Rassistischer Brandanschlag vor Gericht

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Über ein Jahr nach dem rassistisch motivierten Brandanschlag von Winterbach endet der Prozess gegen zwei der Täter mit Haftstrafen…

Von Lucius Teidelbaum

Irgendwie ist es ja schon längst bekannt gewesen. Extrem rechte und menschenverachtende Ideologien sind mörderisch. Manchmal wird man durch besonders harte Fälle aber trotzdem noch einmal daran erinnert und Unwissende werden aus ihrer Naivität herausgerissen. So ein Ereignis fand in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2011 auf einem Gartengrundstück bei Winterbach im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis statt.

In dieser Nacht wären fast fünf junge Männer in einem Gartenhäuschen verbrannt worden. Die Mordbrenner kamen vom Nachbargrundstück, es waren weltanschaulich gefestigte Neonazis. In den Augen der Täter waren die Jungs von nebenan nur ein paar „Kanacken“.

Da nach dem fünffachen Mordversuch eine großangelegte Untersuchung einsetzte, die in einem ersten Prozess an der 3. großen Jugendkammer am Landgericht Stuttgart gegen zwei der Tatverdächtigen mündete, erfuhren regelmäßige Prozessbeobachter einiges über die Geschehnisse in der Tat-Nacht. Ebenfalls erfuhr man auch einiges über die nachfolgenden Versuche der Täter und ihrer Freunde, die Wahrheitsfindung zu erschweren bis zu verunmöglichen. Denn im dem Prozess mit 17 Verhandlungstagen wurde von den 38 vorgeladenen Zeugen und Zeuginnen nur selten die volle Wahrheit erzählt.

Die zwei Richter, die Richterin, der Staatsanwalt, die drei Anwälte der Nebenklage und das Publikum mussten deswegen die Aussagen beständig filtern und prüfen, in etwa so wie man einen Geldschein gegen das Licht hält, um dessen Echtheit festzustellen.

Keiner der beiden Männer vor Gericht war nur Mitläufer, beide bewegen sich seit Jahren in der braunen Szene. Einer war in Leonberg an einem Überfall auf einen Jugendlichen mit einer Schreckschusswaffe beteiligt, bei dem das Opfer fast ein Augenlicht verloren hätte. Der andere gab vor Gericht zu, ein Hakenkreuz-Tattoo zu tragen. Immer wieder war auch sympathisierendes Publikum aus der rechten Szene anwesend. An fast jedem Prozesstag war auch der Vater von einem der Täter, ein Polizist, im Gerichtssaal, augenscheinlich um seinen Sohn zu unterstützen.

Der Brandstiftung und der „Hetzjagd“ (Vorsitzender Richter Joachim Holzhausen) waren offenbar mehrere andere Auseinandersetzungen voraus gegangen. Auch hier spielte der Rassismus der Neonazi-Täter als Motiv eine tragende Rolle.

Bis zu 70 Neonazis, darunter viele Nazi-Skins, aber auch einige Neonazissen, feierten wie jedes Jahr eine Party. Offiziell war das Ganze eine private Geburtstagsfeier von Katharina B. aus Schorndorf. Doch das Ganze war professionell aufgezogen, so gab es einen Getränkeverkauf, eine leistungsstarke Musikanlage und mobile WCs. Zu Gast waren sogar „Kameraden“ aus dem Saarland, die Mehrheit kam aber aus ganz Baden-Württemberg. Der Grundstückseigentümer war Christian W., ehemaliger Sprecher des NPD-Kreisverbands Rems-Murr.

Im Verlaufe des Prozesses wurde durch die Aussage des Staatsschutzbeamten bekannt, dass dieser aus einer „Quelle“ wusste, wer dort alljährlich feierte. Auch kam die Polizei in den Vorjahren offenbar regelmäßig vorbei, um nach dem Rechten bzw. vielmehr den Rechten zu sehen.

Viele betrunkene und durch die Hassmusik aufgeputschte Neonazis bilden immer ein unkontrollierbares Risiko für Menschen, die in ihre Opferkategorie fallen. Dass nebenan „Kanacken“ waren, verbreitete sich schnell auf der Feier. Auf einem nahe gelegenen Nachbargrundstück feierten neun junge Männer italienischer und türkischer Herkunft. Auch diese merkten recht früh, wessen Geistes Kinder da in der Nachbarschaft feierte.

Es gab von per Auto anreisenden Neonazis einen ersten Angriff. Später sagte ein Zeuge der Täterseite vor Gericht aus, der Fahrer hätte vorgeschlagen: „jetzt erschrecken wir die mal“.

Später gab es eine Auseinandersetzung bei der eventuell ein paar der italienischstämmigen Jugendlichen mit einem rechten Skinhead ebenfalls italienischer Herkunft aneinander gerieten, der mit seinen deutschen Nazi-Freunden feierte. Da soll sich auf italienisch gestritten worden sein. Der rechte Skin soll dabei ein blaues Auge erhalten haben, an das sich später aber niemand erinnern konnte, und beschwerte sich darüber bei den übrigen Besuchern der Nazi-Party. Doch war das nicht der Auslöser für den Mordversuch. Einige der deutschen Neonazis stellten den „aufrechten Faschisten“ (Selbstbezeichnung auf Facebook) erst einmal zur Rede, was er als Italiener denn bei ihnen zu suchen habe. Rassismus kann manchmal schon besonders skurrile Auswüchse annehmen.

Erst als später das Gerücht die Runde machte, die „Kanacken“ würden sich an den Autos zu schaffen machen, war das das Startsignal zum Aufbruch. Mindestens zehn rechte Partybesucher stürmten los, „um die Kanacken zu schlagen“. Die meisten Opfer flüchteten durch die Dunkelheit ins Unterholz. Wer von den Hetzjägern erwischt wurde, erhielt Schläge und Tritte. Drei der Verfolgten flüchteten sich in eine Hütte. Nach der Drohung durch eine weibliche Stimme: „Kommt raus ihr Scheisskanacken, wir machen euch fertig!“, nahm eine bis heute nicht ermittelte männliche Person ein Holzscheit vom Lagerfeuer vor der Hütte und setzte das Holzgebäude in Brand. Später flüchteten zwei weitere Jugendliche vor lauter Angst in die bereits brennende Hütte. Von hier setzten die Bedrohten mehrere Notrufe an die Polizei ab. Diese wurden mitgeschnitten und auch vor Gericht abgespielt. Aus ihnen spricht unmittelbare Todesangst. Schließlich wagten die Eingeschlossenen auf Anraten des Polizeinotrufs („Rennen sie raus!“) den Ausbruch, wurden attackiert, überlebten aber.

Insgesamt wurden in dieser Nacht neun Menschen aus rassistischen Motiven verletzt. Zurück blieben neben körperlichen Verletzungen wie Gehirnerschütterung, Mittelhandfraktur, Prellungen und Schürfungen auch psychische Folgen. Die Opfer berichteten u.a. von Angstzuständen und Schlaflosigkeit. Einige wurden in Beziehung, Ausbildung oder Beruf durch dieses einschneidende Ereignis aus der Bahn geworfen. Ein Opfer sagte vor Gericht: „Diese eine Stunde, dieser eine Tag hat mein ganzes Leben verändert“.

Den beiden vor Gericht stehenden Angeklagten konnte trotz der falschen und fehlerhaften Aussagen nachgewiesen werden, dass sie zur Meute der Angreifer gehört hatten. Eine Beteiligung an der Brandstiftung konnte ihnen aber nicht nachgewiesen werden. So wurden die beiden Tatverdächtigen im Laufe des Prozesses aus der Untersuchungshaft freigelassen, aber am 26. März 2012 knapp ein Jahr nach dem Ereignis zu einer Strafe von je zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Weitere Prozesse werden noch folgen. Möglicherweise wird dabei der Tathergang genauer rekonstruiert werden. Denn aus den Zeugenaussagen dieses Prozesses ist bekannt, dass mehrere Personen im Bekanntenkreis mit dem Wissen über den Brandstifter prahlten. Fünf weitere Tatverdächtige wurden in Untersuchungshaft genommen, darunter eine Frau wegen drohender Strafvereitelung. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Am 10. April 2012 versammelten sich unter dem Motto „Wir vergessen nicht! Faschistische Verbrechen aufdecken und bekämpfen!” 150 Menschen zum Jahrestag des rassistischen Mordversuchs auf dem Winterbacher Marktplatz. Gleich nach dem Bekanntwerden des Mordversuchs 2011 hatten sich sogar 1.000 Personen an einer Demonstration beteiligt.

Lucius Teidelbaum, beobachtete für das Straßenmagazin „Trott war“ und „Hagalil.com“ den Prozess in Stuttgart.

1 Kommentar

  1. Ja, ja. So ist das mit den Deutschen Bundesbürgern mit „klar“ deutschem Paß und „klar“ brauner Gesinnung.

    Nestbeschmutzung seitens der deutschen Justiz?

    Bitte nur in absolut „fast“ tödlichen Notfällen.

    Dankeschön !

    Denn, was sollen den unsere Vorfahren und Vordenker von uns halten sind
    doch die NEONAZIS unser niemals verblassendes Spiegelbild !?!

    Ts Ts Ts ! 

    P.S.: Ausnahmen bestätigen welche Regel nochmal? 

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