„Wir sind nicht mehr allein!“

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Erneut hat die Jüdische Gemeinde Speyer e.V. vor Gericht verloren…

Von Johann L. Juttins, Jüdische Zeitung März/2010

Provisorien halten bekanntlich am längsten. Aus dem Anfang der 1950er Jahre stammt ein Gesetz im Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort hatte man seinerzeit festgelegt, dass in Nachfolge der in der Schoa untergegangenen jüdischen Gemeinden fünf neue fungieren und den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bekommen: die Gemeinschaften in der Landeshauptstadt Mainz, weitere in Trier, Koblenz, Bad Kreuznach und Neustadt an der Weinstraße. Im Oktober 1996 gründeten zehn osteuropäische Emigranten in Speyer eine neue jüdische Gemeinde, die seitdem den Status eines gemeinnützigen Vereins hat. «Tschuwa», zu Deutsch «Rückkehr», ist das Leitmotiv der Gemeinschaft, die inzwischen auf gut 100 Mitglieder angewachsen ist.

In den schwierigen Gründungsjahren war es der damalige Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, der sehr intensiv mit der Gemeinde arbeitete, sie unterstützte und beriet. Er war es auch, der empfahl, neben den bestehenden fünf Gemeinden auch über eine stärkere Einbindung der Gemeinden in Speyer, Ludwigshafen und Kaiserslautern zu entscheiden – de facto also, sie an der finanziellen Förderung des Landes teilhaben zu lassen.

Drei Euro für jüdisches Leben

Seitdem kämpfen die Juden in Speyer um dieses Recht – das ihnen nach wie vor verweigert wird. Ob nun vorrangig von der Landesregierung oder vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden ist nicht ganz klar und eigentlich auch nicht wichtig. Wesentlich ist, dass die Gemeinde sich lediglich aus den monatlichen 3 Euro an Mitgliedsbeiträgen ihrer Mitglieder und gelegentlichen Spenden finanzieren muss. Die etablierten fünf Gemeinden und der Landesverband sollen sich hingegen je zur Hälfte die Landesmittel teilen, ohne bislang an die Gemeinschaften zu denken, die Bubis schon vor Jahren vorgeschlagen hatte.


Prozessiert: Gemeindevorsitzende Juliana Korovai, Foto: Oksana Korovai

Die Argumente scheinen an den berühmten Haaren herbeigezogen. So soll eine Förderung zwingend an den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gebunden sein – um eine solche zu werden, müsse die betreffende Vereinigung jedoch normalerweise eine etwa dreißigjährige Tätigkeit nachweisen. Ob die fünf genannten Gemeinden dies zu Beginn der 1950er Jahre konnten oder nicht, ist eine Frage der Betrachtungsweise: Beginnt man die Zählung erst nach der Schoa – oder schon davor?


Gehen ohne Körperschaftsstatus in Speyer bald die finanziellen Lichter aus? Aufnahme von der Pessachfeier 2009. Foto: Oksana Korovai

Die Landesregierung hätte hier eigentlich ein Hintertürchen: So soll ein Landesgesetz schon seit Jahren festgeschrieben haben, dass auch solche Gemeinden Landesmittel erhalten könnten, die alle Voraussetzungen für eine Körperschaft aufweisen und dennoch nicht dem Landesverband angehören würden. Eine solche Regelung sei bundesweit einmalig, argumentieren die Speyerer Juden stolz. Umgesetzt werde sie jedoch nicht, denn Landesverband und Landesregierung würden meinen, dass die Gemeinde Speyer eben nicht jene Voraussetzungen erfüllen würde. Sogar ein befürwortendes Schreiben aus der Staatskanzlei sei als private Meinung eines Beamten heruntergespielt worden. Der Landesverband lege sogar noch nach: Gerichtlich sei eine Prüfung vorgeschlagen worden, ob die Aktivitäten der Speyerer Gemeinde den jüdischen Religionsgesetzen entsprächen. Dies habe die Orthodoxe Rabbinerkonferenz zwar bestätigt, dem Landesverband sei aber kein Gottesdienstplan vorgelegt worden.

Man dreht sich seit Jahren juristisch im Kreis, zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht Mainz. Diese Richter sollen indes argumentiert haben, dass die Gemeinde Speyer sich einer Kontrolle des Landesverbandes nicht unterwerfen wolle und somit auch nicht das Recht auf dann unkontrollierbar fließende Mittel haben könne.

Hilft das Karlsruher Urteil?

Dem stimmen die Juden in Speyer sogar zu – ganz bewusst: Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 die Zuständigkeit eines Landesverbandes für die Verteilung staatlicher Mittel für verfassungswidrig erklärt. Damit werde ein Landesverband «in eine Situation institutioneller Befangenheit versetzt», urteilten die Verfassungsrichter, was mit einer rechtsstaatlichen Verwaltungsorganisation nicht vereinbar sei. Diese Entscheidung müsse auch Auswirkungen auf den Dauerstreit zwischen ihnen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz haben, frohlockten nun die Speyerer: Man sei nun nicht mehr allein, argumentierte die Vorsitzende Juliana Korovai und ließ vor wenigen Wochen erneut vor Gericht ziehen. Diesmal sollte das Oberver-waltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren verhindern, dass die Zuwendungen des Jahres 2010 wieder nur unter den etablierten Gemeinden verteilt würden und sie erneut draußen vor der Tür bleiben müssen. Und wieder wurde der Antrag abgeschmettert.

Der Landesverband erhält jährlich per Staatsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz 275.000 Euro aus der Staatskasse. Ein Minimum an Unterstützung, ähnlich knapp den 200.000 Euro im ärmeren Brandenburg. Hessen hingegen sind seine Juden gute 3,7 Millionen Euro wert. «30.000 – 40.000 Euro aus diesem Topf würden uns schon reichen», erfuhr unsere Zeitung aus dem Umfeld der Gemeinde Speyer, «wir sind uns bewusst, dass die Landesförderung kläglich genug ist, aber bei dieser niedrigen Summe für uns würde dem Landesverband keine Perle aus der Krone fallen».

Einverleibt

Doch nicht nur der Landesverband mache Schwierigkeiten, heißt es aus Speyer. So soll die Jüdische Gemeinde Neustadt an der Weinstraße auf die speyerischen Mitglieder «Anspruch erheben, um die Höhe der eigenen Zuwendungen weiterhin sicherzustellen», erfährt die «Jüdische Zeitung» von einem Juristen, der die Speyerer berät. «Sie wollen uns nur vorweisen können, aber nichts tun.» Solche «Spielchen» kenne man ja aus Sachsen-Anhalt.

In seiner Kanzlei fülle der Streit drei dicke Aktenordner, erklärt er verbittert. Auch Kontaktaufnahmen zum Zentralrat hätten nichts genützt, in Erinnerung an die Starthilfe von Bubis. «Man hält sich in solchen Fragen zurück, ob zu Recht oder zu Unrecht, das mag ich hier nicht bewerten.»

Die Vorwürfe der Speyerer gehen nach der Ablehnung des Eilantrages nach wie vor in zwei Richtungen: einerseits an den Landesverband, andererseits an die Landesregierung, die der neuen Struktur des jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz keine Entsprechung gebe. Das stimmt nicht ganz: Tatsächlich mache man sich auch im Mainzer Kulturministerium Gedanken, ob und welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ziehen seien und führe Gespräche über eine länderübergreifende Lösung geführt, heißt es im Ministerium. Möglicherweise müsse die Verteilung der Fördermittel neu geregelt werden. Ein Brief der Gemeinde Speyer an Kulturministerin Doris Ahnen soll nun verhindern, dass die diesjährigen Landesmittel entgegen des Karlsruher Urteils erneut ausschließlich an den Landesverband gezahlt werden. Vielleicht hilft diese persönliche Ansprache eines Politikergewissens mehr, als das Beharren auf einem Gesetz aus den Fünfzigern.

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