der zu diesem Fest geladen hatte; die Gäste waren jedoch mehrheitlich Deutsche. Nachdem reichlich Alkohol getrunken worden war, lud dieser Offizier seine Gäste zu einem Wettschießen ein. Man verließ den Festsaal und begab sich zu einem nahegelegenen Waldstück, wo die jüdischen Opfer bereits warteten. Die Zeugin V.L. sagt aus: »(...) Ich erinnere mich, daß B. den ersten Schuß abgab. Danach begannen auch die anderen zu schießen.(...)« (a.a.O., S. 173) . Diese »anderen« waren Letten und Deutsche. Auch was die Abscheureaktion der Wehrmachtsoffiziere angeht, finden sich in den Zeugenaussagen präzisere Angaben als Birn erwähnt. Die Rede ist von nur zwei Wehrmachtsangehörigen, die nicht geschossen sondern gesagt haben sollen: »Welch' eine Untat! Welche Schweinerei!«

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Man kann und soll Goldhagens Umgang mit den Quellen, seien es nun Gerichtsakten oder sonstige Literatur, kritisch diskutieren; es gibt durchaus Defizite und Schwächen, die einer Ergänzung und Berichtigung bedürfen. So ist der Vorwurf, Goldhagen zitiere aus seinen Quellen vorzugsweise das, was seine Argumentation stützt, nicht völlig von der Hand zu weisen. Das Bild, das dadurch von der Gesellschaft und dem Wesen des Antisemitismus im nationalsozialistischen Deutschland gezeichnet wird, erscheint oft etwas eindimensional, als hätten fast alle Deutschen wirklich von morgens bis abends überlegt, wie sie denn nun die 'Judenfrage' lösen sollen. Diese Quellenkritik ist bereits ausgiebig formuliert worden und muß hier nicht auf's Neue bestätigt werden (vgl. Schoeps: 1996. Ein Volk von Mördern. Die Dokumentation zur Goldhagen-Kontroverse um die Rolle der Deutschen im Holocaust.)

Wer aber behauptet, die 'Krönung der Falschdarstellungen' aufgedeckt zu haben, sollte mit seiner eigenen Version des fraglichen Sachverhaltes über möglichst jeden Zweifel erhaben sein. Das gelingt der Autorin hier nicht.

Man gewinnt nicht selten den Eindruck, als hätten Finkelstein und Birn in ihren Kritiken mit zweierlei Maßstäben gearbeitet. Immer wieder versucht Finkelstein mittels der schon erwähnten Zitat-Fragmentierung Widersprüche und Schwächen in Goldhagens Beweisführung zu demonstrieren. Um es auch hier gleich vorweg zu sagen: Es gibt Stellen, an denen Goldhagens Beweisführung widersprüchlich, oder zumindest irritierend erscheint, doch es ist schier unfaßbar, wenn Finkelstein, um seinerseits zu beweisen, daß die Nationalsozialisten bei der Durchführung der Endlösung überflüssige Grausamkeiten vermieden hätten, ausgerechnet Himmler und Höß zu seinen Kronzeugen aufruft. So heißt es gar: »In seinen auf perverse Art scheinheiligen Memoiren Kommandant in Auschwitz (sie wurden nach dem Krieg niedergeschrieben und gelten unter Fachleuten als ehrliche Darstellung barbarischer Gefühle) berichtet der exemplarische Ultra-Nazi Rudolf Höß, wie 'tief betroffen' und 'gequält' er angesichts der Massenvernichtung und der Begleitumstände dieser ungeheuerlichen 'Arbeit' gewesen sei.« (S.90) Ja, sind diese Memoiren nun scheinheilig oder ehrlich? Und wo verläuft nach Ansicht Finkelsteins und der von ihm nicht namentlich genannten Fachleute die Grenze zwischen scheinheilig und ehrlich? - Nicht auszudenken, wenn Goldhagen sich einen solchen Beweissatz erlaubt hätte...!

Ähnlich erscheinen auch Finkelsteins und Birns sprachkritische Anmerkungen ziemlich einäugig, und wer die Sprachkritik gar bis zur Spitzfindigkeit treibt, sollte wenigstens darauf achten, daß die Details stimmen. So behauptet Birn: »Die Insistenz, mit der Goldhagen diese Theorie vertritt – immer wieder erscheint das Wort 'muß' (vgl. S. 459ff) - , zeigt, worauf es dem Autor vor allem ankommt.« ( S.188) Wie insistent auch immer Goldhagen seine Theorie vertreten mag, Birns Behauptung bezüglich der häufigen Verwendung des Wortes »muß« ist ganz einfach falsch: »muß« findet sich auf den Seiten 459 – 465 nicht ein einziges Mal! Lediglich einmal formuliert Goldhagen:»Zweitens müssen die Triebkräfte herausgearbeitet werden, die das Handeln der Täter bestimmten(...)« (HWV, S.460; Hervorhebung F.W.; anzumerken wäre ferner, daß es sich in diesem Fall nicht um einen Übertragungsfehler aus der englischen Originalversion des Aufsatzes handelt, da diese Aussage Birns auch in Bezug auf die englische Ausgabe und auch dort zu Unrecht formuliert worden war).

Man kann Goldhagens Darstellungsweise der Verbrechen oder die Vehemenz, mit der er seinen Argumenten Nachdruck verleiht, stellenweise als unangemessen oder übertrieben kritisieren. Die Schilderung der Liebesbeziehungen zwischen KZ-Aufseherinnen und Aufsehern sowie Spekulationen darüber, wie sie in unmittelbarer Nähe der Mordinstitutionen ihre gemeinsamen Nächte verbrachten, sind in der Tat schwer auszuhalten und nicht unbedingt notwendig um eine »dichte« Beschreibung der Täter respective Täterinnen zu liefern (vgl. HWV, S.399). Aber wenn Finkelstein diese Passage herausgreift, um Goldhagen als einen Vertreter der Holocaustindustrie, ja mehr noch, als den Erfinder des Genres »Holoporn« zu denunzieren, dann ist das mehr als eine nur sprachliche Entgleisung (S.123f, Anm. 81).

Es ist bemerkenswert, daß Hans Mommsen in seiner Einleitung zu diesen beiden Aufsätzen nur Goldhagens angeblich »überscharfe Polemik gegen Christopher Browning« erwähnt, sich aber mit keiner Silbe zu derartigen Attacken Finkelsteins oder auch Birns äußert.

Browning ist schon häufiger gegen Goldhagen ins Feld geführt oder verteidigt worden, und es ist nicht zu bestreiten, daß Goldhagen mit der Untersuchung und den Quelleninterpretationen seines Kollegen sehr hart ins Gericht geht, aber zugleich anerkennt er sehr wohl die Qualitäten von Brownings Arbeit und bezeichnet sie, trotz aller Kritik, mit Worten wie »die neueste und wohl überlegteste Darstellung dieser Art«, »ein bedeutender Beitrag über die Polizeibataillone«, »eine umfassendere und in vielfacher Hinsicht bewundernswert aufgebaute Schilderung der Taten des Bataillons« (vgl. HWV. S. 559, 607, 617). Zu keiner Zeit ist Goldhagens Kritik an Browning persönlich beleidigend und so durchweg vernichtend wie sie in den Äußerungen von Birn und Finkelstein erscheint.

Letztgenannter eröffnet seinen Verriß gleich mit einer ganzen Breitseite: Das Buch sei »alles andere als eine wissenschaftliche Untersuchung«, stecke »voller falscher Darstellungen der Sekundärliteratur, voller innerer Widersprüche«, es sei »als wissenschaftliche Arbeit wertlos« und von einer »nachweisbaren Fadenscheinigkeit«. (S.24f). Was er jedoch auf den nächsten über neunzig Seiten als Belege für diese Behauptungen anführt, erweist sich bei näherer Betrachtung als eine vielfach zusammenhanglose Anhäufung von Zitaten und Zitatschnipseln, die, verbunden mit Finkelsteins eigenen Anmerkungen und Interpretationen, am tatsächlichen Inhalt von »Hitlers Willige Vollstrecker« mehr oder weniger vorbeigehen.

Dennoch wiederholt er schließlich sein schon zu Beginn der Erörterung gefälltes Urteil: Goldhagens Buch sei »keine wissenschaftliche Arbeit« und verdiene »als wissenschaftliche Untersuchung keine Beachtung« (S.119). Nun hat aber auch Finkelstein feststellen müssen, daß dieses Buch unter Wissenschaftlern wie auch in nicht akademischen Kreisen sehr wohl Beachtung gefunden hatte; ein Paradoxon, das er meint ergründen zu können. Es folgt eine furiose Spekulation über Goldhagen als Vertreter der imaginären Holocaust-Studien, einer Wissenschaftsrichtung, die laut Finkelstein weniger an der Ermittlung historischer Fakten interessiert sei, als an der Verbreitung einer zionistischen Sicht des Holocaust: Nach dieser waren alle Juden grundsätzlich unschuldige Opfer der stets von bösartigem Antisemitismus beseelten Nichtjuden, und daran habe sich bis in die Gegenwart nichts geändert. So müsse der Holocaust heute noch herhalten zur Rechtfertigung von Israels Politik gegen die Palästinenser oder auch zur Identitätsstiftung unter jüdischen Gemeinden in Amerika.

Theorien dieser Art sind sogar Mommsen zuviel, weshalb er in seinem Vorwort gerade noch den Halbsatz unterbringt, daß dies »(...) zur Sache freilich nichts beiträgt.«

Auch Birn kommt am Ende ihrer Ausführungen auf die unbestreitbare Resonanz zu sprechen, die »Hitlers Willige Vollstrecker« gefunden haben, ein Erfolg, der nach ihrer Meinung ausschließlich auf »professionelle amerikanische Vermarktungsstrategien« zurückzuführen sei. »In den wissenschaftlichen Bereich hat das Buch bis heute kaum Eingang gefunden.«( S.191) In der Tat: Bei vielen der sogenannten wissenschaftlichen Rezensionen, nicht zuletzt den hier vorliegenden, wird man den Verdacht nicht los, daß die entscheidenden Inhalte des Buches den Rezensenten kaum bekannt sind. Der »historischen Wahrheit« hat man damit keinen Dienst erwiesen.

Daß eine sachliche Debatte der Goldhagen-Thesen möglich ist, hat der Historiker Dieter Pohl schon vor über einem Jahr eindrucksvoll bewiesen (vgl. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 45. Jg. 1997, Heft 1, S.1-48): Seine Analyse ist so kritisch wie der Sache angemessen, da er das Buch inhaltsbezogen diskutiert; so kommt dieser Aufsatz gänzlich ohne Polemik und Pauschalverurteilung aus, ein Musterbeispiel für die gelungene Verbindung von Stil und fachwissenschaftlicher Kompetenz.

Dieses Niveau erreichen Birn und Finkelstein bei weitem nicht und als Prüfungskommission für Goldhagens Thesen oder gar »Eine Nation« (welche eigentlich genau?) sind sie erst recht nicht zu gebrauchen.

Quelle: Werners, Franziska. In: MITTELWEG 36. Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH.. Heft 3 / 1998, S. 38-43.

haGalil onLine 18-08-2000

 


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