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Konfiszierte Schiele-Gemälde:
Erste Entscheidung

Die erste richterliche Entscheidung über die Anfang Januar erfolgte Beschlagnahme der beiden Schiele-Gemälde "Bildnis Wally" und "Tote Stadt III" durch den Staatsanwalt von Manhattan (JR Nr. 3 vom 15. Januar) ist gefallen: Richterin Laura Drager vom New Yorker Supreme Court folgte dem Einwand des Museum of Modern Art (MoMA), wonach Leihgaben aus Übersee durch das Arts and Cultural Affairs Law (ACAL) vor der Beschlagnahme durch amerikanische Justizbehörden geschützt wären, und hob die Beschlagnahme auf.

Dieser Entscheid, der von Staatsanwalt Robert Morgenthau bereits beeinsprucht wurde, bezieht sich lediglich auf die Unzulässigkeit der Beschlagnahme. Die von den beiden New Yorker Familien Reif und Bondi eingeklagten Besitzansprüche bleiben von dieser Entscheidung unberührt. Die beiden Gemälde sind Teil einer Schiele-Ausstellung des Museums Stiftung Leopold, die bis 4. Januar im MoMA gastierte. Die Schau wird derzeit bis 31. Mai in Barcelona gezeigt, von 19. Juni bis 13 September wird sie in Schieles Geburtsstadt Tulln (Niederösterreich) gezeigt.

Die Beschlagnahme hatte in Österreich zunächst heftige Abwehrreaktionen mit antisemitischen Untertönen ausgelöst, später wurde der Eklat zum Anlass genommen, die Herkunft aller in österreichischen Bundesmuseen vorhandenen Kunstwerke hinsichtlich ihres Besitzerwechsels während des Dritten Reichs zu überprüfen. So sah die ressortzuständige Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Elisabeth Gehrer, in einer ersten Reaktion sogar das Verhältnis zur Wiener IKG, die mit der Beschlagnahme nichts zu schaffen hatte, gefährdet, später ordnete sie die Überprüfung der Sammlungen an.

Anton Legerer, Jr.
Tel: ++43-1-606 53 65
email: a8506021@unet.univie.ac.at oder anton.legerer@arche.or.at

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