60 Jahre Luxemburger Abkommen

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Am 10. September 2012 jährt sich zum 60sten Mal die Unterzeichnung der Luxemburger Abkommen. In Luxemburg Stadt unterzeichneten am 10. September 1952 die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) Abkommen über die Entschädigung von NS-Unrecht…

Frankfurt am Main (ots) –   Unter historischen, politischen und völkerrechtlichen Gesichtspunkten stellen die Luxemburger Abkommen ein Novum dar, das weitreichende Folgen für die beteiligten Verhandlungspartner hatte. Die auf der Grundlage der Luxemburger Abkommen getroffenen Entschädigungsregelungen sind zugleich Spiegelbild der jüngeren deutschen Geschichte von der unmittelbaren Nachkriegszeit über die Phase des Kalten Krieges bis hin zur deutschen Wiedervereinigung und der allmählichen Annäherung von Ost und West.

Auch 60 Jahre nach dem ersten Abkommen, dem eine entsprechende Gesetzgebung folgte, die wiederum etliche Novellierungen nach sich zog, und dem zahlreiche weitere folgten, ist die Entschädigung von NS-Unrecht noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor werden von jüdischen NS-Verfolgten, die bis heute nicht entschädigt wurden, Anträge auf Entschädigungszahlungen gestellt. Viele überlebende NS-Opfer haben bedingt durch die Verfolgung kein familiäres Umfeld, sie leben allein auf sich gestellt, oft in bitterer Armut. Sie bedürfen häuslicher Betreuung und Pflege, damit sie einen Lebensabend in Würde verbringen können.

Aus Anlass der 60sten Jahrestags der Unterzeichnung der Luxemburger Abkommen soll an die Bedeutung, die die Abkommen für die beteiligten Verhandlungspartner und die durch sie vertretenen Menschen hatten, erinnert werden.

Bis heute verhandelt die Claims Conference mit der Bundesregierung, etwa, um die Zulassungskriterien für bestehende Härtefonds zu liberalisieren oder um die Bereitstellung von Mitteln für die Betreuung pflegebedürftiger Holocaust-Überlebender zu sichern. Noch leben weltweit rund 500.000 jüdische NS-Opfer. Sie alle sind hoch betagt, viele bedürfen der Unterstützung. Mit den Luxemburger Abkommen, die nach schwierigen Verhandlungen im September

1952 unterzeichnet werden konnten, wurde die bis heute gültige Verpflichtung gegenüber diesen Menschen, deren Lebenssituation gerade in Osteuropa oft dramatisch schlecht ist, festgeschrieben. Es ist die Verpflichtung aller, den Überlebenden der größten Menschheitskatastrophe einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen.

Das hier zur Verfügung gestellte Dokumentationsmaterial der Berliner Filmproduktion Sammler und Jäger zeigt Auszüge aus in Israel und Deutschland, USA und der Ukraine gedrehtem Filmmaterial.

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