Die Falle

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Asylland Schweiz. Eine Erzählung…

Von Paul Parin

«Das ist gründlich schiefgegangen», dachte Mehmed S., als er im Flugzeug nach Belgrad sass. Sein erster Flug; doch hatte er keine Freude daran. Der Schweizer Polizist neben ihm, ein netter junger Mann, zeigte mit dem Finger zum Fensterchen. Er soll die Wolken von oben anschauen. «Ich komme wieder», dachte Mehmed grimmig. «Dann bin ich ein Krimineller, haben sie gesagt, wenn ich es ein zweites Mal versuche. Ich würde dann gegen eine amtliche Verordnung verstossen. Ich komme als ein anderer zurück, ich werde anders heissen: Mirko Savatovic, Crnogorac, ein Serbe aus Montenegro.

Die Polizei hat mir nicht geglaubt, dass ich 18 bin. Dabei hatte ich ein Papier, den einzigen Ausweis, Schulabgang mit 16, datiert 1996. Ich habe mich täglich rasiert mit dem Apparat meines 19jährigen Cousins. Es hat nicht geholfen. Ich bin gross und stark. aber ein Milchgesicht.

Als es heraus war, dass ich 16 bin und nicht in der Schweiz bleiben und mir eine Arbeit suchen kann, habe ich dem Übersetzer alles erzählt. Unser Dorf ist von Albanern gesäubert worden. Meine Familie hat fort müssen, auch die Familie meiner Vettern. Ich weiss nicht, wo sie sind, irgendwo an der Grenze von Mazedonien, vielleicht hinüber. Wir Jungen sollen in der Schweiz Geld verdienen, und einmal, wenn der Terror zu Ende ist, werden wir uns wiedersehen. Inschallah, wenn Gott es will. Mit dem Übersetzer musste ich Serbisch reden. Er hat, glaube ich, alles richtig übersetzt, obwohl er ein Lump ist. Er ist Albaner, das habe ich bemerkt, angeblich verstand er nur Serbisch.

Man liess mir sagen: «Die serbischen Behörden werden deine Familie finden. Ein Kind gehört in die Familie. Kinderarbeit gibt es nicht in der Schweiz.»

Die zwei Cousins Selim und Alija haben sie gleich mitgeschickt, dabei sind sie 18 und 19. Am Belgrader Flughafen war die Polizei ziemlich höflich, obwohl kein Polizist aus der Schweiz mehr da war. Die Kontrolle hat es erst im Zug nach Prischtina gegeben.

Diese Polizei war ganz anders. Die hatten einen weissen Adler am Hut wie die Schläger vom Seselj; und sie waren grob. Zuerst sind Selim undAlija drangekommen. Jeder wurde einzeln in die Koje geholt. Von drinnen härte man Schimpfen und Schreien. Auch Schläge.

Ich hatte Zeit zu überlegen. «Ich bin nicht Mehmed S.», sagte ich in meinem tadellosen Serbisch, ich bin auch nicht 16. Ich heisse Mirko Savatovic, bin Serbe aus Berane in Montenegro, 18 Jahre, und wollte in die Schweiz. Der Offizier mit dem weissen Adler sah mir scharf ins Gesicht: «Ti si Siptar, Albanac, wie deine Kollegen. Der eine hat D-Mark in den Schuhen gehabt Sie sind bereits im Polizeigefängnis. Waffenhandel oder etwas ähnliches. Du aber bist 16 und musst zu deiner Familie.»

«Nisam Siptar, ich bin nicht Albaner», hab‘ ich gesagt, «Srbjanin sam iz Berane u Crnogoru», und sah ihm in die Augen, «ujak mi je u Pristinu, mein Onkel lebt in Prischtina.» «Werden gleich sehen, ob du Serbe, bist.» Zwei Kerle packten mich links und rechts, ein dritter zog mir die Hose herunter, der Offizier nahm meinen Schwanz in die Hand und starrte ihn an. «Warum bist du nicht beschnitten, junger Hund?» sagte er und schüttelte den Kopf. «Weil ich ein stolzer Serbe bin», sagte ich. «Gut, zieh dich wieder an und komm her.» Er stand auf, die zwei Kerle hielten mich fest, und er schlug mir mit der flachen Hand ins Gesicht, links recht links rechts, ein paarmal. «Das ist, weil du mit den Skipetarenschweinen unterwegs bist», sagte er und grinste. «Du bist also 18 und Serbe. Du gehörst in die Armee. Geh zu deinem Onkel. Am Montag meldest du dich im Rekrutierungsbüro. In der Armee wird man dich lehren. was ein Serbe zu tun hat»

Ich ging in die Stadt, mit einigen D-Mark kaufte ich einen Laib Brot und zwei Flaschen Fantalimonade. Am Montag, an dem Tag, an dem ich mich melden sollte, war ich schon über die Grenze in Albanien.
Den Weg durch Italien kannte ich bereits. Es war nicht schwierig. Auch bei der netten Frau in Como fand ich wieder eine Bleibe für die Nacht. «Pasta isst du doch gern, povero ragazzo, armer junge», sagte sie und kochte das Nachtessen. «Du bist jetzt in der Falle. Die Schweizer arbeiten mit der serbischen Polizei zusammen und liefern ihnen alle aus, die schon einmal da waren.» Ich komme diesmal als Serbe aus Montenegro, dachte ich, sagte aber nichts. Vielleicht merken sie nicht, dass ich Mehmed aus Kosovo bin. Die ganze Nacht habe ich gehirnt. Das ist meine letzte Chance, dachte ich. Was anderes fiel mir nicht ein. Eine richtige Falle.

Den ersten Abend im November, 1943, nachdem Stephan S. mit seinen zwei Vettern über die Grenze nach Frankreich zurückgestellt worden war, verbrachten die drei wieder bei der freundlichen Bäuerin Madame Durand. Sie brachte für jeden eine Schale Milch, eine tüchtige Schnitte Brot und einen Apfel. «Pauvres enfants, arme Kinder», sagte sie. «Bleiben könnt ihr nicht. Und zurück? Es heisst, dass die Schweizer jetzt jeden, der es noch einmal versucht, direkt an die Gestapo liefern.»

Erst dachten wir, zurück nach Frankreich zu gehen. Madame Durand wusste aber, dass die Deutschen für jeden Juden eine Fangprämie zahlen. «Der ganze Jura ist voll von Spitzeln», hat sie gesagt.

Wir sind in einer Falle, dachten wir. Die ganze Nacht haben wir nicht geschlafen. Am Ende war es klar. Unsere letzte Chance ist: zurück in die Schweiz. Diesmal werden wir ihnen sagen, dass wir Juden sind. Die falschen Ausweise aus Belgien werfen wir weg. Wir haben ja noch die Papiere aus Deutschland. Vielleicht machen die Schweizer eine Ausnahme. Verfolgte minderjährige Juden werden sie doch nicht an diese Henker ausliefern. Am 20. November 1943 wurden die drei Jungen der Gestapo übergeben. Sie hatten gegen die amtliche Verfügung verstossen, kein zweites Mal eine Einreise in die Schweiz zu versuchen. Alle drei wurden sogleich nach Auschwitz deportiert. Der Jüngste hat überlebt. Seine Geschichte ist bekannt geworden, weil er in diesem Jahr, 1998, eine Genugtuungszahlung von der Eidgenossenschaft verlangt hat.

Die beiden Vettern des Stephan Sprung, der heute, Spring heisst, sind in Auschwitz ermordet worden. Stephan S, lebt heute in Australien. Mehmed S.wurde vom Computer der Schweizer Polizei «entlarvt»: Doch ist auch er seinem Schicksal entkommen. Er war bereits in Kosovo und sollte in das Polizeigefängnis in Prischtina überführt werden. Der Lastwagen mit den Gefangenen musste anhalten, weil es unterwegs eine Schiesserei mit Guerillas der P£K gab. Da ist er heruntergesprungen. Wo er jetzt ist, verrate ich nicht. Von seinen beiden Vettern hat man nichts mehr gehört.

Die beiden Ereignisse liegen 55 Jahre auseinander. Wie in einem grausamen alten Märchen sind die beiden Vettern getötet worden, doch der Jüngste hat überlebt und kann erzählen. Im Märchen heisst es: «der Jüngste und Unschuldigste». Diese Moral gilt hier nicht. In Hitlers Unrechtsstaat waren alle Juden gleich schuldig, und im Serbien des Slobodan Milosevic sind Mehmed und seine Vettern schuldig, weil sie Albaner aus Kosovo sind.

Die beiden traurigen Geschichten habe ich nicht wegen dieser mythisch-symbolischen Ähnlichkeit miteinander erzählt. Der dramatische Höhepunkt, den die Verfolgten «die Falle» genannt haben, ist in beiden Fällen nicht nur ähnlich; die Massnahmen, die unsere Behörden getroffen haben, sind damals und heute die gleichen: Illegale Einwanderer sind unerwünscht, werden aber aufgenommen. Die Behörden weisen sie über die Grenze zurück, über die sie gekommen sind, und sprechen ein Verbot aus, es noch einmal zu versuchen. Wenn Flüchtlinge es dennoch tun, haben sie ein amtliches Verbot übertreten und sind demnach straffällig geworden. Kriminelle werden an die Polizei des Staates ausgeliefert, aus dem sie gekommen sind. Köder der Falle ist der Ruf der damals friedlichen und damals wie heute humanen Schweiz. Doch ist die Schweiz ein Rechtsstaat, der Gesetze gemacht hat, um sich vor unerwünschten Einwanderern zu schützen. An diese Gesetze müssen sich unsere Behörden halten. Tödlich wird die zuschlagende Falle dadurch, dass die eidgenössischen oder kantonalen Behörden die kriminell gewordenen Flüchtlinge der Polizei eines «Unrechtsstaates» – wie das rassistische Deutschland es war und die Republik Serbien es ist – ausliefern. Wir können die Souveränität eines anderen Staates nicht antasten, ihm nicht vorschreiben. wie er mit seinen Untertanen umgeht – ob wir das nun billigen oder nicht.

Natürlich gibt es zwischen damals und heute Unterschiede. Beide Gruppen von Flüchtlingen hatten Dokumente gefälscht. Die jungen deutschen Juden besassen belgische Papiere, die sie als Arier auswiesen. Doch wurde der Schweizer Polizei bekannt, dass sie Juden waren. Auch Mehmed hat seine Identität zu fälschen versucht. Der Computer der Polizei hatte aus dem Fingerabdruck in den Akten der ersten Einreise eindeutig nachgewiesen, dass er Mehmed S. aus Kosovo war.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Rechtslage. Während dem Zweiten Weltkrieg stand die Schweiz unter dem Eindruck, sie dürfe den mächtigen Nachbarstaat nicht erzürnen. Gegen diese Furcht hatten humanitäre Überlegungen keine Chance. (Allerdings war die deutsche Armee im November 1943 Monate nach der Niederlage bei Stalingrad für die Schweiz keine reelle Gefahr mehr.) Das Prinzip des «non refoulement» hat damals noch nicht existiert. Mit dieser Formel verbieten es internationale Verträge und nationale Gesetze, einen an Leib und Leben gefährdeten Verfolgten seinen Verfolgern auszuliefern. Das Prinzip gestattet jedoch Ausnahmen. Das Auslieferungsverbot gilt nicht für Kriminelle. Darum ist es möglich, die «Falle» zu stellen, ohne die Bestimmungen zu verletzen.

Die Unterschiede von damals und heute sind so erheblich, dass man die Schicksale des Stephan Sprung, al. Spring, und des Mehmed S. vielleicht nicht vergleichen dürfte. Was ich nicht verglichen, sondern gleichgesetzt habe, ist lediglich unsere Auslieferungspraxis an das Dritte Reich und an das heutige Serbien.

Im Jahr 1943 dürften die meisten Schweizer und Schweizerinnen nicht gewusst haben, wie die Flüchtlingspolitik praktiziert wurde. Es ist schwer zu sagen, wie die Öffentlichkeit auf die Auslieferung reagiert hätte, wenn sie genau informiert gewesen wäre. Meinungsumfragen darüber gibt es natürlich nicht. Ich war in den Jahren 1940 bis 1944 oft im Aktivdienst und habe darum mehr Kontakt zu meinen Mitbürgern gehabt als heute. Ich wusste, dass damals viele einen Sieg der Deutschen fürchteten, andere darauf hofften. Es kommt mir jedoch sehr wahrscheinlich vor, dass die grausame Auslieferung der drei jungen Juden von einer grossen Mehrheit der Schweizer missbilligt worden wäre.

Heute wissen wir besser, wie die Öffentlichkeit reagiert, weil Joseph S., der damals den Nazis entkommen ist, öffentlich verlangt hat, dass die Schweiz mit einer Zahlung von 100 000 Franken die moralische Mitschuld an der Ermordung seiner Vettern anerkennt.

Bundesrat Kaspar Villiger, der für die Finanzen zuständig ist, hat ausgedrückt, dass der Bundesrat die damaligen Vorfälle bedauert. Die Forderung einer Genugtuungszahlung hat er jedoch auf den Rechtsweg; auf eine Klage beim Bundesgericht verwiesen. Ein umfangreiches Rechtsgutachten der Abteilung für Internationales Recht und die noch ausführlichere, Klageantwort des Bundesgerichts lassen erkennen, dass der Rechtsweg eine Sackgasse ist. Die Klage des Stephan Spring wird wahrscheinlich abgewiesen werden. Wiederum geht der Rechtsstaat über die Moral hinweg. Wir wissen, dass die Meinung weit verbreitet ist, man müsse dem Begehren nicht nur wegen der politischen Opportunität, sondern auch aus moralischen Gründen stattgeben. Die Staatsräson geht über die Moral und diesmal auch über die Meinung vieler verantwortungsbewusster Bürger und Bürgerinnen hinweg.

Quelle: Paul Parin, Die Falle. Asylland Schweiz. Eine Erzählung, in: St. Galler Tagblatt, 23.12.1998.
Paul Parin (2005): Psychoanalyse, Ethnopsychoanalyse, Kulturkritik. Paul Parins Schriften auf CD, herausgegeben von Johannes Reichmayr, 19,90 Euro, Psychosozial-Verlag, Gießen, Bestellen?