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Unrecht gemildert und beibehalten
In Teheran verringerte ein Berufungsgericht die Anfang
Juli wegen angeblicher Spionage verhängten Haftstrafen von vier bis 13 Jahren
auf zwei bis neun Jahre. Der ursprüngliche Vorwurf einen Spionagering aufgebaut
zu haben wurde fallengelassen. Die jetzt verhängten Strafen erfolgten wegen
"Kontakten zu Israel". Gegen dieses Urteil kann keine Berufung eingelegt werden
(siehe
Hintergrund).
Wer weiß schon, auf
wessen Seite die Mehrheit steht?
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