Beschneidungsgesetz schafft Rechtssicherheit

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Der Deutsche Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit das Gesetz zur Beschneidung von Jungen verabschiedet…

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:

„Ich bin froh und erleichtert über den Beschluss des Deutschen Bundestags. Das Beschneidungsgesetz schafft endlich wieder Rechtssicherheit und beendet hoffentlich die häufig unselige Debatte, die das Jahr 2012 geprägt hat. Die Politik hat schnell und verantwortungsbewusst gehandelt. Dafür hat sie ausdrücklich Lob und Respekt verdient.

Für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist das Gesetz eine vernünftige Grundlage, um ihre Religion weiterhin ungehindert ausüben zu können. Das jüdische Gebot der Beschneidung (Brit Mila) ist seit Jahrtausenden integraler Bestandteil des Judentums und elementares Merkmal der jüdischen Identität. Ein Verbot hätte jüdisches Leben in Deutschland tatsächlich am Ende unmöglich gemacht. Entscheidend für uns ist die politische Botschaft des Gesetzes, die heißt: Jüdisches und muslimisches Leben bleibt hier weiter willkommen. Das würdigen wir sehr.

Die Debatte über die Beschneidung seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2012 hatte zum Teil ausgesprochen hässliche Züge angenommen und war für uns Juden häufig tief verletzend. Die vielen schroffen Belehrungen und Bevormundungen haben uns oft sowohl verwundert wie verwundet. Die Debatte war aus meiner Sicht auch ein Toleranz-Test für unsere Gesellschaft. Ich bin sehr froh, dass wir ihn bestanden haben. Ich bin auch zuversichtlich, dass der Respekt voreinander und das Verständnis füreinander nun wieder neu wachsen werden.“

Nach jüdischer Tradition wird ein Kind männlichen Geschlechts am achten Tag seines Lebens beschnitten. Dieses Ritual erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat. Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt. Die Beschneidung wird von einem Arzt oder einem dafür zuständigen Kultusbeamten, dem Mohel, vorgenommen, der medizinische Kompetenz haben muss.

PM des Zentralrats der Juden in Deutschland, Frankfurt/Berlin, 12. Dezember 2012/28. Kislew 5773

11 Kommentare

  1. Das Kupieren von Hunden ist verboten weil tierquälerisch.
    Das Beschneiden von kleinen Juden ist legal – das muss noch nicht mal ein Arzt machen – für kleine Juden reicht so eine Art Feldscher!

    Sind Juden in D weniger wert als Hunde?
    Und die jüdischen Verbände zB der Zentralrat wollte das so!
    Ein klasse Eigentor der Juden in Deutschland!
    Ein Hund geniesst mehr Schutz vor Quälerei als Judenknabe!
    Naja, die Tierschutzverbände hätten lautstark protestiert wenn man das mit Hunden gemacht hätte!

  2. Nach einer aktuellen Umfrage lehnen 70 % der Bevölkerung dieses Gesetz ab. Zu denen gehöre ich auch. Mit irgendeiner Sonderregelung für Juden und Muslimen hätte ich mich abgefunden, aber ein Gesetz, dass es allen Eltern erlaubt ihre männlichen Säuglinge und Kleinkinder beschneiden zu lassen ist, ist schon ziemlich übel. Hoffentlich landet die Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht.

  3. Mal an die beschneidungsgegner.. sagt mal glaubt ihr nicht dass es mal an der zeit ist den schlitten rauszuholen? oder
    ski zu fahren? schneemaenner zu bauen? gluehwein trinken?

    es gibt so viele schoene dinge die man in deutschland im
    winter machen kann…

    J

  4. Da ist keine Rechtssicherheit. Es braucht nur einer, der Komplikationen erlitten hat, eine Anzeige zu machen und schon geht das Theater von vorne los.

    Also ist jüdisches und muslimisches Leben nur da willkommen, wo man extra die Gesetze ändern muss? Ich dachte man geht in andere Länder, weil man es dort besser hat und nicht um die Regeln zu ändern. So was ist eigentlich nicht willkommen und ich glaube auch, dass das von jedem Politiker geheuchelt ist. Alles nur Blabla, denken tun die Leute ganz anders, ihr wisst ganz genau was wir davon halten.

    • Jens, einmal mehr machen Sie mit Ihrem Geraune deutlich, dass Muslime und Juden für Sie nicht Teil der deutschen Gesellschaft sind. Haben Sie nun wirklich oft genug deutlich gemacht, geht aber meilenweit an der Realität vorbei. Mit Antisemitismus und Xenophobie wie der Ihrigen muss sich eine Demokratie auseinandersetzen und wo nötig rechtliche Schranken setzen.

      PS: Ob Sie’s glauben oder nicht: Bei weitem nicht alle Muslime und Juden sind Einwanderer, sondern sind hier geboren, leben vielleicht seit mehr Generationen hier als Ihre Familie… alle nicht willkommen?

    • Die Demokratie in der BRD wird durch das GG gesichert, welches nun mal wieder extra für die Religionen untergraben wird. Und da brauchen Sie mir keine Xenophobie vorzuwerfen. Es sind doch die jüdischen und muslimischen Frauen die sich vor einer Vorhaut fürchten und ekeln, das ist demokratie-feindlich und xenophob, Chaim. Einfach nur krank.

      Und genau weil sie hier geboren sind, gelten für sie auch alle Rechte, einschließlich der körperlichen Unversehrtheit und der Religionsfreiheit. Ihr wollt doch eure Recht selbst abgeschafft haben, also die Rechte eurer Kinder.

      Rechtliche Schranken? Ja, das wäre wohl an der Zeit, gegen jede Kindesmisshandlung endlich konsequent vorzugehen.

      Die Abschaffung der Grundrechte ist nicht willkommen, wissen Sie, wir haben da auch mit anderen Einheimischen, guten deutschen Patrioten, Schwierigkeiten, weil diese unser GG nicht akzeptieren bzw. abschaffen wollen. So wie die radikalen Juden, Muslime und Christen es wollen und da muss man aufpassen.

    • „Es sind doch die jüdischen und muslimischen Frauen die sich vor einer Vorhaut fürchten und ekeln, das ist demokratie-feindlich und xenophob, Chaim. Einfach nur krank.“

      Jedem, der noch an Ihrer menschenfeindlichen Denke Zweifel hatte, haben Sie damit Klarheit geschafft. Ekelhaft, was Sie mal wieder absondern!

      Ihrem Geschwafel (offensichtlich haben Sie von Jura und vom GG nicht die leiseste Ahnung) stelle ich hier mal ein Interview mit dem Professor für Strafrecht gegenüber, das Sie zwar nicht von Ihrem Ressentiments abbringen wird, dazu sind Sie zu verbohrt, aber vielleicht den einen oder die andere interessieren wird:
      http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741

      Wie Sie sehen: Jens‘ Gerede von „GG-wirdrig“ basiert auf Xenophobie und nicht auf Kenntnis der geltenden Gesetze.

    • Es ist krank, Kindern am Penis rum zu schneiden und dann auch noch per Gesetz legalisiert haben zu wollen. Aber da ich kein Arzt bin, ist das nur eine persönlich Wertung.

      Es hat sich im Laufe der Diskussion gezeigt, dass Rechtsauslegung auf jüdisch, meistens nichts mit Recht zu tun hat, sondern nur mit jüdisch. Deswegen lese ich den Link gar nicht erst, da ist mir mein Hirn zu schade, tut auch gar nichts zu Sache. Es geht nämlich nicht um mich.

  5. Ein Gesetz von Narren für Narren gegen die Vernunft.
    Es wird Auswirkungen für die zukünftigen Wahlen haben, denn Parteien, die diese Gesetz unterstützen sind unwählbar geworden.

  6. hallo,
    ich halte das Gesetz in DIESER beschlossenen Form für grundgesetzwidrig.

    Begründung: im Absatz 2 des Gesetz, „von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesene Personen“.

    Unser Grundgesetz elaubt keine Benachteiligung oder Bevorzugung aus religiösen Gründen, das ist ein äusserst wichtiger Inhalt des GG, mit viel ernsten Anlass auf Herrenchiemsee so beraten worden.

    Wenn man möchte daß Nichtärzte den Eingriff vornehmen dürfen, dann ist es JEDER Person nach entsprechender Qualifikation ( amtliche Prüfung, ähnlich Heilpraktiker? ) zu gestatten, unabhängig der Religion oder sonstiger Motive.

    Meine Kritik bezieht sich nur auf diesen Verfassungsaspekt!

    Gruß

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