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Entscheidung frühestens 2002 zu erwarten:
Bundesregierung reicht NPD-Verbotsantrag ein

Die Bundesregierung hat ihren Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Antragsschrift umfaßt 73 Ordner und wurde gestern am späten Abend in Karlsruhe abgegeben. Das Bundesverfassungsgericht wird seinen Beschluß vermutlich nicht vor 2002 fassen. 

Die Bundesregierung ist sich sicher, so Bundesinnenminister Otto Schily, daß der Antrag Erfolg haben werde. Es wurde nicht nur extrem viel Material zusammengetragen, die Partei sei in den vergangenen Jahren deutlich radikaler und aggressiver geworden, erklärte Innen-Staatssekretärin Cornelia Sonntag-Wolgast.

Die Bundesregierung läßt sich von Peter Bull vertreten, der früher Bundesdatenschutzbeauftragter war und heute in Hamburg als Rechtsprofessor doziert. Die NPD hat, wie nicht anders zu erwarten war, Horst Mahler als Anwalt beauftragt. Mahler, der Mitte Januar wegen rassistischer und antisemitischer Äußerungen aus der Berliner Strafverteidiger-Vereinigung ausgeschlossen wurde, war früher RAF-Anwalt und wandelte sich zu einem radikalen NPD-Anhänger.

Ob es tatsächlich zum Verbot der NPD kommen wird, bleibt bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts ungewiß. Wenn sich auch die Bundesregierung ihrer Sache sicher sieht, halten Experten ein Verbot nicht unumstritten für wahrscheinlich. Bisher wurden in Deutschland lediglich zwei Parteien verboten, 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands. Das Gericht wird nun zunächst, ob der Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet ist. Erst dann kann es zur Verhandlung kommen.

Neben der Bundesregierung wollen nächste Woche auch Bundestag und Bundesrat einen NPD-Verbotsantrage einreichen.

haGalil onLine 31-01-2001

 

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