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STUTTGART

Untersuchungsbericht über die Ausplünderung französischer Juden veröffentlicht:
Die vergessenen Konten der deportierten Juden

Während in Europa der Zweite Weltkrieg tobte, wurden unzählige Juden aus Frankreich nach Auschwitz deportiert. Damals wurde ihnen auch ihr Geld abgenommen, das noch heute auf Konten der staatlichen Depositenkasse liegt.

Von Hans-Hagen Bremer, Paris

Sie waren zumeist kleine Händler und Handwerker. Erst mußten sie ihre Geschäfte aufgeben. Dann wurden den Juden in Frankreich Anfang der 40er Jahre ihre Konten gesperrt und ihre Geräte, Vorräte und Waren beschlagnahmt. Und als die Menschen schließlich ins Lager Drancy bei Paris, der Durchgangsstation für das Vernichtungslager Auschwitz, eingeliefert wurden, nahmen ihnen ihre Bewacher auch noch das letzte Geld ab, das sie in der Tasche hatten. Die Beträge wurden von den Machthabern schließlich ordnungsgemäß quittiert und bei der Caisse des dépôts et consignations (CDC) eingezahlt.

Mehr als zehn Millionen Francs - nach heutigem Wert etwa sechs Millionen Mark - kamen auf diese Weise zusammen. Und das Geld liegt noch immer - entgegen den französischen Gesetzen - auf den Konten der staatlichen Depositenkasse. Dies steht jedenfalls in einem Zwischenbericht einer Kommission, die dem Verbleib des während des Krieges konfiszierten jüdischen Eigentums nachgehen soll. Eingesetzt wurde die Kommission bereits im Jahre 1997 von der Regierung Alain Juppé. Nur ein verschwindend geringer Teil des Geldes konnte nach dem Zweiten Weltkrieg an die Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden. Von den 75000 von 1941 bis 1944 aus Frankreich deportierten Juden passierten 67000 Drancy. Nur 2500 kamen zurück.

Die Ausplünderung der Deportierten ist nur ein kleines, wenn auch tragisches Detail in der Geschichte der etwa 330000 damals in Frankreich lebenden Juden. Auf 3,5 Milliarden Francs - nach dem heutigen Wert über eine Milliarde Mark - beziffert die Kommission das Geldvermögen, das den Juden in Frankreich durch die Sperrung von Konten, die Beschlagnahme von Sparguthaben, den Zwangsverkauf von Wertpapieren oder die Auferlegung von Strafgeldern genommen wurde. Die Werte landeten bei der Depositenkasse oder wurden von staatlich beauftragten Notaren verwaltet. Ein Teil wurde dem sogenannten Judenkommissariat zur Verfügung gestellt. Nicht enthalten sind in dem Betrag die Vermögenswerte aus der sogenannten Arisierung von Unternehmen, enteignetem Immobilienbesitz sowie dem Raub von Kunstgegenständen.

In ihrem Bericht weist die von dem früheren Résistance-Kämpfer und langjährigen Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialausschusses Jean Matteoli geleitete Kommission auf den Eifer hin, mit dem damals Banken und Behörden des herrschenden Vichy-Regimes den Anordnungen der deutschen Besatzer zur wirtschaftlichen Entrechtung der Juden vorauseilten. Zur ihrer Enttäuschung mußten die Häscher feststellen, daß es mit dem in der antisemitischen Propaganda behaupteten Einfluß der Juden auf die französische Wirtschaft nicht weit her war. Nur knapp zehn Prozent der blockierten jüdischen Konten enthielten Guthaben von über 10000 Francs (heute etwa 6000 Mark). Über den Umfang der nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgegebenen Werte enthält der Bericht keine präzisen Angaben. Die entsprechenden Dokumente seien in den verschiedensten Archiven verstreut. Oft fehlten klare Hinweise, daß es sich um die Rückgabe jüdischen Eigentums handelte.

Ungewiß sind vor allem die Ansprüche auf die in etwa 2000 Banktresoren gelagerten Werte. Dagegen konnten geraubte Bankguthaben und Aktiendepots unmittelbar nach dem Krieg in großer Zahl zurückgegeben werden - ebenso blockierte, enteignete oder in Treuhänderschaft genommene Konten. Deren Eigentümer ging es besser als den Deportierten Juden von Drancy, wie die Matteoli-Kommission schreibt: Sie hatten die Möglichkeit, sich nach dem Krieg um ihr Recht zu kümmern.

Rita Thalmann: Gleichschaltung in Frankreich 1940-1944, Europäische Verlagsanstalt - 58DM

haGalil onLine - Montag 08-03-99

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