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Die drei Rechtsextremen, die am
11. Juni im Dessauer Stadtpark den Mosambikaner Alberto Adriano
erschlugen, sind gestern wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt
worden.
Das Oberlandesgericht in Halle
verhängte gegen den 24 Jahre alten Enrico H. lebenslange Haft, seine
beiden 16 Jahre alten Mittäter erhielten Jugendstrafen von jeweils
neun Jahren. Die drei jungen Männer hätten aus Ausländerhass
gehandelt und Adrianos Tod "billigend in Kauf genommen", hieß es in
der Urteilsbegründung. Die Angeklagten, die während des Prozesses
keinerlei Reue gezeigt hatten, nahmen das Urteil ohne äußerliche
Regung auf.
Damit entsprach das Gericht weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft und des
Vertreters der Nebenklägerin, der Witwe Adrianos. Die Verteidigung hatte nur auf
gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, weil ihrer Ansicht nach
der Tötungsvorsatz gefehlt habe. Dem widersprach der Vorsitzende Richter
Albrecht Hennig in der Urteilsbegründung sehr deutlich: Adriano sei zwar nicht
unmittelbar am Tatort zu Tode gekommen, er starb drei Tage nach dem Überfall an
den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen, die Täter hätten den Tod jedoch
billigend in Kauf genommen.
Mehr noch, "sinnlos und erbarmungslos" hätten sie einen Mitmenschen erschlagen,
"der Gedanke an Tod war in ihren Köpfen". Die eher schmächtigen Skinheads hätten
sich sogar anstrengen müssen, um ihrem Opfer seine folgenschweren Verletzungen
zuzufügen. "Tiere gehen mit dem am Boden liegenden Gegner gnädig um,
Rechtsradikale offensichtlich nicht", meinte Hennig.
"Alberto Adriano wurde erschlagen, weil er eine dunkle Hautfarbe hatte", so
Hennig. Der Richter zitierte auch aus rechtsextremen "Afrika-Song", den die
Angeklagten hörten: "Für Affen ist bei uns schon längst kein Platz mehr" heißt
es da, oder "Blut, das auf die Straße spritzt, Bilder, die man nicht vergisst".
"Wen überkommt da kein Brechreiz?", fragte Hennig.
Hennig zeigte sich sehr beunruhigt über die "lange Kette von rechtsextremen
Gewalttaten, der ein Ende gemacht werden" müsse. Das Strafrecht sei dabei kein
taugliches Mittel der Vorsorge, "schon gar nicht, wenn sich rassistische
Dumpfheit unter einer Glatze breit macht". Zivilcourage und ein tiefgreifendes
Umdenken seien erforderlich, um brauner Gewalt erfolgreich zu begegnen. Es wäre
nach Ansicht des Gerichts da schon ein Erfolg, wenn sich, wie in diesem Fall,
zukünftig "Bürger wenigstens als Zeugen melden".
Die Witwe des ermordeten Alberto Adriano wird unterdessen von Rechtsextremen
bedroht. Wie ihr Anwalt, Ronald Reimann, bestätigte, erhielt Angelika Adriano
eine Bombendrohung und wollte daher bei der Urteilsverkündung nicht im
Gerichtssaal anwesend sein.
haGalil onLine
31-08-2000
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