Die Bundesregierung hat ihren Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Antragsschrift umfaßt 73 Ordner und
wurde gestern am späten Abend in Karlsruhe abgegeben. Das
Bundesverfassungsgericht wird seinen Beschluß vermutlich nicht vor 2002 fassen.
Die Bundesregierung ist sich sicher, so Bundesinnenminister Otto Schily, daß der
Antrag Erfolg haben werde. Es wurde nicht nur extrem viel Material
zusammengetragen, die Partei sei in den vergangenen Jahren deutlich radikaler
und aggressiver geworden, erklärte Innen-Staatssekretärin Cornelia
Sonntag-Wolgast.
Die Bundesregierung läßt sich von Peter Bull vertreten, der früher
Bundesdatenschutzbeauftragter war und heute in Hamburg als Rechtsprofessor
doziert. Die NPD hat, wie nicht anders zu erwarten war, Horst Mahler als Anwalt
beauftragt. Mahler, der Mitte Januar wegen rassistischer und antisemitischer
Äußerungen aus der Berliner Strafverteidiger-Vereinigung ausgeschlossen wurde,
war früher RAF-Anwalt und wandelte sich zu einem radikalen NPD-Anhänger.
Ob es tatsächlich zum Verbot der NPD kommen wird, bleibt bis zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ungewiß. Wenn sich auch die Bundesregierung ihrer
Sache sicher sieht, halten Experten ein Verbot nicht unumstritten für
wahrscheinlich. Bisher wurden in Deutschland lediglich zwei Parteien verboten,
1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei
Deutschlands. Das Gericht wird nun zunächst, ob der Verbotsantrag zulässig und
hinreichend begründet ist. Erst dann kann es zur Verhandlung kommen.
Neben der Bundesregierung wollen nächste Woche auch Bundestag und Bundesrat
einen NPD-Verbotsantrage einreichen.
haGalil onLine 31-01-2001
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