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Nazi-Opfer klagt auf sieben Millionen:
80-Jähriger verlangt Entschädigung für KZ-Haft

Stefan Lyrath, Mindener Tageblatt

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Unterwegs

Der alte Mann greift sich ans Herz, verzieht das Gesicht im Schmerz zur Grimasse. Angstvolle Minuten vergehen, bis eine hastig geschluckte Tablette Linderung bringt. Die Herzattacke geht vorüber. Dies alles ist zu viel für den 80-Jährigen. 

Der Herforder sitzt im Saal des Mindener Verwaltungsgerichts, der Enkel steht hilflos daneben. Im Hinterzimmer beraten die Richter der 4. Kammer über seinen Antrag: Der alte Mann verlangt rund sieben Millionen Mark Entschädigung. Er ist ein Nazi-Opfer. Unruhig geht der 80-Jährige im Saal auf und ab, holt immer wieder tief Luft. Dann setzt er sich, schließt die Augen, und die schreckliche Erinnerung kehrt zurück. 

Die Erinnerung an Zwangsarbeit, Folter und Tod. 1942, Westpreußen. Eines Tages steht die Gestapo vor der Tür und holt den Sohn "reichsdeutscher" Eltern ab. Er kommt ins Konzentrationslager Stutthof bei Danzig und muss mit Tausenden von Leidensgenossen Zwangsarbeit leisten, ständig vom Tode bedroht. Erst Anfang 1945 wird das Lager befreit.

Die Alpträume bleiben

Danach ist nichts mehr wie früher. In seinem Beruf als Schiffsmakler kann der junge Mann nicht länger arbeiten. Ärzte bemühen sich, wenigstens die körperlichen Folgen der Haft in den Griff zu bekommen. Die Alpträume bleiben. 

1988 siedelt der Westpreuße von Polen in die Bundesrepublik aus, bezieht seitdem eine monatliche Altersrente in Höhe von 2073 Mark. Bis heute spricht er nur gebrochen Deutsch. Vielleicht ist ihm die Sprache seiner Peiniger verhasst. Die Verständigungsprobleme erschweren die Verhandlung vor der Mindener Kammer erheblich. Anfangs können die Richter nur ahnen, was der 80-jährige Mann verlangt. Der Vorsitzende Carl-Wilhelm Mahncke hilft ihm mit unendlicher Geduld bei der Formulierung eines Antrags. 

Es geht um nicht näher bezifferte Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Doch der Herforder will mehr, was erst nach und nach klar wird. Im zweiten Teil der Klage fordert er, ebenfalls auf der Basis des BEG, rund sieben Millionen Mark für körperliche Schäden durch die Haft sowie für die Beeinträchtigung seines beruflichen Fortkommens, weil er nicht mehr als Schiffsmakler arbeiten konnte. Sicher will er auch Gerechtigkeit. Geltend gemacht wird ein Zeitraum von 45 Jahren. Beklagte ist die Düsseldorfer Bezirksregierung. 

Der Richter versucht den 80-Jährigen von seinem Vorhaben abzubringen. Zumindest die Sieben-Millionen-Klage, warnt Mahncke, hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Sein Hinweis: Zuvor sei kein Verwaltungsverfahren gelaufen. Mithin sei die Kammer wohl nicht zuständig. Niemand könne sich direkt an das Gericht wenden. Erst müsse ein Antrag an die zuständigen Behörden gerichtet werden. Das hat der Herforder nicht getan. Die sieben Millionen macht er in Minden zum ersten Mal geltend.

An dieser Stelle beginnt ein weiteres Drama.

Sollte die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden, was wahrscheinlich ist, müsste der 80-Jährige als Unterlegener für die Prozesskosten aufkommen. Es dürfte sich um eine Summe von mehreren zehntausend Mark handeln. Doch der Kläger beharrt auch nach mehr als zwei Stunden auf seiner Entscheidung, während sein Enkel, der übersetzen muss, ihm längst abrät. Die richtige Adresse wäre wohl eher der Bundesfinanzminister.

Negativer Bescheid aus Düsseldorf

Etwas mehr Chancen auf Erfolg hat der alte Mann vielleicht mit dem ersten Teil seiner Klage, in dem es um die weitaus geringere Entschädigungszahlung geht. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte allerdings bereits einen ablehnenden Bescheid gesandt. "Mein Opa wird von Behörde zu Behörde geschickt", entfährt es dem Enkel. "Doch niemand fühlt sich zuständig." Vielleicht bleibt nicht mehr viel Zeit.

haGalil onLine 29-09-2000

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