„Verfassungsfeinde können keine Verfassungstreue einklagen!“

0
25

Die rechtsextreme NPD ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit ihrer Beschwerde gescheitert, in Deutschland als verfassungswidrig stigmatisiert zu werden. Die Richter wiesen dies als offensichtlich unbegründet ab…

Dazu Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern:

„Ich freue mich über diese Entscheidung in Straßburg. Die Richter haben damit die NPD unmissverständlich in die Schranken verwiesen und bestätigt, was jedem vernünftig denkenden Demokraten offensichtlich ist. Wer so offen gegen unsere freiheitlich-demokratische Verfasstheit kämpft und mit menschenverachtenden Thesen gegen Minderheiten hetzt, kann die Verfassungstreue nicht für sich in Anspruch nehmen.“

Knobloch weiter: „Dieses wichtige Signal aus Straßburg ergeht während des laufenden Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über das Verbot der rechtsextreme Partei entscheiden wird. Ich bin zuversichtlich, dass unsere wehrhafte Demokratie sich in diesem Fall bewähren wird. Und ich danke insbesondere dem Bayerischen Ministerpräsidenten Host Seehofer, der das Verbotsverfahren für den Bundesrat maßgeblich vorangetrieben hat.“

„Das Verbot der NPD wäre gerade in dieser Zeit der braunen Renaissance das wichtige Signal nach innen und ins Ausland“, betont Knobloch. „Die nationalsozialistische Ideologie, auf der die NPD zweifelsfrei basiert, hat keinen Platz in der heutigen politischen Kultur Deutschlands.“