Keine Staatenimmunität für Nazi-Kriegsverbrechen – NS-Opfer endlich entschädigen

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Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag die Chance, das unwürdige Gebaren der Bundesregierung in Gestalt von Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier in der Entschädigungsfrage zu stoppen…

PM AK-Distomo, Hamburg, 25.03.2009

An diesem Tag wird die Fraktion Die LINKE einen Antrag einbringen, der die Bundesregierung zur Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auffordert. Der Arbeitskreis Distomo begrüßt den Antrag.

Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von NS-Verbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen. Entgegen der Propaganda aus Berlin hat die Bundesrepublik die Opfer von NS-Kriegsverbrechen in Griechenland, Italien und weiteren Ländern bis heute nicht entschädigt. Zahlungen gemäß sogenannter Globalabkommen in den 60er Jahren waren explizit nur für politisch, religiös oder „rassisch“ verfolgte Menschen gedacht, nicht aber für die Opfer von Massakern und anderen Verbrechen.

Die Überlebenden des Massakers deutscher SS-Truppen im griechischen Distomo (10. Juni 1944) haben bereits im Jahr 2000 vor dem obersten Gerichtshof Griechenlands (Areopag) ein rechtskräftiges Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland erlangt, wonach diese ca. 22 Mio. Euro plus Zinsen an die Kläger zahlen muss. Die Bundesregierung hintertrieb die Durchsetzung des Urteils und nötigte die griechische Regierung, die begonnene Zwangsversteigerung deutscher Liegenschaften (Goethe-Institut) zu stoppen.

Die Kläger wandten sich daher an italienische Gerichte, um in Italien Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mit Erfolg: Der oberste Gerichtshof Italiens (Kassationshof) erklärte die Vollstreckung in Italien im Juni 2008 für zulässig. Gleichzeitig erklärte der Kassationshof die Klagen italienischer NS-Opfer (ehemalige Zwangsarbeiter und Opfer von Massakern) vor italienischen Gerichten in mehreren Entscheidungen für zulässig. Doch Deutschland will auch diese Entscheidungen nicht anerkennen.

Stattdessen erhob die Bundesregierung am 23. Dezember 2008 Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof, um Vollstreckungsmaßnahmen zu stoppen. Die Bundesregierung versucht, den Internationalen Gerichtshof dafür zu missbrauchen, Ansprüche der Opfer von NS-Verbrechen weiter zu hintertreiben. Angeblich habe die italienische Justiz die Staatenimmunität Deutschlands missachtet. Deutschland kann sich jedoch nicht auf Staatenimmunität berufen, weil das Privileg der Immunität für Verbrechen gegen die Menschheit, die Nazi-Deutschland begangen hat, nicht gilt. Dies hat der Kassationshof in Rom unmissverständlich dargelegt.

Deutschland bricht mit der Missachtung der griechischen und italienischen Urteile vor aller Öffentlichkeit internationales Recht und unterstellt den Opfern, ihre Klagen würden den Frieden gefährden. Die Tatsachen werden so auf den Kopf gestellt.

Wenn selbst schwerste Kriegsverbrechen keine Haftung des Täterstaates zur Folge haben, ist das ein Freibrief, auch zukünftig Kriegsverbrechen zu begehen. Es darf angenommen werden, dass sich Deutschland mit seiner Klage auch für Auslandseinsätze der Bundeswehr den Rücken frei halten will.

Deutschland will gemeinsam mit der italienischen Regierung in Den Haag einen Prozess inszenieren, der von vornherein eine Farce ist. Denn die betroffenen Opfer wären an einem solchen Prozess nicht beteiligt.

Das Begleitprogramm in dieser Inszenierung soll eine deutsch-italienische Historikerkonferenz zu Themen des Zweiten Weltkriegs mit dem Ziel des Aufbaus einer „gemeinsamen Gedächtniskultur“ liefern, die am 27./28. März 2009 ausgerechnet in der Villa Vigoni in Como/Italien stattfindet. Eben diese Villa wurde zur Sicherung der Ansprüche der Distomo-Kläger bereits gepfändet. Die Verweigerungs¬haltung gegenüber den Opfern deutscher Verbrechen soll also durch ein Feigenblatt verdeckt werden.

Der Arbeitskreis Distomo fordert, die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof zurück zu nehmen, die Urteile des Areopag und des Kassationshofs anzuerkennen und die rechtmäßigen Forderungen griechischer und italienischer NS-Opfer endlich zu erfüllen.

AK-Distomo im Internet
Antrag an Bundestag

6 Kommentare

  1. Partisanenangriffe sind nach dem Völkerrecht illegal und dürfen geahndet werden. Eigentlich müßten die Angehörigen der bei dem Partisanenangriff getöteten Polizisten von den Dorfbewohnern entschädigt werden.

  2. Ich würde es Bedauern, wenn das Goethe Institut tatsächlich Gebäude und Liegenschaften aufgrund dieses Streits verlieren würde. Auch wenn ich finde, dass die Bundesregierung hier eine einvernehmliche Lösung finden sollte, so ist es doch ihr Recht auf die Staatenimmunität zu verweisen. Und dies von einem internationalen Gericht prüfen zu lassen.

    Ich halte es für falsch Staaten vor Gerichten in anderen Jurisdiktionen zu verklagen. Hier sollte immer ein internationales Gericht aktiv werden.
    Allein ein solches hätte die internationale Legitimation und Anerkennung. Ein solches Urteil würde von der Bundesregierung anerkannt werden, demnach zu Zahlungen führen und das Goethe Institut vor einem bedauernswerten Rechtseingriff bewahren.

    Die Anspielung auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr halte ich im Übrigen für sehr fragwürdig. Abgesehen davon dürfte ein solchen Urteil dann wohl alle Staaten betreffen. Freuen Sie sich auf eine _unabhängige Jurisdiktion in Palästina_ meine Herren. Auf die bedenkenswerten Vorkommnisse in den Gaza-Kriegen, besonders im letzten, möchte ich hier wirklich nicht anspielen.

    Ich hoffe Sie verstehen das jetzt nicht falsch. Die menschenverachtenden Taten in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland sind nicht vergleichbar und ohne Frage verabscheuenswert und so etwas darf NIE wieder sein. Aber dies sollte man nicht als Vorwand nehmen, alle anderen Verletzungen von Menschenrechten in anderen Staaten als obsolet oder weniger schlimm einzustufen. Es tut mir wirklich leid, aber ich habe wirklich das Gefühl, dass Sie die Vorkommnisse im letzten Gaza-Krieg wirklich ignorieren oder nicht wahrhaben wollen. Dem UN Bericht nach, dürfte es wohl recht wahrscheinlich sein, dass hier auch von Israelischer Seite Kriegsverbrechen begangen worden sind.
    In diesem Fall dürfte man wohl davon ausgehen, dass Israel auch dafür büßen muss? Oder wurde die UN Komission, überspitzt gesagt, politisch beeinflusst und in diesem Fall dürfte Israel nicht verklagt werden?
    Denken Sie wirklich, Israel hätte vor einem arabischen Gericht nur den Funken einer Chance? Ich bezweifle, dass hier vollkommen neutral geurteilt würde. Und genau DESHALB kann solch eine Klage nicht vor einem nationalen Gericht verhandelt werden.

    Ich hoffe, Sie können diese Meinung akzeptieren und werden Sie so in dieser Form unter Ihrem Artikel veröffentlichen.

  3. Manche Ãœberschriften muss man erst setzen lassen:
    Soll das heißen, dass Kriegsverbrechen der Streitkräfte anderer Staaten Staatenimmunität genießen sollen?

    „Es darf angenommen werden, dass sich Deutschland mit seiner Klage auch für Auslandseinsätze der Bundeswehr den Rücken frei halten will.“

    Eine unfreundliche Unterstellung gegenüber einem indirekten Bündnispartner Israels, dessen Streitkräfte als wandelnde Zielscheibe mit eingeschränktem Mandat islamistische Gruppen von anderen Zielen ablenken.

    Deutschland ist nicht gerade der einzige militärisch aktive Staat, der mit Insurgenten konfrontiert ist. Ein Thema, das viele Staaten angeht.

  4. Wie soll eine Diktatur abgeschreckt werden, Verbrechen zu vergehen, wenn ihr Widersacher, die Demokratie, die auf ihren Untergang folgt, dafür bestraft wird?

  5. Eine wertvolle Lektüre zu Art und Umfang  deutschen Wütens in  Südosteuropa (Kleinkinder werden z. B. von deutschen Edelmenschen an Scheunentore genagelt, toten Frauen Bierflaschen in die Geschlechtsteile gerammt, Raubzüge wie zu Pandurenzeiten in Griechenland begangen) sowie anderswo durch eine der schlimmsten Wehrmachtseinheiten (nach der SS), die Gebirgsjäger, und über den verlogenen Umgang der Deutschen, speziell der Bayern (die mit den Schwaben zusammen ein Drittel dieser Truppe stellten), mit ihrer „ruhmreichen“ militärischen Vergangenheit sei hier empfohlen:

    Hermann Frank Meyer, Blutiges Edelweiß, Berlin 2008.

    Der Autor Meyer unterhält auch eine eigene Webseite und er ist immer wieder auf Lesereise in der BRD unterwegs, um aufzuklären und die Fragwürdigkeit der bis heute  nicht unterdrückbaren (Nazi-)Heldenverehrung anzuklagen.

    Leider sind es jedoch eher Verbände der in Deutschland lebenden Griechen, als deutsche (oder gar bayerische!) Veranstalter, die den mutigen Autoren einladen.

    Das Buch enthält auch Angaben zu Judenerschießungen.

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