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Viele Opfer bleiben ausgeschlossen:
Verjährt Sklavenarbeit?

Nach den heftigen Auseinandersetzungen um die "Zwangsarbeiterentschädigung" Anfang dieses Jahrhunderts ist es jetzt still geworden. Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) arbeitet akribisch und nicht nur im Verborgenen. Ihre alltägliche Arbeit ist für spektakuläres Berichterstattung kaum geeignet. Bereitet sie faktisch nicht das Schlusskapitel der deutschen Wiedergutmachungspolitik vor?

Mitglieder der "Projektgruppe Messelager in Köln" hatten im Rahmen ihrer Besucherprogramme in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln über 350 Gäste eingeladen. Sie hatten etwa 2000 "Kölner Sklavenarbeiter" bei der Nachweisbeschaffung behilflich sein können. Am 19.1.06 übergaben sie ihren offenen Brief in Berlin.


Kölner mit der Schwester Caritas vor dem BuMiFi

In der Verhandlungspause der Kuratoriumssitzung, dem Organ mit Richtlinienkompetenz für Stiftungsarbeit der EVZ, wurden sie von den Vertretern der Parteien, dem Stiftungsvorstand und dem Vertreter der Bundesregierung empfangen. In dem Gespräch berichteten sie aus ihrer praktischen Arbeit und unterbreiteten ihre Forderungen:

Aufhebung der Antragsfristen für noch lebende Anspruchsberechtigte, Transparenz bezüglich der abgelehnten Anträge durch die Partnerorganisationen und die Einrichtung eines Zusatzfonds, der sich vor allem aus Mitteln von Unternehmen, die von NS-Zwangsarbeit profitierten und bisher wenig oder gar nichts eingezahlt haben, zusammensetzt.

Die Vertreterin der Linkspartei war zu dieser Sitzung noch nicht ins Kuratorium berufen worden und nahm die Forderungen der "Projektgruppe Messelager in Köln" auf und erweiterte sie um den Kreis der Anspruchsberechtigten, die bisher durch die Raster gefallen sind, wie die italienischen Militärinternierten.

Christoph Jetter, der Sprecher der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter stellt in seinem Artikel für antifa 1/2006 fest: "Das 'Entschädigungsgesetz des Jahres 2000' trägt den Stempel deutscher 'Wiedergutmachungspolitik' seit 1949." Er führte in seinem Resümee weiter aus: "Unter diesem Blickwinkel ist es gewiss kein Zufall, dass das in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 1998 angekündigte Projekt einer Stiftung "Entschädigung für NS-Unrecht", nämlich für die "vergessenen Opfer", in der Versenkung verschwunden ist. Nicht "vergessen" sind die Opfer, sie werden ignoriert, wie die schändliche Verweigerung jeder Entschädigung beispielsweise für die griechischen oder italienischen Zivilopfer aus der Zeit der deutschen Okkupation zeigt."

Der Vollständigkeit halber müssen die Kriegsgefangenen nochmals extra genannt werden, die oft unter menschenunwürdigsten Bedingungen Sklavenarbeit leisteten. In bürgerschaftlichem Engagement sammelt der Verein Kontakte e.V. Spenden und überbringt sie direkt den Opfern. Im Stiftungsgesetzt werden sie explizit ausgeschlossen.

Offene Fragen bleiben. Das Stiftungsgesetz und die Adressen von Betroffenenorganisationen sind in der neuen Internetpräsentation nicht mehr zu finden.


G. Saathoff, EVZ-Vorstand; D. Wiefelspütz SPD; V.Beck Grüne; M. Stadler, FDP

Die Mängel des Stiftungsgesetzes sind auch mit humanitären Projekten, die aus den verbleibenden Restmittel bei den Partnerorganisationen eingerichtet werden sollen, nach Auskunft der Kuratoriumsvertreter beim Gespräch mit den Kölnern, nicht wegzureden.

Text und Fotos: © leb-foto

hagalil.com 23-01-2006

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