Freiheit im Glauben, Unterwerfung in der Welt

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Martin Luther als politischer Denker des Untertanengeistes…

Von Armin Pfahl-Traughber

Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Ding und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Ding und jedermann untertan.[1] Diese beiden Aussagen Martin Luthers stehen in seiner Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ von 1520 hintereinander. Sie veranschaulichen, dass das Denken des Reformators bezogen auf den Einzelnen sowohl von Freiheit wie von Unterwerfung geprägt war. Ohne Berücksichtigung des inhaltlichen Kontextes hat man es offenbar mit einem grundlegenden Widerspruch zu tun. Doch berücksichtigt man Luthers Differenzierung von einer inneren und äußeren Ebene des Individuums oder von dem Reich bzw. Regiment Gottes und dem Reich bzw. Regiment der Welt löst sich dieser scheinbare Widerspruch auf. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie es eben bei ihm bezogen auf den Einzelnen um Freiheit und Unterwerfung steht. Dabei fällt der Blick auf den politischen Denker und Handelnden, welcher der Reformator in den Umbrüchen seiner Zeit ebenfalls war.

Luthers Auffassung von der Freiheit im Glauben und in der Welt

Die einleitend zitierte Auffassung über die gleichzeitige Freiheit und Knechtschaft des Gläubigen erscheint wie ein Widerspruch. Das bestritt Luther selbst nicht und verwies dabei auf verschiedene Sphären: „Um diese zwei einander widersprechenden Sätze von der Freiheit und der Dienstbarkeit zu verstehen, sollen wir bedenken, dass ein jeglicher Christenmensch ist von zweierlei Natur, geistlicher und leiblicher.“[2] Der erstgenannte Bereich bezieht sich auf den Glauben, der letztgenannte Bereich auf die Gesellschaft. Hier wurde aber nicht nur eine Differenzierung, sondern auch eine Gewichtung vorgenommen. Der Glaube an Gott ist für Luther losgekoppelt von der Realität. Dies hat zunächst auch Folgewirkungen für das von den Religionsanhängern angestrebte Seelenheil, denn es kann allein durch Frömmigkeit und nicht durch Taten gewonnen werden. Ein guter Mensch begehe eine gute Tat, eine gute Tat müsse nicht von einem guten Menschen ausgehen. Luther war der erklärten Auffassung, „daß allein der Glaube ohn alle Werke fromm, frei und selig macht …“[3]

Demnach kommt der Gesellschaft und dem Handeln nur geringe Relevanz zu. Denn da der Glaube höchste Priorität hat, spielt die Realität kaum eine Rolle: „So sehen wir, daß an dem Glauben ein Christenmensch genug hat, bedarf keines Werks, damit er fromm sei; bedarf er denn keines Werks mehr, so ist er gewisslich entbunden von allen Geboten und Gesetzen; ist er entbunden, so ist er gewißlich frei. Das ist die christliche Freiheit, der bloße Glaube, der da macht, nicht daß wir müßig gehen oder übel tun können, sondern, daß wir keines Werks bedürfen, um Frommsein und Seligkeit zu erlangen.“[4] Da hier allein des Christen eigene Glaubenstreue von Interesse ist, kommt deren Lebenslage oder Rechtsstatus kein Stellenwert zu. Beides findet weder Aufmerksamkeit noch Kritik. Auch das Agieren in der Gesellschaft bleibt unwichtig, denn: „Die Werke aber sind tote Dinge, können nicht ehren noch loben Gott, wiewohl sie können geschehen und sich tun lassen Gott zu Ehren und Lob.“[5] Die damit einhergehende Deutung von Freiheit hat dann auch Konsequenzen.

Denn wenn die erwähnte Auffassung, wonach für den Christen die Freiheit im Glauben bestehe, der eine Bestandteil des einleitend zitierten Dualismus ist, dann gilt für den zweiten Bestandteil, nämlich das Gesellschaftsleben: Er hat sich den dortigen Gegebenheiten wie in der Knechtschaft unterzuordnen. Diese Folgen deutete Luther in der Schrift nur indirekt an. Es gibt indessen gegen Ende dazu eine eindeutige Passage: „Auf diese Weise gebietet auch Sankt Paul Röm. 13 (1 ff.) und Tit. 3 (1), daß sie sollen weltlicher Gewalt untertan und bereit sein .. der Obrigkeit dadurch frei dieneten …“ Dabei muss diese nicht für eine gerechte Ordnung stehen: „Denn ein freier Christ spricht so: Ich will fasten, beten, dies und das tun, was geboten ist, nicht, daß ich dessen bedürfte oder dadurch wollte fromm oder selig werden, sondern ich will’s dem Papst, Bischof, der Gemeinde oder meinem Mitbruder, Herrn zu willen, Exempel und Dienst tun und leiden … Und obschon die Tyrannen unrecht tun, solches zu fordern, so schadet’s mir doch nicht, solange es nicht wider Gott ist.“[6]

Luthers Auffassung zum Gehorsam gegenüber der weltlichen Obrigkeit

Als eine Fortsetzung der erwähnten Reflexionen kann die Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ von 1523 gelten. Der Ausgangspunkt für Luther ist darin die Frage, inwieweit und wodurch für den einzelnen Christen eine jeweilige Loyalitätspflicht gegenüber weltlicher Obrigkeit bestehe. Auch hier nimmt er eine Differenzierung von Sphären vor, ist doch die Rede von einem Reich Gottes und einem Reich der Welt. Die eigentlichen Christen leben im Erstgenannten und bedürfen dort keiner Gesetze oder Obrigkeit, denn aufgrund ihres Glaubens und ihrer darauf gründenden Handlungen seien einschlägige Institutionen oder Regelungsformen unnötig. Anders verhält es sich für Luther in der weltlichen Sphäre. Es sei „Gottes Wille …, das weltliche Schwert und Recht zu handhaben zur Strafe der Bösen und zum Schutz der Frommen.“[7] Demnach entwickelte er für einen christlichen Fürsten ein Idealbild mit einschlägigen Kriterien, die gegen Ende in einem letzten Kapitel der Schrift noch näher vorgestellt wurden.

Hier soll es entsprechend der Fragestellung aber um die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten der Obrigkeit gehen. Diese beziehen sich auf den Glauben: „Das weltliche Regiment hat Gesetze, die sich nicht weiter erstrecken als über Leib und Gut und was äußerlich ist auf Erden. Denn über die Seele kann und will Gott niemanden regieren lassen als sich selbst allein.“[8] Demnach soll es Freiheit in der religiösen Sphäre geben, was eine klare Grenzziehung für die weltliche Gewalt bedeuten würde. Gegenüber den in der Gesellschaft bestehenden Gesetzen müsste sich der Gläubige aus Nächstenliebe loyal verhalten. Doch was bedeutet dies in dem Fall, wo ein Fürst anderslautende Glaubenvorschriften machen will? Über die darauf folgende Gehorsamsverweigerung schrieb Luther: „Nimmt er dir darüber dein Gut und straft solchen Ungehorsam: Selig bist du und danke Gott, daß du würdig bist, um göttlichen Worts willen zu leiden.“[9] Demnach hätte ein Christ einen entsprechenden Gewaltakt hinzunehmen, wobei das Leiden um der Seele willen zu ertragen sei.

Direkt nach dieser Aussage findet sich dann das Beispiel, das Luther eigentlich zu seiner Schrift inspirierte. Einige Fürsten hatten 1522 den Erwerb und Verkauf von dessen Neuem Testament verboten. Damit einher ging die Aufforderung, an Amtsstellen die Ausgaben der Schrift zu übergeben. Der Reformator kommentierte dies mit folgenden Worten: „Hier sollen ihre Untertanen so tun: Nicht ein Blättlein, nicht einen Buchstaben sollen sie übergeben, bei Verlust ihrer Seligkeit. Denn wer es tut, der übergibt Christus dem Herodes in die Hände.“ Erfolge eine Durchsuchung der Häuser und eine Mitnahme der Schriften, so sei folgendes Agieren angebracht: „Dem Frevel soll man nicht widerstehen, sondern ihn leiden; man soll ihn aber nicht billigen, noch dazu dienen oder folgen oder mit einem Schritt oder mit einem Finger gehorchen.“[10] Damit hat man es mit einer Forderung nach Handlungen zu tun, welche im modernen Sprachgebrauch als Ziviler Ungehorsam gelten. Es handelt sich hier aber um eine absolute Ausnahme, die auch nicht auf Ungerechtigkeit in der Welt bezogen ist.

Luthers Kommentierung der Reformpositionen der Bauern

Beachtenswert bei der hier zu erörternden Frage ist auch Luthers Einstellung zu den seinerzeitigen politischen Konflikten. Dazu legte er seine „Vermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ vom März 1525 vor. Darin nahm Luther auf den ersten Blick eine vermittelnde Position ein, äußerte er sich doch sowohl den Bauern wie den Fürsten gegenüber mit Einwänden und Zustimmung. Hierzu genötigt sah Luther sich auch durch die Berufung auf seine Person und Schriften, welche hinsichtlich des Aufruhrs der Bauern aber unberechtigt sei. Er äußerte sich denn auch gleich zu Beginn gegenüber den Fürsten wie folgt: „Ihr und jedermann muß mir Zeugnis geben, dass ich in alle Stille gelehrt habe, heftig gegen Aufruhr gestritten und zu Gehorsam und Ehrerbietung auch gegenüber eurer tyrannischen und tobenden Obrigkeit die Untertanen angehalten und ermahnt habe mit höchstem Fleiß, so dass dieser Aufruhr nicht kann von mir kommen.“[11] Demnach kritisierte er durchaus die Bauernpolitik der Fürsten, verurteilte aber das Aufbegehren der Betroffenen.

Diese Auffassung zieht sich auch durch den Haupttext der Schrift, die zwar als Appell sowohl an die Bauern wie die Fürsten gleichermaßen gerichtet war. Allein der Blick auf die Textanteile verdeutlicht: Die hauptsächlichen Adressaten sollten die protestierenden Bauern sein. Darüber hinaus heißt es: „Daß die Obrigkeit böse und ungerecht ist, entschuldigt weder Zusammenrotten noch Aufruhr. Denn die Bosheit zu strafen, das gebührt nicht einem jeglichen, sondern der weltlichen Obrigkeit, die das Schwert führt, wie Paulus Röm. 13, 4 und Petrus 1. Petr. 2, 14 sagt, daß sie zur Strafe der Bösen von Gott verordnet sind.“[12] Zwei ganz unterschiedliche Aspekte verdienen bei dieser Äußerung besondere Beachtung: Erklärtermaßen beruft sich Luther bei dieser Einschätzung auf das Neue Testament, womit die Ablehnung des Aufruhrs als Gottes Wille gedeutet wird. Und als Akteur für die Bestrafung nennt er die Obrigkeit, die aber selbst für die Missstände verantwortlich ist. Insofern stellt sich die Frage nach den gesellschaftlichen Potentialen für die notwendige Veränderung.

Die Annahme von Luthers Mittelposition zwischen Bauern und Fürsten kann demnach bereits für diese Schrift nicht verifiziert werden. Zwar richtete er Einwände an beide Seiten, deren Handlungsoptionen unterschieden sich aber. Den Bauern gestand der Reformator nur Duldung, Gebete, Gottesglaube und Leidensbereitschaft zu: „Denn ihr mögt recht haben, wie sehr ihr wollt, so gebührt doch keinem Christen zu rechten oder zu fechten, sondern Unrecht zu leiden und das Übel zu dulden …“[13] Demgegenüber bestand für die Fürsten als Machthaber die Möglichkeit zu anderen Schritten. An den beklagten Gegebenheiten in der damaligen Gesellschaft hätte sich nichts geändert, allenfalls wäre die der Obrigkeit auch von dem Reformator zugeschriebene Ungerechtigkeit verbal vorwerfbar gewesen. Denn mit einem Aufruhr der Bauern stellten sich diese gegen Gott, denn für Luther war es dessen alleiniges Recht zur Vergeltung. Da aber nun dieser die amtierende Obrigkeit eingesetzt hatte, würde sich in der gesellschaftlichen Realität auch nichts ändern.

Luthers Aufruf zum Bauernmord und zur Niederschlagung der Rebellion

Die Luther gelegentlich zugeschriebene Mittelposition schwand dann endgültig in der nächsten Publikation zum Thema. Gemeint ist hier „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern“ vom Mai 1525. Darin reagierte er auf die Eskalation der Konflikte, die ihren Ausdruck in Aufständen und Plünderungen fanden. Bereits am Beginn heißt es dort über die Bauern: „Daran sieht man nun gut, was sie in ihrem falschen Sinn gehabt haben, und dass es bloß erlogen sei gewesen, was sie unter dem Namen des Evangeliums in den zwölf Artikeln vorgeschützt gehabt haben. Kurzum, nur Teufelswerk treiben sie, und insbesondere ist’s der Erzteufel, der zu Mühlhausen regiert und nichts als Raub, Mord, Blutvergießen anzettelt, wie denn Christus Joh. 8, 44 von ihm sagt, dass er sei ‚ein Mörder von Anbeginn’.“[14] Demnach hob Luther hier nicht nur seine Anerkennung der Berechtigung, die er den Forderungen zur Reform in den „Zwölf Artikeln“ zugesprochen hatte, auf. Er identifizierte die aufrührerischen Bauern auch mit der Negativfigur des Teufels.

Intensiv beschwor Luther erneut mit mehrfachen Hinweisen auf das Neue Testament, dass Jedermann der Obrigkeit untertan sein sollte. Dergestalt galten ihm die Bauern als Gotteslästerer. Doch der Reformator beließ es nicht bei einer religiösen Verurteilung. Er forderte, gegenüber den Aufständischen gezielt Gewalthandlungen bis hin zum systematischen Mord. Es ging ihm demnach nicht nur um die Niederschlagung einer Revolte, sondern um die Tötung der von ihm Verdammten. Denn es heißt in den Aufruf: „Darum, liebe Herren, erlöst hier, rettet hier, helft hier! Erbarmet euch der armen Leute! Steche, schlage, würge hier, wer da kann. Bleibst du darüber tot – wohl dir! Einen seligeren Tod kannst du niemals erreichen; denn du stirbst im Gehorsam gegen das göttliche Wort und den göttlichen Befehl Röm. 13 und im Dienst der Liebe, um deinen Nächsten zu erretten aus der Hölle und aus den Fesseln des Teufels.“[15] Demnach sah Luther in den Morden ein gottgefälliges Werk, das letztendlich auch den Opfern für deren Seelenheil nützlich sei.

Derartige Aussagen lösten Empörung gegenüber dem Reformator aus. Dabei handelte es sich aber nicht um einen Bruch gegenüber früheren Positionen, muss doch vielmehr von einer Folgerichtigkeit und Stringenz ausgegangen werden: Wenn Ausbeutung und Benachteiligung in der Gesellschaft nur im Kontext von Religion beklagt werden darf und Gott als alleinige Legitimationsquelle für jede Obrigkeit gilt, dann muss konsequenterweise eine dagegen gerichtete realgesellschaftliche Vorgehensweise verwerflich sein. Denn sie richtet sich gegen die erwähnten Glaubensvorstellungen, die von einem Gut-Böse-Dualismus geprägt sind, und sieht in den jeweiligen Opponenten des Teufels Werk. Gerade diese seinen Feinden gegenüber von Luther inflationär gebrauchte Metapher führte zu solchen Wirkungen. Bei der Entwicklung derartiger Grundpositionen erfolgte der gedankliche Übergang von der religiösen in die weltliche Sphäre für ihn offenbar problemlos. Für die aufständischen Bauern sollte derartiges nicht gelten, für die repressiven Fürsten sehr wohl.

Bilanz: Freiheit im Glauben, Unterwerfung in der Welt

Die Ablehnung der Dominanz der Kirche für alle Lebensbereiche ist Luthers bleibendes historisches Verdienst. Bei dieser Feststellung darf aber nicht vergessen werden, dass er weder der einzige Kritiker noch der einzige Reformator war. Eine allgemeine Entwicklung konzentrierte sich in seiner Person. Bezogen auf die Freiheit im Glauben kam ihr ein hoher Stellenwert zu. Gleiches gilt für die Bedeutung des Gewissens der Individuen. Beidem gegenüber sollte eine Begrenzung des Einflusses der Obrigkeit gegenüber bestehen. Diese Autonomie bildete das Freiheitsverständnis von Luther. Dabei muss aber einschränkend betont werden, dass er weder ein Anhänger der Gewissens- noch der Religionsfreiheit im heutigen Verständnis war. Denn es kann noch nicht einmal von einem christlich eingegrenzten Pluralismus gesprochen werden. Dieser inhaltliche Einwand legt keinen ahistorischen Maßstab an. Es geht gegenüber anderen Deutungen eher umgekehrt darum, aus diesen Grundpositionen keine gerade Linie zu den heutigen Menschenrechten zu ziehen.

Denn die Autonomie der Freiheit der Religion ging mit der Unterwerfung in der Welt einher. Die Ausführungen über Luthers Einstellung gegenüber der politischen Herrschaft veranschaulichen dies: Der Christ hatte sich in seiner Deutung jeglicher Obrigkeit zu unterwerfen. Die dabei betonte Ausschließlichkeit ist der hier relevante Gesichtspunkt. Denn es ging nicht um ein Gebot gegenüber einer gerechten Herrschaft, der im Namen des Rechts eine Unterwerfung zukomme. Ausdrücklich forderte Luther dies auch gegenüber einer Tyrannei. Die Fürsten wurden von ihm keineswegs positiv dargestellt, wies er doch auf deren Ungerechtigkeit hin. Gleichwohl forderte Luther aus einem Grundprinzip heraus die Unterwerfung. Dieses lautete wie in der Bibel: Da Gott alle Herrschaft legitimierte, ist nie Widerstand rechtfertigbar. Die einzige Ausnahme wäre, wenn es Einschränkungen im Glauben geben würde, was aber nur Handlungen in Passivität und Verweigerung möglich mache. Andere Alternativen wären Auswanderung und Märtyrertod.

Damit lässt sich jede Diktatur begründen und jeder Widerstand diskreditieren. Bezogen auf die individuelle Freiheit machte Luther hinsichtlich des Glaubens einen Schritt nach vorn, um hinsichtlich der Freiheit in der Gesellschaft einen Schritt zurück zu machen. Bleibt man bei diesem Bild kann sogar die Frage gestellt werden, ob nicht zwei Schritte zurück erfolgten. Denn eine Diktatur musste mit Luther gar keine Relativierung erfahren, die Gehorsamspflicht forderte er auch in Kenntnis von deren Ungerechtigkeit. Bezogen darauf stand Luther im Einklang mit dem Neuen Testament, worin diese Position an verschiedenen Stellen festgeschrieben war. Angesichts der Differenzierung von der inneren und äußeren Ebene des Individuums oder von dem Reich bzw. Regiment Gottes und dem der Welt können auch nicht die Freiheitspostulate von der religiösen in die weltliche Sphäre übertragen werden. Eine derartige Deutung stünde nicht im Einklang mit Luther betontem Selbstverständnis: Er plädierte zwar für eine Freiheit im Glauben, aber ebenso für die Unterwerfung in der Welt.

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, ist hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und ebendort Herausgeber des „Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung“. Er gehört auch dem Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus des Deutschen Bundestages an.

Mehr zum Thema:

 

[1] Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), in: Martin Luther, An dench christlichen Adel deutscher Nation/Von der Freiheit eines Christenmenschen/Sendbrief vom Dolmetschen, Stuttgart 1962, S. 110-150, hier S. 125.

[2] Luther, Von der Freiheit des Christenmenschen (Anm. 1), S. 125.

[3] Ebenda, S. 129.

[4] Ebenda, S. 131.

[5] Ebenda, S. 133.

[6] Ebenda, S. 148f.

[7] Martin Luther, Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr gehorsam schuldig sei (1523), in: Luther, Christsein und weltliches Regiment. Ausgewählte Schriften, Band 4, Frankfurt/Main 1982, S. 36-84, hier S. 41.

[8] Ebenda, S. 60.

[9] Ebenda, S. 67.

[10] Ebenda, S. 67f.

[11] Martin Luther, Vermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben (1525), in: Luther, Christsein und weltliches Regiment (Anm. 7), S. 100-131, hier S. 104.

[12] Ebenda, S. 109.

[13] Ebenda, S. 116.

[14] Martin Luther, Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern (1525), in: Martin Luther, Christsein und weltliches Regiment (Anm. 7), S. 132-139, hier S. 133.

[15] Ebenda, S. 139.