Er hatte im November 1943 als 16jähriger zusammen
mit zwei Cousins versucht, vom besetzten Frankreich in die Schweiz zu
fliehen. Nach ihrer Auslieferung an die Deutschen kamen sie ins
Konzentrationslager Auschwitz, wo die beiden Cousins Sylver und Henri
Henenberg sofort ermordet wurden. Spring überlebte das Lager und
wanderte nach dem Krieg nach Australien aus. Er fordert von der
Eidgenossenschaft nun 100 000 Franken.
Sein Rechtsanwalt nannte das Vorgehen der damaligen
Schweizer Behörden Gehilfenschaft zu einem Akt des Völkermordes. Der
Bundesrat lehnt das Begehren ab, weil die Ansprüche sowohl durch
Zeitabläufe verwirkt als auch materiellrechtlich nicht begründet seien.
Die Bundesbehörden hätten sich im Gegensatz zum
Naziregime keines Kriegsverbrechens schuldig gemacht. Juristisch gebe es
aus der Sicht des Bundesrates keine Grundlage für eine freiwillige
Zahlung, erklärte Bundesrat Kaspar Villiger.
Spring hatte in den 50er Jahren von Deutschland eine
«dürftige Genugtuungssumme» - fünf Mark pro Tag im
Konzentrationslager - erhalten. Dies sei aber nicht die entscheidende
Frage. Entscheidend sei, daß Spring aufgrund eines Unrechtsaktes
ausgeliefert worden sei, für den der Staat hafte.
Von den jüdischen Flüchtlingen, die an der Schweizer
Grenze abgewiesen wurden und den Holocaust überlebten, hat bisher nur
der heute 82jährige Hans Weinberg eine Entschädigung aus der Schweiz
erhalten. Die Regierung von Basel sprach ihm im September 1997 eine
Wiedergutmachungszahlung von 50.000 Franken zu. Weinberg war von Beamten
in Basel nach Deutschland abgeschoben worden, obwohl er ein gültiges
Visum für Palästina in der Tasche hatte.