Der heute 85jährige Malloth war 1948 in der
Tschechoslowakei in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Das Gericht
hielt es damals für erwiesen, daß Malloth im zweiten Weltkrieg als
Aufseher im Gestapo-Gefängnis «Kleine Festung Theresienstadt» Menschen
zu Tode geprügelt hat. Er hatte nach 1945 zunächst in Südtirol gelebt,
war 1988 jedoch nach Deutschland abgeschoben worden. Auch in Deutschland
war gegen Malloth Anzeige erstattet worden.
Malloth, der nicht einmal die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt, wurde von den deutschen Behörden - die im
Allgemeinen eher ein gestrenges Auge auf sogenannte Staatenlose haben -
nicht weiter behelligt. Im Gegenteil, Malloth scheint hier
einflussreiche Freunde zu haben und geniesst seinen abgesicherten
Ruhestand - in einem Altenheim bei München.
In der vergangenen Woche hatte der deutsche
Schriftsteller Peter Finkelgruen den tschechischen Behörden in Prag ein
Gutachten deutscher Juristen überreicht, in dem die Staatsangehörigkeit
Malloths in Frage gestellt wird. Damit hätte Tschechien nunmehr die
Pflicht und das Recht, die Auslieferung des Staatenlosen zu beantragen.
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Finkelgruen überreichte Prag Gutachten über mutmaßlichen
Kriegsverbrecher