Beschneidungsverbot „verfassungswidrig“

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Das Urteil eines Kölner Gerichts, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung bezeichnet hat, wird inzwischen auch in den israelischen Medien verbreitet…

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem, 26. Juni 2012

„Das Urteil ist verfassungswidrig, weil es der Freiheit der Religionsausübung widerspricht“, wurde Rabbiner Arie Goldberg, Vizegeneraldirektor des Rabbinical Centre of Europe, im israelischen Rundfunk zitiert. Noch gibt es keine Reaktionen aus Israel auf diesen Gerichtsbeschluss.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=BXeERg6JrEg[/youtube]

Bei dem Gerichtsverfahren in Köln ging es um einen vierjährigen muslimischen Jungen, der nach der ärztlichen Beschneidung unter Nachblutungen litt. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass „der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert“ werde. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.“

Der Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau sagte gegenüber der Financial Times Deutschland: „Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden.“ Weiter erklärte Putzke: „Diese Entscheidung könnte … im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren.“

Der römische Kaiser Hadrian verhängte im Jahr 132 ein Beschneidungsverbot, was den jüdischen Bar Kochba Aufstand gegen die Römer auslöste. Dieser verlorene Aufstand beendete fast 2000 Jahre lang die jüdische Präsenz im Heiligen Land. Im Mittelalter und bis in die Neuzeit hinein wurde aus rein antisemitischen Motiven in San Francisco und in der Sowjetunion versucht, den Juden die Beschneidung zu verbieten.

Betroffen sind neben Moslems auch die Juden, nach deren Auffassung es nicht um die freie Wahl der Religionszugehörigkeit geht, sondern um die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk, in das ein Jude hineingeboren wird.

Bei den Juden entspricht die Beschneidung der christlichen Taufe. Acht Tage nach der Geburt erhält dabei das Kind seinen Namen und wird so in den „Bund Abrahams“ aufgenommen. Die Sitte der Beschneidung geht auf den biblischen Abraham zurück und gilt als eines der wichtigsten jüdischen Kennzeichen.  So wie ein frommer Juden kein Fleisch genießen darf, das nicht von Fachleuten geschächtet worden ist, entspricht die Beschneidung einem geheiligten jüdischen Grundsatz. In Israel wird die Beschneidung nicht von einem Arzt vorgenommen, sondern von einem dafür speziell ausgebildeten „Mohel“, einem Beschneider.

Immer wieder passiert es, dass bei der Beschneidung dem Baby „zuviel“ weggeschnitten wird. Gleichwohl käme kaum jemand in Israel auf die Idee, diesen Brauch zu verbieten oder als strafbare Körperverletzung zu ahnden.

Wie die Schweizer jüdische Zeitschrift Tachles am Freitag berichtete, wollen Abgeordnete der Zentrumspartei in Norwegen die Beschneidung aus religiösen Gründen als „kriminellen Akt“ brandmarken. Das erklärte Jenny Klinge, Sprecherin der Partei.  Für Ervin Kohn, Präsident der jüdischen Gemeinde von Oslo, sei die Angelegenheit von «existentieller Wichtigkeit» für die Gemeinde. «Ein Verbot der Beschneidung käme einer lauten Botschaft an die jüdische Minderheit gleich, dass sie in Norwegen nicht erwünscht sei», sagte Kohn.

Letztes Jahr habe die Regierung der jüdischen Gemeinde in Oslo einen Kompromiss offeriert, wonach bei der Beschneidungszeremonie medizinisches Personal anwesend sein müsse. Laut Kohn sei das für die Gemeinde akzeptabel. Die Regierung in Oslo hatte begonnen, sich mit dem Thema der Beschneidung zu befassen, nachdem der norwegische Kinder-Ombudsmann vorgeschlagen hatte, das Mindestalter für die rituelle Beschneidung bei Buben auf 15 Jahre festzusetzen und nicht auf acht Tage, wie es die Bibel fordert. In Norwegen ist rituelles Schächten verboten. In dem skandinavischen Land leben rund 700 Juden.

Neben der Beschneidung aus religiösen Gründen, muss die Vorhaut im Falle einer Phimose (Vorhautverengung) aus medizinischen Gründen entfernt werden.

(C) Ulrich W. Sahm / haGalil.com

18 Kommentare

  1. Galim, du laberst einen Quatsch daher…
    Wer nicht weiß, um was es in den Passagen des Tanach geht, hält besser die Klappe!
    Dina hatte keinen „Lover“, wie du das nennst. Sie wurde durch eine Bande gewissenloser Kerle missbraucht. Ja ja, Lesen bildet, aber Bildung strengt an, und für manche einfachen Gemüter ist sowas zu hoch gegriffen.
    Du hast keine Ahnung, was du alles verzapft hast. Für Dummschwätzer müsste ein Alcatraz eingerichtet werden, damit sie ihr Lügengift nicht verbreiten können.
    Und pmn, deine antisemitische Schote war hoffentlich ironisch? Falls nicht, ist bereits die Axt an deiner Wurzel.

  2. „Also ich sag das jetzt mal in aller Deutlichkeit. Ich kann bei zurückgezogener Vorhaut (ich hab sie noch) nicht mal die Unterhose hochziehen und ich kann so erst Recht nicht laufen. “
    Jens

    „Klasse, @Jens, …“ galim

    Ich empfehle Ersterem: kleine Schildchen zu beachten,

    dem anderen Blödel :“‘ Vorhaut schützt neben anderem auch vor niedrigen Temperaturen „:

    Mützen weiter oben wären auch hilfreich!.

    Es gibt durchaus Gruppen von Menschen, denen aufgezeichnet wird, wie sie Ihre Unte-r oder Kopfwäsche anziehen, auch in Eurer Nähe.
    Einfach mutig fragen!

  3. Klasse, @Jens, ich finde überhaupt, dass sich da Frauen bei diesem Thema etwas mehr zurückhalten sollten. Sie laufen gerne Sturm, wenn es vor allem immer um die eigene Geschlechtsintegrität geht, obwohl sie es sind, die ihre Säuglinge aktiv dem ‚Mohel‘ übergeben…
    Im übrigen steht in der Genesis auch, dass Gott den Adam nach seinem Ebenbilde schuf (mit Vorhaut… ‚und es war gut so‘ !).
    Da picken sich immer Leute den gerade passenden Vers raus, wenn er in die eigene Richtung passt.
    Na der Prämisse müsste ja @Yael auch für die Hinrichtung von jüdischen Schwulen eintreten, auch ein Thoragebot !
    Und wie war das mit der story von der Dina? Nachdem ihr Lover ihr zur Liebe sich hatte beschneiden lassen, fiel der Dina-Clan über den wehrlos Verwundeten her und ermordete ihn ! (Alles wg. der Beschneiderei, nett was ?)
    Ach ja, ’ne Menge steht auch über die „Behandlung“ von Sklaven in der hebr. Bibel.
    Da kann es doch nicht Unrecht sein, ein paar Sklaven zu halten, Hauptsache die „Pflegeanweisung“ per Thora wird eingehalten, mit oder ohne B’rit milah, aber immer schön fromm der Verse nach… alle anderen müssen ‚ausgerottet‘ werden !
    (P.S. für Frau @Yael: ’ne Vorhaut schützt neben anderem auch vor niedrigen Temperaturen – aber dass können ja am östlichen Mittelmeer geborene Jüdinnen eher nicht so gut einschätzen wie Nachkommen, die nicht unter der glühenden Sonne des „Fruchtbaren Halbmondes“ leben müssen.)

  4. Also ich sag das jetzt mal in aller Deutlichkeit. Ich kann bei zurückgezogener Vorhaut (ich hab sie noch) nicht mal die Unterhose hochziehen und ich kann so erst Recht nicht laufen. Also wenn mir einer die Vorhaut abschneiden wollte, der hätte mit einem Kieferbruch zu rechnen, obwohl ich nicht gewaltätig bin. Vielleicht ist es dieses Gefühl, was mich doch dazu bringt zu sagen, sollen sie ruhig machen, wenn sie groß und erwachsen sind. Dann kann man sich auch einen Presslufthammer drauf tätowieren lassen, hat keiner was dagegen. Viel Spaß!

    Es ist schon mit der Beschneidung von Mädchen vergleichbar, da gibt es verschiedene Methoden, ich würde es am ehesten mit der Methode vergleichen, bei der den Mädchen die Schamlippen beschnitten werden. Der Effekt ist der gleiche, die Klitoris wird unempfindlich und es gibt weniger Siedlungsraum für Bakterien und andere unangenehme Dinge und außerdem, das wurde doch schon immer so gemacht.

  5. Es gibt im Übrigen schon länger ein Urteil des BVGs, dass das Verbot der Beschneidung gegen das Grundgesetz verstößt:

    „Beschneidungsverbot verstößt gegen das Grundgesetz

    Das Kölner Urteil zur religiös motivierten Beschneidung verstößt gegen das Verfassungsgebot von der “Freiheit des Glaubens”. So hat es das Bundesverfassungsgericht schon einmal gesehen.

    Rechtlich bedeutet diese Art von Freiheit mehr als bloße Toleranz. Welcher Glauben auch immer gemeint ist, die Bundesrepublik fühlte sich bisher verpflichtet, dessen Regeln selbst dann zu schützen, wenn sie das moralische Empfinden eines Teil der Bevölkerung stören.

    Der Beitritt zum Bund (auf Hebräisch “Berit Mila”), den die Beschneidung vollzieht, gilt als das wichtigste aller Gebote. Sie darf selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden.

    Die Begründung dafür lässt sich im ersten Buch Mose 17,11 finden: “Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volke, weil er meinen Bund gebrochen hat.” Ähnliches findet sich in den Koranauslegungen. Auch sie werden vom Grundgesetz geschützt. Wäre es nicht so, verlöre die Demokratie einen maßgeblichen Teil ihrer westlichen Ãœberzeugungen.“

    http://www.welt.de/kultur/article107289612/Beschneidungsverbot-verstoesst-gegen-das-Grundgesetz.html

  6. Also ich finde dieses Gesetz als Verfassungwidrig und hoffe das dies so schnell wie möglich aus der Weltgeschafft wird.Sonst sind wir ehrlich gesagt ein Naziland und Muslime und Juden können nicht so schnell fliehen wie sie kriminalisiert werden. ich persönlich fühle mich so auch nicht mehr wohl hier und finde es zum davonlaufen wenn das sich nicht bald ändert
    hier mal kurz zum Nachdenken
    http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2007/pr10/en/index.html
    Wenn die Religionsfreiheit nur für Deutsche gilt oder nur für dann ist es keine Freiheit mehr.Dann kann man das Grundgesetz und die Menschenrechte ehrlicherweise entsorgen.

    Das Problem dabei ist auch noch das Deutschland nun in Europa dominiert. Nach dem 3.. Reich nun das 4. die anderen europäischen Länder getrauen sich kaum was zu sagen.Da sollte sich schleunigst ändern. Ich bin froh das Sarkosy durch Hollande ersetzt wurde.

  7. Vor allen Dingen sollte man schleunigst das Purimfest verbieten, da dort ja eines geplanten Völkermordes gedacht und ein vollendeter Massenmord gefeiert wird..
    Auswirkungen auf die Kinderpsyche dürften dramatisch sein.

  8. „Letztes Jahr habe die Regierung der jüdischen Gemeinde in Oslo einen Kompromiss offeriert, wonach bei der Beschneidungszeremonie medizinisches Personal anwesend sein müsse. Laut Kohn sei das für die Gemeinde akzeptabel. “

    Ich denke auch das es akzeptabel ist… allerdings wenn die norwegische regierung etwas ahnung haette wuerde sie darauf bestehen dass bei einer medizinischen beschneidung bei nichtjuden ein mohel anwesend ist (er hat mehr ahnung und mehr erfahrung).

    J

  9. wenn die Norweger klug waeren, dann wuerden sie darauf bestehen dass bei einer medizinischen beschneidung ein Mohel anwesen ist.

    J

  10. Dann sollte FGM, also die Beschneidung weiblicher Genitalien, auch erlaubt werden denn die ist genau so alt.
     

  11. Das Gerichtsurteil in die Nähe antisemitisch motivierter Beschneidungsverbote zu rücken, mag – insbesondere mit Blick auf die Geschichte – für betroffene Religionsmitglieder – verständlich sein.
    Aus rechtsstaatlicher Sicht ist dies jedoch völlig überzogen, insbesondere auch, weil das Urteil nicht die religiöse Beschneidung als solches verbietet, sondern die Beschneidung von Kindern, die noch nicht für sich selbst entscheiden können.
    Letztlich muss der säkularisierte Staat hier einen Spagat zwischen zwei Grundrechten vollführen: dem Rechts auf körperliche Unversehrtheit und der Religionsfreiheit. Letztere garantiert allerdings nicht nur das Recht, seinen Glauben ungehindert zu leben, sondern auch, keinen Glauben annehmen zu müssen. Dieser Punkt ist – neben dem Recht auf körperliche Unversehrtheit – bei der religiös motivierten Beschneidung zweifelsohne von Bedeutung, da sie nicht nur symbolischen Wert haben, sondern auch unveränderliche körperliche Veränderungen mit sich bringen.
    Als atheistischer Befürworter des Grundgesetzes und der Säkularisierung, erscheint mir das Urteil deshalb erst einmal nachvollziehbar. Auf der anderen Seite erzeugt es auch einen bitteren Nachgeschmack, weil es religiöse Traditionen verbietet und somit die Religionsfreiheit einschränkt.
    Ein Spagat halt und ich bin froh, nicht zu den Richtern des BVG zu gehören, die vermutlich irgendwann dazu eine Entscheidung fällen müssen. 

  12. Im Gegensatz zur obigen, schäumenden Polemik (Schlickewitz) ging es im Kern der Entscheidung dieser Richter darum, dass ja der 8-tägige Junge überhaupt keinerlei Wahl besitzt, was mit ihm zu geschehen hat. Er ist in dieser Betrachtungsweise 100%iges Privateigentum der Eltern (beschützt, aber rechtlos über den eigenen Körper). Der Vergleich mit der christlichen Taufe hinkt natürlich, da jeder Getaufte ohne körperliche Vorprägung irgendwo hin konvertieren könnte.
    Die christliche Taufe leitet sich dagegen aus dem Tauchen im Ritualbad (Mikwe) ab!
    Die rituelle Beschneidung ist allerdings keine abrahamitische Sitte, wie viele vielleicht denken mögen. Die Thoraweisen haben solches nur in ihren religiösen Kontext übernommen. Die uralten Wurzeln dieses Ritus kommen aus den Tiefen Afrikas und strahlten später auf die Kulturvölker im heutigen Nahen Osten aus. In vielen Schwarzafrikanischen Ländern ist das bis zum heutigen Tag so, selbst bei jungen Mädchen fuchteln auch heute noch viele „Busch-Mohels“ (v.a. weibliche) mit ihren Messern um Tabu-Zonen herrum… Klar doch, das wurde doch immer schon so gemacht !

    • Mir ging es vor allem um das, was ich im letzten Satz ausdrückte, um das Auseinanderreissen (Trennen) von Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung in einer Gesellschaft – durch Intoleranz. Genau die sehe ich im Urteil der Kölner Richter an erster Stelle.
       
      da jeder Getaufte ohne körperliche Vorprägung irgendwo hin konvertieren könnte
      Sie lassen in Ihrer Argumentation die ebenso wichtige psychische Vorprägung außen vor. Sie haben ganz offensichtlich keine Ahnung, wie eine solche Vorbelastung durch Taufe auf nicht wenige konvertierte oder aus der Kirche ausgetretene Mitglieder unserer Gesellschaft wirken kann und wirkt: Schuldgefühle, Ängste, sogar Traumata waren und sind bei einigen, oft über einen langen Zeitraum währende, Folgen.
       
      Was die afrikanischen Ursprünge anbelangt, haben Sie wohl recht.
       
       

  13. Man stelle sich nur einmal vor, ein muslimischer Staat (oder gar Israel – Jesus, Maria und Josef, Gott bewahre!) würde seinen christlichen Mitbürgern, etwa mit der Begründung, das Wasser könnte Keime enthalten und stelle somit eine nicht auszuschließende gesundheitliche Gefährdung des Kindes dar, gerichtlich das Taufen verbieten.
     
    Ein gellender, nicht enden wollender, hysterischer Aufschrei ginge durch die Welt.
    Möglicherweise sogar UN-Gerichte würden sich diesem Verbot annehmen und eine Verurteilung des betreffenden Staates wäre mit Sicherheit die Folge.
     
    Im tieftsen Unterbewusstsein der Kölner Richter war es der jahrhundertealte, unausrottbare, christ-katholische Antijudaismus, der sie zu diesem Urteil veranlasste. Endlich die (viellecht einmalige) Gelegenheit wahrnehmen, es Juden mal so richtig ordentlich zeigen zu können, was Sitte, Art, Moral und ‚richtiges‘ Empfinden in Deutschland (und überhaupt) sind. Denn, dass das christliche Leben, trotz, zugegeben, einiger unbedeutender, vernachlässigbarer Mängel, die allein wahre Ethik darstellt, davon ist man als Rheinländer (oder Bayer, oder Saarländer) in seinem tiefsten Innern hundertprozentig überzeugt.
     
    Hoch lebe das Trennende zwischen den Menschen, nieder mit dem, was die Menschen verbinden könnte!

    • „es Juden mal so richtig ordentlich zeigen zu können“ “ Im tieftsen Unterbewusstsein “ in seinem tiefsten Innern “

      Gruppen-, stadt-, religions- oder regionsweite Pauschalisierung von Menschen.

      In meinen Augen hast Du ein ernsthaftes Problem!

      Deine Beiträge entwickeln sich immer mehr zu beispielhaften „religiösen“ Wahnvorstellungen.

      Wobei ich Deine historischen Diskurse zwar durchaus nicht immer zustimmend zur Kenntnis nehme (s. Pauschalisierung), aber sehr wichtig und für mich lehrreich finde.

      Hier haben die Richter den Gesetzgeber gezwungen, eine klare Haltung zu zeigen. So what?

      Meiner Meinung nach!

  14. Das Urteil ist verfassungswidrig, weil es der Freiheit der Religionsausübung widerspricht
    Das entscheidet hierzulande immer noch ein Gericht. Die Schlagzeile dieses Artikels, die unterschlägt, dass es sich um die Privatmeinung eines Rabbiners handelt, ist daher irreführend.

    • Korrekt  muss es heißen: Das entscheidet nur das Bundesverfassungsgericht und sonst kein anderes.

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