Oberstes Gericht: Keine Ladenöffnung am Shabbat

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Das Oberste Gericht hat am Dienstag in einem Urteil entschieden, dass die Stadt Tel Aviv-Jaffa die Öffnung von Lebensmittelläden am Samstag neu regeln muss…

In Israel gelten die jüdischen Feiertage und der Samstag als Ruhetage, an denen auch die Öffnung von regulären Geschäften gesetzlich verboten ist. In Tel Aviv hat sich in den vergangenen Jahren jedoch die Praxis durchgesetzt, dass zwei große Lebensmittelketten ihre Läden grundsätzlich geöffnet haben und die Zahlung von Geldstrafen in Kauf nehmen. Gegen diese Praxis hatten die Betreiber kleinerer Lebensmittelgeschäfte zunächst vor dem Tel Aviver Bezirksgericht geklagt und argumentiert, sie selbst könnten sich die Zahlung einer regelmäßigen Geldstrafe schlicht nicht leisten und die Handhabung gegenüber den Lebensmittelketten stelle daher einen unzulässigen Marktvorteil dar.

Das Bezirksgericht hatte die Klage zurückgewiesen und erklärt, für die Behauptungen der Kläger lägen keine ausreichenden Beweise vor.

Das Oberste Gericht nun hat der Berufung statt- und den Klägern Recht gegeben: Ziel des Gesetzes sei es, eine Öffnung der Geschäfte am Shabbat zu verhindern, heißt es in der Urteilsbegründung. Aufgabe der Kommunen sei es, das durchzusetzen. Die Stadt Tel Aviv nehme mit der von ihr angewandten Praxis nicht nur in Kauf, dass die Läden geöffnet bleiben, ja, sie profitiere sogar durch die regelmäßigen Einnahmen davon.

Das Oberste Gericht hat der Stadt Tel Aviv-Jaffa nun 60 Tage Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Die Stadt erklärte zunächst in einer Stellungnahme: „Tel Aviv-Jaffa wird eine freie Stadt bleiben. Wir werden das Urteil studieren und eine Lösung finden, die zwischen der Shabbatruhe und der Freiheit abwägt, die die Stadt ermöglicht, wie wir es auch bisher getan haben.“

Ynet, 25.06.13, Newsletter der Botschaft des Staates Israel