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Freie Meinungsäußerungen vor deutschen Richtern:
Von Ratten, Würmern und Zigeunerjuden

Das Urteil von Kempten: "Ein schwerer Schlag im Kampf gegen Menschenfeindlichkeit und damit Rassismus und Antisemitismus"

Immer wieder berichten wir über die ständig steigende Flut von Hetze und Beleidigung, mit der die nationale Rechte Gegner diskreditiert und in's Zwielicht zu rücken versucht. Immer wieder mussten wir auch darüber berichten, wie schwierig es ist, deutsche Behörden dazu zu bewegen entsprechende Vergehen zu verfolgen.

Seit langem wissen wir, dass der Vorwurf, zum Beispiel der Steuerhinterziehung, der bei jedem anderen Bürger dieses Landes als üble Nachrede gewertet werden würde, als Lappalie abgetan wird, sobald er sich gegen Juden richtet, man solle und dürfe nicht "überreagieren".

Ein amtliches Beispiel wie in diesem Land die Menschenwürde geschützt wird, kommt diese Woche aus Kempten. Nach einem Urteil des dortigen Landgerichts darf Hermann Reichertz, Ex-Republikaner-Kreisvorsitzender im Allgäu, den Vizepräsidenten des Zentralrats, Michel Friedman, einen «Zigeunerjuden» nennen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein Amtsgerichtsurteil auf, das den Hetzer immerhin zu 6.000DM Strafe wegen Beleidigung verurteilt hatte, nachdem dieser Friedman im November 2000 in einer Presseerklärung als «Zigeunerjude» bezeichnet hatte.

Selbstverständlich "missbilligte" der Vorsitzende Richter die Äußerung des Republikaners, eine Straftat wollte er aber nicht erkennen, eher schon eine Meinungsäußerung.

Paul Spiegel, Präsident des ZJD befürchtet nun, dass dieser Freispruch ein weiteres Signal sei, welches Rechtsradikale geradezu ermutige die Reizschwelle weiter zu verringern. Rassistische Hetze werde mehr und mehr legalisiert.

In einem Gespräch mit der "Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung", dem Zentralorgan des Zentralrats, sprach er von einem "Offenbarungseid der deutschen Justiz": "Wenn Juristen einen solch eklatanten und eindeutigen Angriff auf die Menschenwürde als zulässige Meinungsäußerung gelten lassen, dann sind Versuche im Kampf gegen Menschenfeindlichkeit und damit Rassismus und Antisemitismus vergebens. Ich habe bisher geglaubt, dass auch die Justiz rechter Hetze den Kampf angesagt hat, aber offensichtlich hat der Aufstand der Zuständigen die Kemptener Richter noch nicht erfasst".

Spiegel ist davon überzeugt, dass dieses Urteil kein Einzelfall ist. Er habe inzwischen den Eindruck, dass Teile der deutschen Justiz nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern auch noch auf beiden Ohren taub seien. Den Richtern scheine entgangen zu sein, dass seit dem 19.Jahrhundert auf den Begriff "Zigeuner" Eigenschaften projiziert würden, die alles andere als wertneutral seien, betonte Spiegel.

Im Nachrichtensender N24 nannte Michel Friedman das Urteil außerordentlich kontraproduktiv, es ermutige die Rechtsradikalen, den Weg der persönlichen Beleidigungen weiterzugehen: "Ich hatte immer gedacht, dass die Gerichte einen Schutzwall für die Opfer darstellen, jetzt ist es ein Schutzwall für die Täter. Wenn dieser Begriff keine Beleidigung ist, dann möchte ich wissen was in Deutschland dann eine Beleidigung sein würde".

dg / haGalil onLine 28-08-2001

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