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München/Prag - Die Bayerische Regierung ist
überzeugt, dass sie das Verbot der Veröffentlichung von Hitlers "Mein
Kampf" in der CR durchsetzt. Das Außenministerium der BRD hat bereits
gestern durch die Botschaft den Direktor des Verlags Otakar II, Michal
Zitek, kontakitert und ihn aufgefordert, den Verkauf des Pamphlets zu
stoppen.
Das Außenministerium handelte laut der
Bitte der Bayerischen Regierung, die Kraft des Gesetzes die
Autorenrechte besitzt. Das Recht hat die Bayerische Regierung nach dem
Krieg von den Verbündeten erhalten, die 1945 die Parteizentrale der
NSPAD in München besetzten. In München wurde auch der Verlag Eher
registriert, der als erster überhaupt "Mein Kampf" herausgab.
Die Bayerische Regierung hat bisher
jeglichen Versuch um erneute Ausgabe von "Mein Kampf" in Deutschland
unterbunden, auch in Portugal und Schweden. Sie konnte eine Ausgabe in
den USA und in England nicht verhindern, da dort bereits vor dem
Krieg andere Gesellschaften die Lizenz erworben haben.
Aber auch in Deutschland gibt es Ausnahmen
dieses strickten Gesetzes, für dessen Verletztung dem Täter bis zu 3
Jahre Gefängnis drohen. Falls nämlich der Inhalt jeglichen
Nazipublikationen inklusive 'Mein Kampf' als Zusatzmaterial für
Forschung deklariert wird, darf es frei verbreitet und sogar verkauft
werden.
Darüber, ob die Publizierung und
Verbreitung von "Mein Kampf" verboten bleiben soll, werden seit Jahren
leidenschaftliche Diskussionen geführt. In Deutschland überwiegt die
Verbots-Meinung. Die Argumentation: Hitler's rassistische Texte
sind auch für die gegenwärige Generationen so gefährlich und
verführerisch, dass ihre Zugänglichkeit genauso gehandhabt werden muß,
wie die der pedophilen Pornografie.
Die Vertreter des Publizierens
argumentieren damit, dass ein demokratisches Land sich nicht mit
totalitären Methoden gegen den Totalitaritmus verteidigen kann und dass
die Deutschen von heute keine nichtdenkende Herde sind, die sich zum
zweiten Mal auf den Weg in die Hölle mitreissen läßt. Das stärkste
Argument der letzten Zeit war die Tatsasche, dass das Buch über Internet
bestellt werden kann, bzw. von verschiedenen Servern online angeboten
wird.
Falls Bayern mit dem Verbot der Publikation
in der CR erfolgreich sein wird, wird das nicht das ersten Mal in der
Geschichte sein. Die Publikation in tschechsich hat Hitler selbst
verboten, das Buch sollte überhaupt nicht ins tschechische übersetzt
werden.
Lidove Noviny, 24.03.00
Übersetzung: EE haga 24.03.00
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