Im Jahr 1900 wurde dem Physiker Leo Arons seine
Privatdozentur an der Berliner Universitaet entzogen. Ein auf den ersten
Blick zwar ungewoehnlicher, aber auch keineswegs einzigartiger Vorgang.
Eine derartige Hochschullehrerstelle war, von den bescheidenen
Hoerergeldern abgesehen, mit keiner Besoldung verbunden.
Demgemaess unterstand der Privatdozent eigentlich
keiner staatlichen Aufsicht, sondern allein dem Disziplinarrecht der
Universitaet. In diesem Fall jedoch hatte die
preussische Regierung direkt eingegriffen, denn Leo Arons, der aus der
juedischen Oberschicht stammte, war aktiver Sozialdemokrat. Die
zustaendigen Gremien der Universitaet verweigerten sich allerdings dem
Ansinnen der Regierung, einen Angehoerigen des Lehrpersonals allein
wegen seiner politischen Ueberzeugungen zu entlassen.
Daraufhin kam es zu der Verabschiedung eines neuen
Gesetzes, bald Lex Arons genannt, welches in letzter Instanz auch die
Privatdozenten den staatlichen Institutionen unterstellte. Damit konnte
Arons dann nach einem sich ueber insgesamt fast sechs Jahre hinziehenden
Verfahren selbst gegen den Willen der Universitaet entlassen werden.
Erst nach der Revolution von 1919 wurde Arons rehabilitiert und wieder
als Privatdozent gefuehrt. Er haette nun kulturpolitisch eine wichtige
Funktion uebernehmen koennen, war aber bereits schwer krank und starb
noch in dem gleichen Jahr.