Dieser Entscheid, der von Staatsanwalt Robert Morgenthau
bereits beeinsprucht wurde, bezieht sich lediglich auf die
Unzulässigkeit der Beschlagnahme. Die von den beiden New Yorker Familien
Reif und Bondi eingeklagten Besitzansprüche bleiben von dieser
Entscheidung unberührt. Die beiden Gemälde sind Teil einer
Schiele-Ausstellung des Museums Stiftung Leopold, die bis 4. Januar im
MoMA gastierte. Die Schau wird derzeit bis 31. Mai in Barcelona gezeigt,
von 19. Juni bis 13 September wird sie in Schieles Geburtsstadt Tulln
(Niederösterreich) gezeigt.
Die Beschlagnahme hatte in Österreich zunächst heftige
Abwehrreaktionen mit antisemitischen Untertönen ausgelöst, später wurde
der Eklat zum Anlass genommen, die Herkunft aller in österreichischen
Bundesmuseen vorhandenen Kunstwerke hinsichtlich ihres Besitzerwechsels
während des Dritten Reichs zu überprüfen. So sah die ressortzuständige
Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten,
Elisabeth Gehrer, in einer ersten Reaktion sogar das Verhältnis zur
Wiener IKG, die mit der Beschlagnahme nichts zu schaffen hatte,
gefährdet, später ordnete sie die Überprüfung der Sammlungen an.