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Ist SS-Malloth der perfekte Mord gelungen?
Bis heute keine Gerechtigkeit

 

Bricht die Beckstein'sche Konstruktion nun zusammen?
Anton Malloth muß seine Papiere abgeben

München – Anton Malloth, der frühere Aufseher im Gestapo-Gefängnis des Lagers Theresienstadt, ist nach neuesten Erkenntnissen des bayerischen Innenministeriums nicht deutscher Staatsangehöriger. Der 86jährige, der in einem Altenheim in Pullach lebt, sei nach Auffassung des italienischen Innenministeriums von 1952 bis 1956 italienischer Staatsbürger gewesen und seitdem staatenlos, teilte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger am Freitag mit. Malloth verliert seinen deutschen Paß und kann damit an die Tschechische Republik ausgeliefert werden.

ANTON MALLOTH

Es sei mittlerweile eindeutig erwiesen, daß Malloth die deutsche Staatsangehörigkeit verloren habe und staatenlos sei, erklärte Bayerns Innen-Staatssekretär Hermann Regensburger am Freitag in München. Das bayerische Innenministerium hat damit seine bisher vertretene Ansicht korrigiert, daß Malloth seit 1940 ununterbrochen deutscher Staatsangehöriger gewesen sei.

Diese Auffassung habe sich auf ein Gutachten des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR - Referenten z.B.: Gauweiler und Uhl) gestützt.

Die Rechtslage war angeblich kompliziert. Der in Südtirol aufgewachsene Malloth wurde nach dem Ersten Weltkrieg italienischer Staatsbürger, optierte dann 1939 für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich und meldete sich zur SS. Nach seiner Flucht vor den tschechischen Behörden, stellte er 1949 wiederum Antrag auf die italienische Staatsangehörigkeit. Das Münchner KVR erklärte diese ''Reoption'' für unwirksam, weil Malloth zu einem Personenkreis gehört habe, der vom Wiedererwerb der italienischen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen gewesen sei. Spätestens hier hat sich das KVR weit aus dem Fenster gelehnt und sich in die Auslegung italienischen Rechtes begeben. Für ein deutsches KVR wäre an sich eher ein Festhalten an deutschen Rechtsnormen angesagt: Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass jeder Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates beantragt, mit deren Erwerb die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert.

§ 25 Abs. 1 RuStAG lautet: "(1)Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag . . . des gesetzlichen Vertreters erfolgt..."

Ein unabhängiges Gutachten hatte bereits im April diese Jahres ergeben, daß Malloth kein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Nach starkem internationalen Druck bat 1998 Staatssekretär Regensburger seinen römischen Kollegen Sinisi um eine „authentische Klärung“ der Frage von Malloths Staatsangehörigkeit. Diese widerspricht nun ebenfalls der fragwürdigen Konstruktion der bayerischen Behörden. Malloth hat die italienische Staatsangehörigkeit erst 1956 endgültig verloren. Er hat heute als staatenlos zu gelten.

Am Freitag erklärte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums, man müsse jetzt erst einmal eine Prüfung der Frage, welche Folgen das für das Aufenthaltsrecht Malloths in der Bundesrepublik hat, in die Wege leiten. Staatenlose könnten jedenfalls nur dann abgeschoben werden, wenn es einen Staat gebe, der zu ihrer Aufnahme bereit sei. Dafür käme die Tschechische Republik in Frage, die aber bisher - zumindest nach Kenntnis des bayerischen Innenministeriums - keinen Auslieferungsantrag gestellt hat. Ein solcher offizieller Antrag war allerdings auch sinnlos, solange Malloth als Deutscher galt, weil das Grundgesetz die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger verbietet. Inoffiziell hat die Tschechische Republik allerdings bereits mehrfach und eindeutig ihr Interesse an der Verfolgung des SS-Mannes Malloth bekundet.

Schon 1947 (also noch vor der kommunistischen Machtübernahme) war Malloth wegen Kriegsverbrechen im Lager Terezin von einem tschechischen Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Dieses Gericht sah es als eindeutig erwiesen an, dass Malloth, während seiner Tätigkeit in Theresienstadt mehrere Häftlinge zu Tode geprügelt habe.

Bei Kriegsende hatte Malloth sich nach Italien abgesetzt. Auch in Österreich bestanden Haftbefehle aus den Jahren 1958 und 1963. Spätestens seit 1968 war bekannt, daß er sich in Meran aufhalte. Die deutschen Behörden interessierten sich nicht für ihn. Von der tschechischen Strafverfolgung schützte Malloth der 'Eiserne Vorhang'. Einer seiner Kameraden wurde in der damaligen DDR verhaftet und ebenfalls zum Tode verurteilt. Im August 1988 wurde er in Meran festgenommen. Die Italiener machten ihm allerdings nicht den Prozess, sondern schoben ihn per  Flugzeug nach Deutschland ab. Hier beantragte er - völlig unbehelligt - erst einmal 'ordentliche deutsche Papiere' und Sozialhilfe. Alles wurde ihm gewährt.

Schleppende Ermittlungen brachten zu wenig Material

In Deutschland werden die Ermittlungen gegen Malloth von der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Dortmund geführt. Die Ermittlungen verlaufen seit vielen Jahren sehr schleppend. In den letzten zehn Jahren ist es noch nicht einmal gelungen, Herrn Malloth  zu vernehmen. Der Leiter der Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht, sagte am Freitag zur Süddeutschen Zeitung, es gebe noch immer kein ausreichendes Material, um gegen Malloth einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes zu erlassen. Alle anderen Verbrechen, wie etwa Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, sind verjährt.

Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte Schacht. Er habe kürzlich einen Zeugen in Prag vernommen, der Hinweise auf weitere Zeugen gegeben habe, „die wir bisher für tot hielten“. Auch die von Simon Wiesenthal, dem Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums in Wien,  benannten Zeugen seien vernommen worden, hätten aber nichts mitgeteilt, „worauf man eine Anklage stützen könnte“.

Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium hat inzwischen immerhin die zuständige Paßbehörde angewiesen, den deutschen Ausweis von Malloth einzuziehen. Man wolle damit dem Eindruck vorbeugen, die bayerischen Verwaltungsbehörden würden sich schützend vor Malloth stellen.

SZ/dpa/haGa

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Merano

Casa Malloth, Meran

©Sec. Cons. Gold
ari Juni'98

Ist SS-Malloth der perfekte Mord gelungen?
Bis heute keine Gerechtigkeit

Die Zeiten, als Anton Malloth der »schöne Toni« war, sind vielleicht vorbei. Der 85-jährige lebt seit Jahren am Ufer der Isar, im Haus am Wiesenweg, einem 1956 vom DPWV als Altersruhesitz für Künstler und freischaffend Berufstätige errichteten Haus in Pullach, München.

Dort ist es Ehrensache, Herrn Malloth von allen unliebsamen Störungen abzuschirmen. Von der Empfangsdame bis zur Heimleiterin Frau Kammlah scheinen alle verschworen und wild entschlossen,  Malloth zu schützen. Erst hiess es, Malloth sei verreist. Dann hiess es, er sei anwesend - habe aber gebeten, man möge ausrichten, er wünsche nicht gestört zu werden. Diesem Wunsch solle man doch bitte entsprechen.

Auch ein Anruf beim 'Paritätischen Wohlfahrts-Verband' München ergab kein Gespräch. Die Geschäftsführerin bezeichnete das Anliegen, Herrn Malloth zu sprechen, als unverschämt und frech. Auf die Frage, ob es nicht ein Recht der Öffentlichkeit sei, etwas über Malloths Einstellung zu den Vorwürfen zu erfahren, knallte Frau Dr. Benner, sehr erregt und empört, den Hörer auf.

Die Heimkosten werden vom Sozialamt gezahlt. Das ist praktisch, denn so kann er die Einnahmen aus der Vermietung seines Mehrfamilienhauses in Meran anderweitig verwenden, z.B. für den Verein 'Stille Hilfe' der Himmler-Tochter Püppi Burwitz, welcher sich in alter Verbundenheit und SS-Kameradschaft um ihn kümmert. Das Objekt, ein splendides Mehrfamilienhaus im Centrum Merans, dürfte im Wert bei mindestens 1,5 Mio DM liegen.

Mit dem Fall Malloth beschäftigt sich auch ein sogenanntes 'Nationales Infotelefon'. Hier wird der bayerischen Regierung geraten, die Gunst der Stunde zu nutzen. Man kann Malloth die Staatsangehörigkeit aberkennen. Anschließend solle man dann in einen Rundumschlag alle eingebürgerten Personen ebenfalls die deutschen Papiere nehmen. Der endgültigen Abschiebung aller Ausländer stehe dann nichts mehr im Wege: ''Dies hätte für Malloth zwar sehr negative, für die nationale Opposition aber hervorragende Folgen. ...in der BRD vorgenommene Einbürgerungen von Ausländern sollen rückgängig gemacht werden. Kein Ausländer kann sich dann also auf eine vermeintliche deutsche Staatsbürgerschaft berufen, ein wichtiges Hindernis der sofortigen Abschiebung würde wegfallen.''

haGalil onLine: Juni '98

 
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