Zu jung für bewussten politischen Widerstand

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Das Titelblatt des Manuskripts, Peter Finkelgruens Heim in Kfar Samir (ehemals Neuhardthof), Israel, circa 1954

Autobiografische Erinnerungen von Peter Finkelgruen; Die Klarsfelds und der Lischka-Prozess (1979). Der nächste Teil in unserem „Edelweißpiraten“-Projekt…

TEIL 7: Zu jung für bewussten politischen Widerstand

„Soweit er Jude war…“
Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Von Peter Finkelgruen

Am 24. April 1979 wurde in der Fernsehsendung Report des Südwestfunks über eine Umfrage berichtet, die das Institut für Demoskopie in Allensbach zum Thema „30 Jahre Grundgesetz – kennen die Deutschen ihre Verfassung?“ durchgeführt hatte. Den Befragten wurden dabei einige Artikel des Grundgesetzes vorgelegt und sie wurden gefragt, ob diese in unserem Grundgesetz oder in der Verfassung der DDR stünden.

Bekanntlich sind die Grundrechte in unserem Grundge­setz unabänderlich. Das bedeutet, dass weder die Re­gierung, ja nicht einmal das Parlament mit einem einstimmigen Votum diese Grundrechte abschaffen könnte.

Gewarnt durch die Erfahrung des Ermächtigungsgesetzes wollte man vermeiden, dass jemals wieder irgendjemand in Deutschland auf „legale“ Art den demokratischen, republikanischen Staat abschaffen kann.

In Artikel 20 des Grundgesetzes steht folgender Satz: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Bei den vom Allensbacher Institut für Demoskopie Befragten waren 23 Prozent der Ansicht, dieser Satz sei Bestandteil des Grundgesetzes – 39 Prozent der Befragten erkannten darin eine Vorschrift der Ver­fassung der DDR. Sicherlich eine beklagenswerte Fest­stellung, dass nämlich nur ein geringer Teil der Be­völkerung das Recht auf Widerstand gegen jeden Versuch den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen, als eigenes Recht erkennt. Ob unsere Politiker sich ihrer Verpflichtung bewusst sind, diesen Mangel zu beheben? Und wenn ja, wie? Durch den aktiven Einsatz von loyalen aktiven Verfechtern des Rechtsstaates? Die Diskussion über den Radikalenerlass legt die Vermutung nahe, dass die bundesrepublikanischen Politiker der Meinung sind, es gäbe einen Berufsstand, der dazu prädestiniert ist – nämlich die Beamten. Von ihnen wird die Bereitschaft verlangt, sich „jederzeit aktiv für das Grundgesetz einzusetzen“. Und die Beamtenan­wärter, bei denen man an ihrer Verfassungstreue zweifelt, sollen gar nicht erst Beamter werden können. Nun ist aber seit dem 24. April 1979 bekannt, dass bei der Umfrage des Allensbacher Instituts 50 Prozent der deutschen Beamten zwar das Grundrecht auf Wider­stand als Teil des Grundgesetzes erkannt haben, dass aber 41 Prozent der deutschen Beamten dieses Grund­recht der DDR-Verfassung zuordnen.

Weniger überraschend mag sein, dass der Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden“, nur von 17 Prozent der Beamten als Teil unseres Grundgesetzes eingeordnet wird, während 64 Prozent der Beamten diesen Artikel eher für einen Teil der DDR-Verfassung halten.

Es scheint also ganz folgerichtig zu sein, wenn der Leiter eines Wiedergutmachungsdezernats den Wider­stand mit Waffengewalt im Rahmen des 20. Juli 1944 als durch den Rang, die Ausbildung und den Überblick des Attentäters gerechtfertigt einordnet, den Wider­stand von jungen 16-, 17- oder 18-jährigen Verfolgten des Naziregimes aber als illegitim oder gar als kriminell bezeichnet. Und noch etwas anderes wird hier deutlich: Ein Staat, dessen Vertreter und Repräsentanten sich in den Wahn hineinsteigern konnten, dass die RAF tatsächlich die repräsentative Demokratie gefährdet, muss sich nachsagen lassen, dass sein republikanisches und demokratisches Selbstbewusstsein mehr auf dem Papier und in Paragraphen steht als in der Gewähr seiner Politiker und seiner Beamten, dies auch konsequent zu vertreten.

Offenbar können solche Beamte gar nicht anders, als die Widerständler des Jahres 1944 bestenfalls nicht zu beachten, notfalls aber auch zu diffamieren.

Mir wurde klar, dass es mit der faktischen Aufklärung der Öffentlichkeit über das Verhalten der Behörde des Kölner Regierungspräsidenten nicht getan war.

Auch durch historische Fakten würde sich dieses Dezernat nicht eines Besseren belehren lassen, das begangene Unrecht etwa zu korrigieren. Offensichtlich war Dr. Antwerpes nicht in der Lage, das doppelte Unrecht, um das es hier ging, zu erkennen: dass nämlich deutsche Bürger, gegen die Nazis Widerstand leistend, von ihnen verfolgt und ermordet wurden, und dass die für die Anerkennung dieses „Dienstes am deutschen Volk“ zuständige Behörde jetzt unter Mithilfe der Mörder die Toten noch einmal verurteilte.

Der Regierungspräsident konnte die Auseinandersetzung nur unter einem Gesichtspunkt sehen:

Als ich für die Sendung „Momente“ beim Westdeutschen Fernsehen über diesen Fall einen Beitrag drehte, wandte er sich an den WDR, um mitzuteilen, hier ginge es nur darum, „ihn abzusägen“. Ein verantwortlicher poli­tischer Beamter ist in diesem Land – anscheinend durch seine Parteikarriere verdorben – , nur noch in der Lage, Sachvorgänge und Kritik unter dem taktischen Aspekt zu betrachten, ob es um seinen Stuhl, um seine parteipolitisch erhaltenen Pfründe geht. Dieses Verhalten macht ihn ungeeignet für seinen Posten.

Esti Finkelgruen, Peter und Großmutter Anna Bartl, ca. 1948 in Prag

Erfahrungen, Verfolgungen, Erkenntnisse

Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte ich mit meiner Groß­mutter in Prag, als dort 1948 die Kommunisten die Macht übernahmen. Eines Morgens ging ich wie üblich zum Kolonialwarenhändler um Brötchen zu kaufen; ich war sechs Jahre alt. Ich sah, dass der Laden noch geschlossen war, kehrte um und wollte wieder nach Hause gehen. In diesem Augenblick kam der mir bekann­te Besitzer des Geschäfts in Begleitung zweier Zivi­listen aus dem Haus heraus; sie stiegen in einen Wagen ein und fuhren weg. Zuhause erzählte ich, was ich gesehen hatte, konnte aber nicht den Sinn dessen verstehen, was mir darauf gesagt wurde. Das Geschäft des Kolonialwarenhändlers blieb einige Tage ge­schlossen. Drei oder vier Tage später sah ich, wie das Schild über dem Geschäft ausgewechselt wurde.

Es blieb zwar ein Kolonialwarenladen, aber er gehörte nun dem Volk – es war ein volkseigener Betrieb.

Hinter der Verkaufstheke stand der frühere Besitzer des Ladens. Er sah verändert aus, sein Gesicht wirkte abgemagert auf mich und ich sah, dass ihm einige Zähne fehlten. Ich konnte das alles nicht einordnen, spürte aber, dass dieser Mann gelitten hatte, dass ihm Unrecht geschehen war, und ich fühlte mich auf die Art solidarisch mit ihm, wie Kinder häufig Unterdrückten gegen­über empfinden. An dieser Solidarität hinderte mich auch die Tatsache nicht, dass ich mit der ganzen Schulklasse zu einem „Jungen Pionier“ wurde. Ich bin überzeugt, dass damals mein politisches Bewusst­sein geweckt wurde. Schon wenig später konnte ich assoziieren, dass das dem Kolonialwarenhändler wider­fahrene Unrecht mit dem zusammenhing, was Erwachsene Politik nannten. Meine Skepsis, mein Misstrauen wurden geweckt. Als die „Jungen Pioniere“ von der Schule in die Dörfer geschickt wurden, um Kartoffelkäfer einzusammeln, die „amerikanische Imperialisten abge­worfen hatten, um den Kommunismus zu schädigen“, drückte ich mich davor, wann immer das möglich war.

An diese Kindheitserlebnisse musste ich denken, als ich später von Frau Karoline Banten, der Schwester des Bartholomäus Schink, hörte, dass ihr Bruder während des Judenpogroms vom 9. November 1938 nachhause gelaufen kam und seinen Vater weinend bat, er möge doch dem Friseur Spiro helfen, weil sie diesen weiter oben auf der Straße schlagen würden. Der Ehrenfelder Friseur Spiro war Bartholomäus Schinks Kolonialwaren­händler. Aber im Unterschied zu meinem Prager Kolo­nialwarenhändler hat der Friseur Spiro bei dem Juden­pogrom am 9.11.1938 mehr als nur Prügel erdulden müssen.

Im Jahre 1979 erschien in Paris eine Arbeit unter dem Titel „La Memorial de la Deportation des Juifs de France“.[1] Herausgegeben wurde dieses Werk vom Jüdischen Zentrum für zeitgenössische Dokumentation. Bei diesem Bericht handelt es sich um die Listen und die Geschichte der über achtzig Transporte von Juden aus Frankreich in die Vernichtungslager. Aus Frankreich wurden über 80.000 Juden in die Gaskammern transportiert. Eine perfekte Maschinerie sorgte für den bürokratisch präzisen Ablauf der Endlösung im besetzten Frankreich. Nur wenige der aus Frankreich Deportierten haben überlebt. Ein großer Teil der von der Gestapo in Frankreich, vornehmlich in Paris, erfassten Juden kam aus Deutschland. Mit Hilfe von Schülern hat der französische Rechtsanwalt Serge Klarsfeld die Namen, Geburtsdaten und die Herkunft der deportierten Juden rekonstruiert. Zu einem großen Teil geschah dies durch Dokumente der Gestapo und des Reichssicherheitshauptamtes. Die bürokrati­sche Präzision und der Formalismus der beamteten Henker waren in Paris und Auschwitz das Produkt der gleichen Mentalität wie in Köln.

Der Konvoi Nr. 19 fuhr am 14. August 1942 vom Bahn­hof Beaune-la-Rolande in Richtung Auschwitz ab. Ernst Heinrichsohn [2], der in Köln im Jahre 1980 verurteilte Bürgermeister aus Bayern, meldete in einem Fernschreiben an Adolf Eichmann in Berlin und an die Lagerleitung in Auschwitz die Abfahrt dieses Transportes mit 1015 Personen. In diesem Transport waren, wie Heinrichsohn in seinem Fernschreiben ausführte, „… erstmalig Kinder“ – über 100 Kinder unter 16 Jahren. Bei der Ankunft in Auschwitz kamen alle Frauen und Kinder sofort in die Gaskammern, von den Männern sind 115 auf der Rampe ausgesondert worden, der Rest wurde ebenfalls sofort in die Gaskammern gebracht. Den ausgesonderten 115 Männern wurden die Nummern 59229 bis 59345 auf den Arm tätowiert. Bei Kriegsende soll es einen Überlebenden dieses Transports gegeben haben – Nathan Seroka aus Minsk. In der Liste dieses Transportes findet sich auch Julius Spiro aus Köln, geboren am 4.4.1881. Es ist der einzige Mann namens Spiro aus Köln, der in den Listen der aus Frankreich deportierten Juden verzeichnet ist. Er war nicht der einzige Jude aus Köln, dem es gelang, den Nazis in Köln zu entwischen, der in Paris aber von ihnen eingeholt und nach Polen, nach Auschwitz in die Gaskammer geschafft wurde.

Es ist durchaus wahrscheinlich, dass dieser Julius jener Friseur Spiro war, der beim Pogrom vom 9. Novem­ber 1938 so geprügelt wurde, dass der kleine Barthel Schink weinend nachhause lief und seinen Vater bat, dem Friseur doch zu helfen. Ich stelle mir vor, dass während der Fahrt von Paris nach Auschwitz in den Viehwaggons, in denen die 1015 Menschen zusammengepfercht waren, Julius Spiro irgendwann eines der weinenden Kinder getröstet hat – vielleicht hat er dabei an den kleinen Barthel Schink gedacht.

Der von den Franzosen zum Tode verurteilte Ernst Hein­richsohn [3], der es im Nachkriegsdeutschland zum Bürger­meister gebracht hatte, hat in eigener Sache vor Gericht erklärt, seine Dienststelle in Paris sei nicht für die Ermordung von Juden zuständig gewesen, sondern für die Familienzusammenführung von Juden im Osten.

Da dies auf makabere Weise auch stimmte, die Familien wurden in den Schornsteinen von Auschwitz zusammenge­führt, müsste seine Aussage nach der Logik des Kölner Regierungspräsidenten auch glaubhaft sein. Warum kam Heinrichsohn denn nicht auf den Gedanken zu er­klären, dass ja wohl gerichtsbekannt sei, dass sich die Gestapo auch die Verfolgung von Kriminellen zur Aufgabe hatte? Nach der nationalsozialistischen Denkweise waren Juden damals sowieso von Natur aus Kriminelle, wie auch in den drei Aktenordnern, die der Regierungspräsident so sorgsam hütet, festgehalten ist. Er hat als Beamter nur die vom Staat zu Kriminellen erklärten, und jene, die diese zu schützen versuchten, verfolgt – es hatte ja alles seine beamtenrechtliche Ordnung. Ebenso hat sicherlich die beamtenrechtliche Ordnung dafür gesorgt dass die drei Gestapozeugen ihre Beamtenpension als treue Diener des Staates erhalten haben, genauso wie zahlreiche andere Mörder, während die Opfer dieser Mörder sich heute amtlich als Verbrecher bezeichnen lassen müssen, ohne etwa die ihnen gesetzlich zustehen­de Wiedergutmachung zu erhalten, weil sie sich um das deutsche Volk verdient gemacht haben.

Eine Erinnerung an 1959: Das erste Jahr in Deutschland

Peter Finkelgruen und Anna Bartl 1959/1960 in Freiburg

Als ich 1959 in die Bundesrepublik kam, litt ich durch meine in Prag unter den roten Machthabern gemachten Erfahrungen unter einem „Rotschock“ – aber mit der Zeit änderte sich mein Feindbild. Neonazistische Schmierereien machten mir bewusst, dass die lebensbedrohende Gefahr von dieser Seite noch nicht überwunden war. Anderer­seits konnte ich eine endlose Zahl von amtlichen Bekundungen der Distanzierung zum Nazismus hören und zur Kenntnis nehmen.

Aber wie glaubwürdig waren denn diese Bekundungen? Ich wusste, was geschehen war: Prag, Theresienstadt, Majdanek, Auschwitz, meine Großmutter hatte es mir erzählt. Das Ghetto in Shanghai: In dem Bemühen, mir etwas Gutes anzutun, ließen meine Eltern mich nach der Geburt in Shanghai von Jesuiten taufen; ich fand den Taufschein unter den Dokumenten der Fami­lie. Ich fand aber auch einen zweiten Taufschein, der nur zwei oder drei Monate später ausgestellt war. Es kam mir merkwürdig vor. Wollten meine Eltern doppelt sichergehen? Ich fragte meine Großmutter und erfuhr, dass kurz nach meiner Taufe durch die Diener der römisch-katholischen Kirche dieselben meiner Mutter sagten, dass meine Taufe sie natürlich nicht bewegen könnte, sich für den getauften Säugling besonders einzusetzen, wenn die Nazis mit ihrer End­lösung auch im Ghetto von Shanghai ansetzen würden. Daraufhin ist meine Mutter zur evangelischen Konkurrenz gegangen.

Wie sehr konnte ich also den Bekundungen der Regierung in Bonn, der Parteien, der diversen Organisationen trauen?

Die sechziger Jahre zeichneten sich unter anderem da­durch aus, dass gewissermaßen fortlaufend ehemalige Mörder und ihre Helfershelfer in Politik und Verwaltung für Gesprächsstoff sorgten – Globke, Oberländer, Vialon und und und … Diese Leute wurden gedeckt, bei ihrer Nachkriegskarriere gefördert. Gab es, besonders bei der regierenden CDU, Reste einer Geisteshaltung, die die Förderung der Mördergehilfen ermöglichte, und zwar in einem viel schnelleren Tempo als bei der Bearbeitung von Wiedergutmachungsanträgen von Verwandten der Ermor­deten?

Das „Wiedergutmachungsabkommen“ zwischen Deutschland und Israel

Gegen Ende meines Universitätsstudiums suchte ich Ma­terial für eine Arbeit über das Wiedergutmachungsab­kommen. Darunter waren auch die Erinnerungen von Konrad Adenauer über die Zeit von 1953 bis 1955, worin ich folgende Passage fand, die sich auf die Verhandlungen über das Wiedergutmachungsabkommen bezog:

„Am 28. Februar 1952 hatte in London nach mehreren Vorverhandlungen eine Konferenz von dreiundzwanzig Staaten mit der Bundesrepublik als dem Nachfolge­staat des Deutschen Reiches begonnen, die eine Regelung der deutschen Vorkriegsschulden finden sollte. Gleichzeitig wurde auch eine Lösung gesucht, die die Rückzahlung der in den ersten Nachkriegs­jahren an uns geleisteten Wirtschaftshilfe ermög­lichen sollte. Wenn diese Verhandlungen auch nicht auf eine Ebene zu stellen waren mit den Verhandlun­gen, die wir mit den jüdischen Vertretern führten, so bestand doch naturgemäß ein finanzieller Zusammenhang. Es war mir klar, dass dann, wenn die Verhand­lungen mit den Juden scheiterten, auch die Verhand­lungen auf der Londoner Schuldenkonferenz einen negativen Verlauf nehmen würden, da die jüdischen Bankkreise einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Verlauf der Schuldenkonferenz ausüben würden.“[4]

Adenauer in Israel. Fotografie von Peter Finkelgruen

Natürlich war sich Konrad Adenauer der moralischen Bedeutung der Wiedergutmachung bewusst; er spricht das an anderer Stelle auch klar aus. Aber in dieser Passage wird deutlich, wie wirksam antisemitische Parolen und Assoziationen auch bei Gutwilligen waren und sind.

Mein Misstrauen wuchs ständig. Es sah in weiten Teilen so aus, als hätte die Wiedergutmachung schrittweise eine neue, eine zynische Bedeutung erhalten: nämlich die Funktion, die Bundesrepublik Deutschland als eine neue Gesellschaft darzustellen, die sich der Notwendigkeit einer moralischen Zäsur bewusst ist. Diese Zäsur sollte am Beispiel der Beziehungen zum Staat Israel und anhand des Bundesentschädigungsgesetzes demon­striert werden. Wie doppelbödig aber dieser Schein war, sollte sich zumindest in der Politik schnell zeigen.

Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundes­republik und Israel hätten schon früher als im Jahre 1965 aufgenommen werden können. Dass das nicht geschah, war teilweise auf die Haltung des Auswärtigen Amtes zurückzuführen, wo ehemalige Diplomaten des Hitler’schen Diplomatischen Corps in der Nahost-Abteilung den Ton angaben. Schon im Januar 1960 erklärte der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Nahum Goldmann anlässlich eines Besuches in der Bundesrepublik, Israel sei bereit zur Aufnahme diplomatischer Beziehun­gen mit der Bundesrepublik. Im November 1964 hat der damalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Professor Karl Carstens, auf die Fräge diplomatischer Beziehungen zu Israel angesprochen, gesagt: „Lösungen müssen nicht immer hundertprozentige Lösungen sein.“ Auch bestritt er in der gleichen Fragestunde, dass es im Auswärtigen Amt „Strömungen, die gegen die Beziehungen zu Israel sind …“ gebe, wie es Konrad Adenauer öffentlich erklärt hatte.

Aber auch die Israelis nutzten diese Tatsache, um – allerdings lebenswichtige – Zugeständnisse durch Bonn zu erhalten. Auf der Basis dieses gegenseitigen Zynismus konnte man jahrelang miteinander umgehen.

Das sollte sich am deutlichsten zeigen, als Ende 1964 das geheime Waffenlieferungsabkommen bekannt wurde. Zwar stand am Ende die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, aber die Israelis verlangten eine Ablösung für die nicht mehr gelieferten Waffen, da die Bundes­regierung offiziell beschloss, nun keine Waffen mehr in Spannungsgebiete zu liefern. Die Verhandlungen ver­liefen hinter verschlossenen Türen ziemlich dramatisch, aber am Ende konnte der damalige Sprecher der Bundes­regierung, Herr von Haase, kurz vor der endgültigen Vereinbarung vor dem Fraktionsraum der CDU im Bundestag den dort wartenden Journalisten lächelnd erklären: „Es ist alles nur eine Frage der Höhe des Schecks.“ Als jungem Journalisten in Bonn, der diese Szene miterlebte, wurde mir klar, dass das ganze Gerede von der moralischen Verpflichtung zumindest über einiges Wesentliche hinwegtäuschte, nämlich über einen Zynismus, der sich in der Politik gegenüber Juden und Israel entwickelt hatte, und der mein Misstrauen über den sogenannten neuen Anfang weiter stärkte.

Als man im Jahre 1952 in Israel die Frage diskutierte, ob man von Deutschland überhaupt Wiedergutmachungs­gelder annehmen sollte, gab es beinahe eine Spaltung des Volkes. Im israelischen Parlament, der Knesset, fanden wohl die emotionalsten und dramatischsten Sitzungen statt. Das Dilemma ist heute nicht anders als damals. Einerseits haben die Zahlungen der Bun­desrepublik zahlreichen Juden, die den Gaskammern entkommen waren, schlicht das Überleben gesichert.

Man kommt wohl nicht umhin, festzustellen, dass die Bundesrepublik nichts anderes getan hat, als wenigstens teilweise das auszugleichen, was Deutschland an Schaden angerichtet hat. Einen Unterschied allerdings muss man machen:

Es gab auf der einen Seite das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel. Dieses Abkommen betraf die Entschädigung für die Millionen von Opfern, die keine Ansprüche stellen konnten, weil sie in den Vernichtungslagern umgekommen waren. Die Bundesrepublik erkannte durch dieses Abkommen den Staat Israel als „Erben“ an. Daneben wurde aber ein Sondergesetz, das Bundesentschädigungsgesetz, verabschiedet, auf dessen Grundlage überlebende Verfolgte und ihre Erben Ansprüche gegen die Bundesre­publik stellen konnten.

Es wäre sicherlich interessant, der Überlegung nachzu­gehen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die anderen Gesetze, die die Haftung des Staates für Schäden, die durch seine Funktionsträger angerichtet werden, regeln, rechtlich ausgereicht hätten, um die Entschädigung an die Überlebenden des Holocaust zu ermöglichen. Das Bundesentschädigungsgesetz hätte in diesem Fall wiederum nur die Bedeutung und Wirkung eines Ausnahmegesetzes für die Juden – so zumindest stellt es sich in der Öffentlichkeit dar. Dass auch Nichtjuden nach diesem Gesetz anspruchsberechtigt sind, ist nur wenig bekannt.

Gelegentlich aber werden Einzelfälle bekannt, die einer gewissen Fragwürdigkeit nicht entbehren. So zum Beispiel der Fall des ehemaligen Bundestagspräsi­denten Dr. Eugen Gerstenmaier. Von der Wiedergutma­chungszahlung, die dieser Mann erhielt, können manche Überlebende von Auschwitz nur träumen. Vor allem jene, die keine Entschädigung für erlittene Gesundheitsschä­den erhielten, weil sie nicht ein volles Jahr in der Nähe der Gaskammern überlebt hatten, wie es das Bundesentschädigungsgesetz als Bedingung nennt.

Dass auch die für die Ausführung dieses Gesetzes Ver­antwortlichen es offensichtlich – zumindest in ihrer Argumentation nach außen – als ein Sondergesetz für Juden darstellen, merkte ich auch wieder im Verlaufe meines Gesprächs mit dem Wiedergutmachungsdezernenten in Köln. Mit der Zuweisung dieser Sonderrolle für Juden konnte und wollte ich mich nicht zufriedengeben. Ich wollte ankämpfen gegen die Methoden, derer sich dieser Mann mit Billigung seines Vorgesetzten, des Regierungspräsidenten, bediente, um diese Sonder­rolle zu begründen – nämlich der Kriminalisierung der Kameraden des jüdischen Widerständlers Günther Schwarz. Es gab auch noch einen weiteren Punkt: Am 23.10.1978 empfing der Regierungspräsident Dr. Franz-Josef Antwerpes eine Delegation der Stadtbezirkskonferenz der SPD im Stadtbezirk Ehrenfeld zu einem Gespräch in der Sache „Bartholomäus Schink“. Bei diesem Gespräch wiesen die Delegationsmitglieder den Regierungspräsi­denten auf die Dokumente hin, die den politischen Charakter der Verfolgung des Schink und seiner Kamera­den beweisen. Eine der Entgegnungen des Regierungsprä­sidenten lautete schlicht, dass Jugendliche in diesem Alter, 16, 17 oder 18 Jahre, nicht über genügend politisches Bewusstsein verfügten, um tatsächlich bewussten politischen Widerstand zu leisten. Dieses sagte der ehemalige Vorsitzende der Jungsozialisten in Nordrhein- Westfalen, der politische Beamte einer Behörde, die über Schulen Aufsicht führt, der Leiter eines Hauses, in dem angehende Beamte darüber befragt wurden, warum sie als Gymnasiasten an irgendwelchen als radikal em­pfundenen politischen Versammlungen teilgenommen hatten. Ich musste wieder an den unfähigen und unseriösen Hand­werker denken und fragte mich, warum derart inkompe­tente Menschen ohne Anfechtung in derart verantwortangsvollen Positionen bleiben können.

Es war aber doch merkwürdig, dass der Regierungspräsiden die SPD-Delegation überhaupt empfing. Als ich aller­dings hörte, dass am gleichen Tag eine Sitzung des SPD-Unterbezirksvorstands stattfand, sah ich wieder den Parteitaktiker Dr. Franz-Josef Antwerpes – der wohl sowieso nicht bereit war, über den Fall der Ehrenfelder Widerstandskämpfer zu diskutieren, sich aber bei der Partei den Vorwurf ersparen wollte, er sei nicht dis­kussionsbereit.

Schon bei der Monitor-Sendung im Mai 1978 stellte sich Dr. Antwerpes als Mensch dar, der bereit war, Entschei­dungen seines Hauses zu überprüfen, wenn ihm Unterla­gen zur Verfügung gestellt würden, auf deren Grundlage Historiker die Rolle der Edelweißpiraten als politische Opposition gegen die Nazis werten.[5]

Bei dieser „erneuten Überprüfung“, die für mich Ausgangspunkt meiner Re­cherchen war, zeigte er, dass er den Falschaussagen der Beamten der Gestapo mehr Glauben schenkte. Und in dem Gespräch mit seinem Dezernenten musste ich die Erfah­rung machen, dass ein 16-jähriger Jude im Jahre 1944 nicht genug politisches Bewusstsein haben konnte, um Widerstand zu leisten. Und dass deshalb – sowie aufgrund von Verleumdungen durch die Gestapo, mit denen sich die Behörde heute identifiziert – , dieser junge jüdische Widerständler nur insoweit entschädigt wurde als er Jude war! Ich war entschlossen, diesen jungen jüdischen Widerständler – wenn auch 34 Jahre nach seinem Tod – und seine Genossen nicht ohne Gegenwehr den Verleumdun­gen durch die Vertreter des heutigen Staates zu über­lassen.

Bild oben: Das Titelblatt des Manuskripts, Peter Finkelgruens Heim in Kfar Samir (ehemals Neuhardthof), Israel, circa 1954
Fotos im Beitrag: (c) Peter Finkelgruen, archiviert in der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln (RWWA), Vorlass Peter Finkelgruen, Köln, RWWA 570-16-1

 

Zum Buch:
„Soweit er Jude war…“
Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Herausgegeben von Roland Kaufhold und Andrea Livnat
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Die Buches liegt auch in Druckversion vor:

Peter Finkelgruen, „Soweit er Jude war…“ Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944, Hrsg. v. Roland Kaufhold, Andrea Livnat und Nadine Englhart, Hardcover, 352 S., ISBN-13: 9783752812367, Euro 39,90, Bestellen?

Paperback, Euro 17,99, Bestellen?
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[1]  Me Serge Klarsfeld: Le Memorial de la Deportation des Juifs de France, Paris 1978.
[2] Der 1920 geborene Ernst Heinrichsohn, ein Jurist und langjähriger CSU-Bürgermeister der bayrischen Gemeinde Bürgstadt,  war Ende 1979 gemeinsam mit Herbert  M. Hagen und Kurt Lischka Angeklagter vor dem Kölner Landgericht als Hauptverantwortliche für die Deportation und Ermordung von über 70.000 französischen Juden. Heinrichsohn war u.a. Mitarbeiter des Judenreferats der deutschen Sicherheitspolizei in Frankreich unter Theodor Dannecker. Am 11.2.1980 endete der Prozess mit Schuldspruch zu acht, zehn und zwölf Jahren Haft. Finkelgruen und Gertrud Seehaus nahmen an allen Prozesstagen als Prozessbeobachter teil und schrieben auch hierüber. Gertrud Seehaus fertigte im Gerichtssaal Portraitzeichnungen der Angeklagten an, da Fotografieren nicht gestattet war. Vgl.: Kaufhold, R. (2013a): Im KZ-Drillich vor Gericht: Ein Sammelband beschreibt, wie Serge und Beate Klarsfeld Schoa-Täter aufspürten und der Gerechtigkeit zuführten, Jüdische Allgemeine, 4.7.2013: https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/im-kz-drillich-vor-gericht/; Kaufhold, R. (2013b): „Ich erinnere mich an diesen Deutschen ganz genau“ – Erinnerungen an den Lischka-Prozess, haGalil, 29.5.2013: http://buecher.hagalil.com/2013/05/lischka-prozess/; Kaufhold, R. (2017): Vatersprache. Gertrud Seehaus Gedichte über den Lischka-Prozess, haGalil, 27.11.2017: https://www.hagalil.com/2017/11/vatersprache/. Heinrichsohn wurde bereits am 3.6.1982 vorzeitig entlassen. Er zeigte auch in den folgenden Jahren keinerlei Schuldeingeständnis und blieb bei seiner Aussage, vom systematisch organisierten Judenmord in Frankreich nichts gewusst zu haben.
[3] Zum Kölner NS-Prozess gegen Lischka, Heinrichsohn und Hagen, dem Peter Finkelgruen und Gertrud Seehaus von Oktober 1979 bis Februar 1980 als Prozessbeobachter beobachteten und über den sie beide schrieben siehe:  Kaufhold, R. (2013): „Ich erinnere mich an diesen Deutschen ganz genau“ – Erinnerungen an den Lischka-Prozess, haGalil, 29.5.2013: http://buecher.hagalil.com/2013/05/lischka-prozess/; Kaufhold, R. (2017): Vatersprache. Gertrud Seehaus Gedichte über den Lischka-Prozess, hasGalil, 27.11.2017: https://www.hagalil.com/2017/11/vatersprache/.
[4] Konrad Adenauer (1965): Erinnerungen (4 Bände). Stuttgart: DVA.
[5] Der Monitor-Redaktion schrieb Regierungspräsident Dr. Franz-Josef Antwerpes unter anderem: „Da Sie mir aber mitteilen, dass für Historiker die Rolle der Edelweißpiraten im Dritten Reich als Teil der politischen Opposition mittlerweile unbestritten sei, wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie mir die ent­sprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen könnte. Ich bin gerne bereit, die Angelegenheit erneut zu überprüfen.“