Kaffee statt Anklagebank

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Beschuldigter Bärgida-Hetzer ignoriert gerichtliche Ladung…

K. Schmitt, redoc – research & documentation

Wegen zahlreicher homophober, ns-vergleichender und sonstiger Beleidigungen war für heute (10.5.2017) im Strafgericht Berlin ein Prozess gegen Jürgen H. angesetzt (231 JS 4183/15), der bei den extrem rechten wöchentlichen Bärgida-Aufmärschen als Redner und Mitorganisator fungiert.

Dem Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, bei mehreren Versammlungen des Berliner Pegida-Ablegers Gegendemonstrant_innen beleidigt zu haben, woraufhin diese Anzeige erstatteten. Unter anderem sollen Formulierungen wie „Schwuchtel“, „schwule Sau“, „scheiß Transe“, „rote SA“ und „Hitlerjugend“ gefallen sein. Laut der Tageszeitung „Neues Deutschland“ [1] soll der Angeklagte ferner die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Katrin Göring-Eckardt als „Goebbels-Eckardt“ bezeichnet haben.

 

Bei anderen Demonstrationen verglich Jürgen H., der sich bei Bärgida „Mario“ nennt, den Bundesjustizminister Heiko Maas mit Joseph Goebbels. Der Reichspropagandaleiter sei geradezu ein Waisenknabe im Gegensatz zum Hassprediger, Brandstifter und Volksverhetzer Maas. Zur Bekräftigung stellt er noch süffisant eine gewisse körperliche Ähnlichkeit zwischen Maas und Goebbels fest. (Bärgida-Aufmarsch, 19.10.2015) Wenn es nach ihm ginge, dann würden die gesamte Regierung und ihre Marionetten im Parlament, die nur für „daher gelaufene angeblich verfolgte Neger handeln“, sofort als Verbrecher wegen der Beihilfe zum Völkermord verurteilt werde. (Bärgida-Aufmarsch, 21.9.2015)

Um nicht selber von einer Strafkammer der Bundesrepublik Deutschland verurteilt zu werden, erschien der Angeklagte erst gar nicht zu seinem Prozess, zu dem zwei Betroffene als Zeugen geladen waren. Statt einen neuen Verhandlungstermin anzusetzen, entschied die vorsitzende Richterin, Jürgen H. erst einmal einen Strafbefehl zukommen zu lassen. Dem ND zufolge legte das Gericht eine Strafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 60 Euro fest (4200 Euro). Gegen den Strafbefehl kann noch Einspruch erhoben werden.
Nach Beendigung der geplatzten Hauptverhandlung, die von zwei seiner Anhängerinnen beobachtet wurde, beriet sich der Angeklagte in einem dem Gericht benachbarten Café mit seinem „Rechtsbeistand“.
Auf Nachfrage gab Jürgen H. anschließend zu Protokoll, einen Strafbefehl würde er nicht akzeptieren, da ihm das Gericht eine Ladung mit Formfehlern zugesandt habe und weitere formale Fehler im gesamten Verfahren enthalten seien. Unterdessen kündete der Bärgida-Mitorganisator bei der Versammlung am vergangenen Montag vor dem Berliner Hauptbahnhof neue spektakuläre Pläne an, wie beispielsweise einen „Volksaufstand 2.0“, der am 17. Juni beginnen soll.