Es wird geschwiegen

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Der Justizminister des Landes Nordrhein Westfalen, Thomas Kutschaty, hat auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd geantwortet. Dieser hatte gefragt, ob der Minister die Darstellung eines zerstückelten palästinensischen Kindes auf einem mit dem Namen Israels beschrifteten Teller, weiterhin als nicht antisemitisch einstufe…

Von Peter Finkelgruen

Ein derartiges Plakat war Teil einer Daueraktion des, wie die Staatsanwaltschaft Köln es ausdrückt, hinlänglich bekannten Walter Herrmann, der mit seiner gegen Israel und gegen Juden gerichteten Klagemauer“ auf dem Kölner Domvorplatz seit Jahren agiert.

Hintergrund für die Kleine Anfrage waren die antisemtischen Demonstrationen und Vorfälle aus Anlaß des Gazakriegs vom Sommer dieses Jahres: Antisemitische Parolen und Drohungen, wie es sie in dieser Lautstärke und Intensität seit dem Bestehen der Bundesrepublik nicht gegeben hat.

Noch lauter und bedrohlicher als diese Manifestationen, empfand ich das Schweigen der Bevölkerung. Es war dieses Schweigen, das mir Angst machte. Für mich beinhaltete dieses Schweigen eine Aussage:  beim nächsten Angriff auf Leben und Sicherheit von Juden wird wieder geschwiegen. Es wird nicht eingegriffen. Man wird sich Tätern nicht in den Weg stellen.

Und genau so nehme ich die Antwort des sozialdemokratischen Justizministers des Landes Nordrheinwestfalen, Thomas Kutschaty wahr.

Vor drei Jahren, also 2011, hatte ich ihm geschrieben und dargelegt weshalb die Staatsanwaltschaft Köln und die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den hinlänglich bekannten Walter Herrmann irren.

Auch damals weigerte sich die Kölner Justiz, gedeckt von ihrem Justizminister in Düsseldorf, von ihrer Position abzugehen.

Nicht anders hat der Justizminister Kutschaty jetzt in seiner Antwort an den Abgeordneten Daniel Schwerd reagiert.

Die Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer – allerdings aus einem anderen Bundesland – reagierte nach Durchlesen der Antwort des NRW Justizministers auf die Kleine Anfrage mit einem einzigen Wort : „Rumgeeiere“.

So kann man die Antwort des Justizminister, die er, wie er schreibt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Inneres und Kommunales, beantwortet hat, auch tatsächlich sehen.

Man könnte sich mit dieser Sichtweise und Beurteilung begnügen, wenn es im Umgang mit Antisemitismus und daraus resultierenden Verbrechen nicht so etwas wie eine Tradition der sozialdemokratisch geführten Justiz  in Nordrhein Westfalen gäbe.

Diese Justiz hat mich ein Jahrzehnt meines Lebens gekostet. Zeit, Geld, Arbeit und Mühe mußte ich aufbringen, bis der Mörder meines Großvaters, der in der Kleinen Festung Theresienstadt  umgebracht worden war, vor Gericht gestellt und verurteilt wurde. Allerdings nicht von der Justiz in Nordrhein-Westfalen.

Der Komplex Kleine Festung Theresienstadt war Gegenstand von Ermittlungen der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen  Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gewesen. In einem ein Vierteljahrhundert dauerndem Ermittlungsverfahren wurden dort in 764 Fällen von Mord, an denen knapp einhundert uniformierte Nazis beteiligt waren. „ermittelt“. In keinem einzigen dieser Fälle wurde eine Anklage vor einem Gericht erhoben. Auch nicht im Falle meines Großvaters.

Meine damaligen Bemühungen, den Mörder vor Gericht zu bringen und die Justiz in Nordrhein – Westfalen zum Handeln zu bewegen, wie zum Beispiel das Suchen und das Finden von Augenzeugen, führte einzig zu einem Gerichtsurteil, in dem ich verurteilt wurde, an das Land NRW den Betrag von DM 315,00 zu zahlen.. Ich hatte von der Landesregierung die Erstattung von Kosten gefordert, die mir bei der Suche nach Zeugen entstanden waren. Von drei Richtern des Landgerichts Dortmund wurde mir auf Antrag des damaligen sozialdemokratischen  Justizministers bestätigt, daß ich kein Recht auf diese Erstattung hätte, denn die Suche nach Beweisen und Zeugen entsprach  „..nicht dem mutmaßlichen Willen des beklagten Landes“.

Der Mörder meines Großvaters wurde übrigens angeklagt – und wegen Mordes verurteilt.

Allerdings nicht in Nordrhein Westfalen.

In Bayern.

Das „Rumgeeiere“ des Justizministers Kutschaty in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd erzeugt bei mir ein deja vu.

Ein Vorgehen gegen den hinlänglich bekannten Walter Hermann und  „In die Schranken Weisen“ von Staatsanwälten und Generalstaatsanwälten in Köln, die sich seitenlang  darüber auslassen, daß ein antijüdisches Plakat nicht auf „die Juden“ schlechthin abziele, entspricht wohl nicht, dem mutmaßlichen Willen des beklagten Landes.

Ich schlage vor, daß die Ministerpräsidentin des Landes NRW,  Frau Kraft, mit deren Einvernehmen  Herr Minister Kutschaty seine Antwort gegeben hat, beim nächsten Besuch in Yad Vashem das Plakat des hinlänglich bekannten Walter Herrman mitnimmt als Beleg für entschlossenes Handeln und konsequentes Bekämpfen von Antisemitismus in Nordrhein Westfalen.

Was mich angeht so stelle ich mir die Frage, ob ich meine Zugehörigkeit zum Land Nordrhein Westfalen aufgeben soll und stattdessen die bayerische Staatsbürgerschaft, die mein Vater und mein Großvater besessen haben – ich bin  noch im Besitz der bayerischen Staatsbürgerschaftsurkunde meines Vaters – beantragen soll.

In Bayern wurde der Mörder meines Großvaters  vor Gericht gestellt und verurteilt. In NRW nicht – aber dort wird ja nicht einmal ein hinlänglich bekannter Antisemit angeklagt.