Die Schweiz gegen Graf, Förster und andere:
Schweizer Prozeß gegen deutschen Holocaust-Leugner
Das Bezirksgerichts Baden (Kanton Aargau) verurteilte den 47 Jahre alten
Holocaustleugner Graf zu 15 Monaten Haft. Sein Verleger, der Deutsche
Gerhard Förster, erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.
Beide müssen außerdem ein Bußgeld in Höhe von je 8000 Franken zahlen. Die
Vergehen der beiden Angeklagten seien schwer, begründete Gerichtspräsidentin
Andrea Staubli die Entscheidung. Sie hätten eine beachtliche kriminelle
Energie an den Tag gelegt. Förster ist gehbehindert und lebt im
schweizerischen Ort Würenlos. In Deutschland war er früher bereits wegen
Volksverhetzung verurteilt worden.
Mit einer Strafanzeige gegen einen Zeugen
hatte der Prozeß gegen einen 78 Jahre alten Holocaust-Leugner aus
Deutschland begonnen. Der Zeuge, ein österreichischer Revisionist und
angeblicher «Gaskammer-Spezialist», sagte vor dem Bezirksgericht, mit
Zyklon-B-Gas könnten keine Menschen umgebracht werden. Die
Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Strafantrag wegen Verletzung
der Antirassismus-Norm.
Gerhard Förster stand in Baden vor Gericht,
weil er Schriften des mitangeklagten Autors Jürgen Graf aus Basel mit
antisemitischen Passagen veröffentlicht hat. Die Staatsanwaltschaft
hatte für Förster eine Gefängnisstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung
gefordert, sowie eine Geldstrafe von 22.000 Franken. Für Graf forderte
sie 18 Monate Haft. Er sei kein Revisionist, erklärte Gerhard Förster
vor Gericht. Er habe keine eigene Meinung zu den Vorfällen im Zweiten
Weltkrieg und habe mit den Büchern lediglich eine «sachliche Diskussion»
anregen wollen.
haGalil onLine -
Samstag, 14. Dezember 2013 |