H.G. Adler: Geist und Grenzen des Widerstandes 1

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Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Widerstand als ein menschliches Verhalten, das ein gewisses Bewußtsein seiner selbst voraussetzt. So gehört zu seinem Entstehen ein Ent­schluß und zu seiner Aufrechterhaltung das fortgesetzte Wir­ken eines Willens…

Aus H.G. Adler – Der Wahrheit verpflichtet
ESSAY: GEIST UND GRENZEN DES WIDER­STANDES, pp 163 ff.

Das ist sehr allgemein formuliert. Ein sol­ches Vorhaben würde eine umfangreiche Untersuchung erfor­dern, auf die wir – weitgehend, doch nicht ganz – verzichten müssen, dies aber auch dürfen, wenn wir den Inhalt und das Ziel unserer Arbeit kurz umreißen. Wir untersuchen, nach Klärung einiger Grundbegriffe, einen politisch (zumindest: auch politisch) wirksamen und auch in diesem Sinne erkenn­baren Widerstand zumindest eines, gewöhnlich aber mehrerer Menschen, gemeinsam dann auch Widerstandsbewegung oder Widerstandsgruppe genannt, wegen unleidlicher Zustände, die einen einzelnen oder mehrere, meist aber viele sozial tref­fen, sich gegen eine unterdrückende oder verfolgende Macht stellt. Diese Macht mag ein Staat oder eine andere öffentliche oder private Institution, ein einzelner Gewalthaber oder auch eine Gruppe von Gewalt ausübenden Personen sein. Der Wi­derstand strebt die Befreiung und Überwindung der unleidli­chen Zustände zumindest für die Unterdrückten oder Verfolg­ten an, was aber gewöhnlich nicht zu erreichen ist, ohne die feindliche Macht zu besiegen und nicht selten sogar zu ver­nichten.

Dem Wort »widerstehen«, schon althochdeutsch als »wider-sten« und »widerstandan« bekannt, entspricht in der uns be­schäftigenden Bedeutung das lateinische »resistere« mit sei­nen romanischen und englischen Ableitungen und entwickelt viele Bedeutungen, darunter solche, die sich auf ein militäri­sches Verhalten beziehen, ferner »entgegentreten«, »sich wei­gern«, »sich nicht fügen«. Zur Hauptbedeutung entfaltet sich »nicht nachgeben«. Was wir heute unter Widerstand verstehen, wird bis in die Gegenwart kaum mit dem Verb, sondern mit dem viel jüngeren und noch lange nach seinem Entstehen nicht häufigen Substantiv Widerstand bezeichnet, und zwar – was auffallen mag – zunächst als erst 1819 bezeugter »passiver Wi­derstand«. Diese Prägung ist eine Lehnübertragung aus dem englischen »passive resistance«, womit das Verhalten der mit der englischen Regierung unzufriedenen Kolonialengländer des 18. Jahrhunderts in Amerika benannt wurde. Die Prägung »aktiver Widerstand« oder später – und heute weit überwie­gend »Widerstand« allein, also ohne vorangestelltes Adjektiv -kommt erst seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts unter dem starken Einfluß fremder Sprachen auf. Das heißt freilich nicht, daß es nicht längst auch in Deutschland Erscheinungen gab, die wir, wie etwa die Empörung der Schweizer Urkantone ge­gen den Kaiser oder die Bauernerhebung um Thomas Münzer, heute wohl Widerstandsbewegungen nennen würden. Widerstehen oder, wie wir eher sagen, Widerstand leisten, meint als soziales Verhalten »gegen etwas stehen«, »dawider-handeln«, »sich auflehnen«. Dies ist ein reaktives Verhalten, das von einer bloßen Neigung (oder Abneigung) bis zu einem bewußten und organisierten, aber doch zumeist geheimbünd­lerischen Kampf gegen mißliebige Anordnungen von Macht-habern oder gegen diese Machthaber selbst reicht. In milden Formen tritt reaktiver Widerstand in jeder geordneten Ge­meinschaft auf. Geordnet ist eine Gemeinschaft, vor allem der Staat, wo anerkannte Institutionen, etwa Behörden, nicht nur wirken, sondern ihre Anerkennung auch durchzusetzen wis­sen. Das übliche Mittel dafür heißt Anwendung von Macht, die unmittelbar ihrer Vollkommenheit (darum auch Macht­vollkommenheit) entspricht, doch sich auch bewußt entfaltet. Einen möglichen Widerstand und oft schon den Gedanken daran verhütet, wenn es sich um die gemeinhin nicht in Frage gestellte herrschende Gewohnheit oder Sitte handelt, die Macht durch ihren bloßen Bestand bereits hinreichend allein, solange sie ihre Forderungen an bestimmte Gruppen oder die Gesamtheit nicht übertreibt und dadurch das Entstehen eines Widerstandes provoziert.

Leistung von Widerstand setzt mehr voraus als ein bloßes Un­behagen, das für sein Aufflammen allerdings unerläßlich ist; zur Entfaltung des Widerstandes gehört ein bewußter Ent­schluß. Er wird am ehesten hervorgerufen, wenn sich ein Un­behagen so steigert, daß es unleidlich, unerträglich zu werden droht. Sklaverei, Knechtschaft und andere Formen der Unter­drückung, lassen sich mitunter ertragen, ohne daß ein Einzel­ner oder eine Anzahl Bedrängter auf die Möglichkeit eines Widerstandes verfällt, solange der Machthaber den Bogen nicht überspannt. Noch während des Zweiten Weltkrieges hat im sozialdemokratisch regierten Schweden landwirtschaft­liches Personal es widerspruchslos hingenommen, elend ver­pflegt zu werden, während der Bauer mit seiner Familie But­ter, Eier und Bohnenkaffee mit Zucker vor den Augen der an diesen Genüssen unbeteiligten Knechte und Mägde verzehrte. So stark hält die altüberlieferte Gewohnheit und Sitte Men­schen im Zaum.

Stärker als die bloß bestehende, sich selbst erweisende wirkt die bewußt ausgeübte Macht, die etwas Bestimmtes beschlos­sen hat und jederzeit Bestimmtes zu beschließen bereit ist. Auch so eine Macht muß nicht einmal tätig erscheinen, sie kann ruhen; allein das Wissen, daß jederzeit die Möglichkeit ihrer Eingriffe besteht, genügt zu ihrer Anerkennung. Wo je­doch keine Macht spürbar ist, kann auch kein Widerstand ent­stehen; dieser bedarf der fühlbaren Wirksamkeit der Macht. Unbehagen allein, wie wir sagten, reicht für das Auftreten ei­nes Widerstandes nicht hin, da selbst die Unbehagen erregen­de und sogar die unangenehm empfundene Macht ihn nicht unbedingt hervorruft. Ja nicht einmal die hervorbrechende Macht, wir nennen sie Gewalt, die sich allenfalls von den mächtigen Institutionen zum Durchsetzen gesellschaftlich wirksamer Entscheidungen oder verlangter Verhaltensweisen in Bewegung bringen läßt, muß bereits notwendig zu einem reaktiven Widerstand führen, solange solche möglichen und gelegentlichen Eingriffe noch erträglich erscheinen. Erst beim Überschreiten dieser Grenze ist ein Widerstand nicht mehr aufzuhalten, mag er sich auch gelegentlich durch die Ungunst der Umstände weder in allgemein bemerkten Handlungen äu­ßern noch ein Bündnis mit gleicherweise bedrängten oder aus einem anderen Grunde mit ihnen sympathisierenden Men­schen herbeiführen. In solchen Fällen entsteht lediglich ein widerstandswilliges Verhalten, ein (zumindest vorläufig) pas­siver Widerstand, der eine Kraft zum Erdulden bestärkt und auf eine Gelegenheit wartet, die ein aktiveres Vorgehen be­günstigt.

Mit diesen Feststellungen haben wir die Bausteine zu einer noch kaum charakterisierenden Definition des Widerstandes als eines sozialen Verhaltens gesammelt. Als Definition bieten wir folgenden Satz an: Widerstand ist der rege (doch nicht notwendig geäußerte) Widerspruch gegen Anordnungen allge­mein anerkannter eine Macht repräsentierender Institutionen, die ihren Willen auch durchzusetzen wissen. Bisher haben wir als bestimmendes Merkmal des Widerstandes das Unbehagen erwähnt. Wollen wir über dieses allgemeine Grundmodell hin­ausgehen und unsere Charakterisierung bereichern, so müssen wir bestimmte Arten von Widerstand namhaft machen und ausschalten, um wirklich zu einem Begriff des Widerstandes vorzustoßen, der sprachlich erst bestätigt erscheint, wenn er zu einer, sei es auch noch unorganisierten Widerstandsbewe­gung vordringt und jederzeit in sie einmünden kann. Dieser in unserer Zeit vertraute Widerstand hat sich als ein Verhalten von größter politischer Bedeutung herausgebildet. Zunächst wollen wir den Widerstand krimineller und eindeutig unpoliti­scher Natur aus unseren Überlegungen entlassen, wenn wir auch wissen, daß hier Handlungen vorliegen, die zwar klare, doch noch keineswegs genügend geklärte Grenzgebiete be­treffen. Zunächst berücksichtigen wir das nicht und dürfen das um so eher vernachlässigen, je weniger es sich um eine widerständliche Gesinnung zur Befreiung von der persönli­chen Bedrängnis eines Täters handelt, der selbst weitaus mehr böswilliger Angreifer ist und nun von den anerkannten Institu­tionen der Macht aufgespürt und dingfest gemacht wird. Wir wollen diesen wichtigen Fragenkreis später etwas gründlicher erhellen.

Von anderen Arten des Widerstandes, die wir aus unserer Be­trachtung ausschließen, erwähnen wir noch jeglichen Wider­stand, den Menschen im Dienste von ihnen anerkannter Insti­tutionen, wenn schon nicht in der Identifikation mit ihnen üben, wofür der von Soldaten im Kriege gegen den Gegner bewährte Widerstand beispielhaft steht. Schließlich belassen wir uns auch nicht mit jenem Widerstand, der sich nicht gegen staatliche oder andere höher organisierte und gemeinhin un­persönlich wirkende Institutionen wendet, die zwar jeden ein­zelnen, aber zugleich auch, ohne zu diskriminieren, jeden sei­nesgleichen im selben Herrschaftsbereich treffen können, et­wa alle Steuerpflichtigen einer bestimmten Einkommensstufe. Demnach beachten wir also keinen Widerstand innerhalb ei­nes Familienverbandes oder freizügiger Angestellter in einem Betrieb oder von Mitgliedern einer Interessengemeinschaft, die ihr freiwillig angehören.

Den von uns zu würdigenden Widerstand haben wir bereits politisch genannt, als der er grundsätzlich dadurch gekenn­zeichnet ist, daß er sich nie auf das Schicksal einer einzigen Person allein und insbesondere nicht nur auf den tätigen Wi­derständler bezieht, sondern sich gegen jene Merkmale der bestehenden Ordnung wendet, die zum Widerstand herausfor­dern. Genau durch diese Tendenz wirkt ein Widerstand poli­tisch. Wo er nicht vereinzelt oder nur persönlich auftritt, spre­chen wir von einer Widerstandsgruppe oder -bewegung. Solch ein Widerstand wächst aus Gemeinschaften mannigfacher Art hervor und strebt die Zustimmung, tunlichst auch die Beteili­gung aller ihnen Angehöriger an, mag es sich nun um einen einzelnen Stand, um eine nationale, religiöse, biologische oder sonstige Minderheit und andere Gesellungen mehr inner­halb eines bestimmten Machtbereiches oder sogar der gesam­ten Menschheit handeln.

Wenn die anerkannten Institutionen innerhalb einer Gemein­schaft wie vor allem des Staates – etwa ein frei verfügendes Parlament oder andere mit Selbstbestimmungsrecht handeln­de Körperschaften, an denen alle Interessierten unmittelbar oder durch freie Wahl beteiligt und nicht nur Eliten vertreten sind – dem Unbehagen und anderen Regungen, die zum Wi­derstand führen können, freien Ausdruck so gestatten, daß sich auch Abhilfe schaffen läßt, dann gibt es zwar Parteien, die sich gegen die Inhaber der Macht wenden, sowie Anwälte, die unbehindert für die Herstellung verletzter oder verweiger­ter Rechte eintreten. Ein Widerstand aber oder gar eine Wi­derstandsbewegung bilden sich nicht. Legalität und Wider­stand schließen einander in Theorie vollkommen, in Praxis weitgehend aus. Wo die Legalität einer Opposition nicht streng festgelegt oder nur unvollkommen geklärt ist. verwi sehen sich auch die strengen Grenzen zwischen einer legiti­men Opposition und einem mitunter in einer partiellen, also nicht für alle Staatsangehörigen geltenden Demokratie gedul­deten, doch nie eindeutig legitimen Widerstand, so daß sich eigenartige Mischungsverhältnisse ergeben. Eindeutiger Wi­dersland tritt eist dort und dann auf. wo und wenn gültiges Recht eines Staates gebrochen wird und gebrochen werden muß, um Abhilfe von unleidlichen Bedrängnissen zu suchen. Genauer noch: hier beginnt der aktive Widerstand. Passiv setzt er schon dort ein, wo dieses Recht von Bedrängten ver­nachlässigt, wo es ignoriert wird. Bei einer Rechtsverletzung reden wir deshalb vom Beginn eines Widerstandes, weil er sich fortsetzt und andauert, wenn er sieh über diese Verlet zung hinaus gegen eine ihre Ordnung willkürlich erzwingende Macht auflehnt, die selbst die gültige Rechtsordnung verletzt und sie beliebig verändert. Das trifft für die Despotie, den Ge­waltstaat und – als seine zeitgenössische Ausprägung – für den totalitären Staat zu.

Der Grad und in vielleicht etwas geringerem Maße die Art des Widerstandes hängen von den Diskriminationen ab, denen ein Staat bestimmte Bevölkerungsteile unterwirft. Je entschie­dener ein Staat vom Totalitarismus sich zurückhält, je mehr er gewillt ist, auf schonungslose Gewaltmaßnahmen zu verzich­ten und den mehr oder weniger legalen Widerspruch von An­gehörigen privilegierter Schichten zugunsten Diskriminierter zu dulden, wenn schon nicht zu erhören, desto milder wird er auch mit den Widerständlern selbst gewöhnlich verfahren. Er wird sie verwarnen, einschüchtern, bedrohen und Sanktionen gegen sie ergreifen, die sehr peinlich sein mögen, aber er wird dabei trotzdem einem etablierten Recht folgen, er wird schrankenlose Willkür vermeiden, er wird die Widerständler weder physisch vernichten noch sonst ihr Verderben anstre­ben. Das gilt, solange der Widerstand nicht zu Handlungen übergeht, die auch unabhängig vom Verhältnis zwischen dem Machthaber und den Angehörigen des Widerstandes nach ei­ner sittlich vertretbaren Rechtsordnung keine objektiven Ver­brechen sind, etwa Mord, Brandstiftung oder gewalttätiger Aufruhr. In einem solchen Staat, der mitunter eine eigenartige Mischform von Demokratie (für die Privilegierten) und Des­potie (für die Unterprivilegierten) darstellt, kann der für die Beseitigung eines sozialen Übels kämpfende Widerstand am leichtesten Handlungen entsagen, die nach jedem zivilisierten Strafrecht Verfolgung nach sieh /lehen Besonders dann trifft das zu, wenn der Staat bereits gewillt ist, altes Unrecht zu be­seitigen, und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schallt, während untergeordnete Institutionen und die hinter ihnen ste­hende Gesellschaft noch die Aufrechterhaltung des Unrechtes durchzusetzen versuchen. So gilt es für die Negerfrage in den Vereinigten Staaten seit der Aufhebung der Sklaverei in wach­sendem Maße. Dieses Land kann gegenwärtig als gut geeig­netes Beispiel für die Tätigkeit eines politischen Widerstandes dienen, der auf Verschwörung verzichten, in aller Öffentlich­keit auftreten und ohne Angst vor der Bundesregierung mit gewaltlosen, dabei aber erfolgverheißenden Mitteln arbeiten darf. Wie sich das abspielt und welche Überzeugungen dahin­terstehen, erläutern Darlegungen des Führers der amerikani­schen Bürgerrechtsbewegung Pfarrer Dr. Martin Luther King, der selbst jedoch dem Terror mit solchen friedlichen Mitteln nicht einverstandener Gewalttäter zum Opfer gefallen ist.1 »[Als ich Gandhis] Bücher las, war ich von seinen Feldzügen gewaltlosen Widerstandes fasziniert. Besonders bewegte mich sein Salzmarsch zum Meer … Die ganze Idee des >Satyagha-ha< machte starken Eindruck auf mich (Satya bedeutet Wahr­heit, die Liebe einschließt, und Aghaha bedeutet Festigkeit, die mit Kraft gleichbedeutend ist; Satyaghaha bedeutet daher Macht, die aus der Wahrheit und der Liebe geboren ist) … [Ich kam zur Überzeugung, daß Gandhis Lehre von der Liebe und der Gewaltlosigkeit] für ein unterdrücktes Volk in seinem Kampf um die Freiheit die einzige moralisch und praktisch vertretbare Methode war.«

»Da der Charakter des Weißen durch die Segregation sehr ent­stellt ist und seine Seele sehr gelitten hat, braucht er die Liebe des Negers. Der Neger muß den Weißen lieben, damit dessen Spannungen, Unsicherheiten und Ängste beseitigt werden. … [Es] gründet sich der gewaltlose Widerstand auf die Überzeu­gung, daß das Universum auf der Seite der Gerechtigkeit steht. Infolgedessen hat, wer an Gewaltlosigkeit glaubt, einen tiefen Glauben an die Zukunft. Dieser Glaube ist ein weiterer Grund, warum der Anhänger des gewaltlosen Widerstandes Leiden ertragen kann, ohne wiederzuvergelten.« »Zuerst ist zu betonen, daß gewaltloser Widerstand keine Me­thode für Feiglinge ist. … Wenn jemand [sie] anwendet, weil er Angst hat oder weil ihm die Werkzeuge zur Gewaltanwen­dung fehlen, so handelt er nicht wirklich gewaltlos. Gandhi hat oft aus diesem Grunde gesagt, man solle lieber kämpfen, wenn man nur zwischen Feigheit und Gewalt die Wahl hat. Er wußte, daß es immer noch eine andere Möglichkeit gibt: We­der eine Person noch eine Gruppe von Menschen braucht sich einem Unrecht zu unterwerfen oder Gewalt anzuwenden, um sich wieder Recht zu verschaffen, denn es gibt den Weg des gewaltlosen Widerstandes. … Das ist keine Methode träger Passivität.

Der Ausdruck „passiver Widerstand“ erweckt oft den falschen Eindruck, dies wäre eine Methode des Nichts­tuns, bei welcher der Widerständler ruhig und passiv das Böse hinnimmt. Aber nichts ist von der Wahrheit weiter entfernt. Der Anhänger des gewaltlosen Widerstandes ist nur insofern passiv, als er seinen Gegner nicht physisch angreift; sein Geist und seine Gefühle sind aber immer aktiv. Es ist keine Wider-standslosigkeit gegenüber dem Bösen, sondern nur aktiver gewaltloser Widerstand gegen das Böse. Ein anderer charakteristischer Zug des gewaltlosen Wider­standes ist es, daß er den Gegner nicht vernichten oder demü­tigen, sondern seine Freundschaft und sein Verständnis gewin­nen will. Wer gewaltlosen Widerstand leistet, muß oft durch Boykotte oder durch Verweigern seiner Mitarbeit protestieren. Aber er weiß, diese Mittel… sollen beim Gegner nur ein Ge­fühl der Scham wecken. Der Zweck ist Wiedergutmachung und Aussöhnung. Die Furcht des gewaltlosen Widerstandes ist eine neue innige Gemeinschaft, während die Folge der Ge­walttätigkeit eine tragische Verbitterung ist. [Drittens gehört zu dieser Methode, daß der] Angriff gegen die Mächte des Bösen gerichtet ist, nicht gegen Personen. Der Anhänger des gewaltlosen Widerstandes will das Böse ver­nichten, nicht die Menschen, die dem Bösen verfallen sind … Ich sage es den Leuten in Montgomery gern so: >Die Span­nung in dieser Stadt besteht nicht zwischen Weißen und Ne­gern. Sie besteht im Grunde zwischen Gerechtigkeit und Un­gerechtigkeit, zwischen den Mächten des Lichtes und den Mächten der Finsternis.< … [Es] läßt sich der Anhänger des gewaltlosen Widerstandes weder äußerlich noch innerlich zur Gewalttätigkeit hinreißen. Er weigert sich nicht nur, seinen Gegner niederzuschießen, sondern auch, ihn zu hassen. Im Mittelpunkt der Lehre vom gewaltlosen Widerstand steht das Gebot der Liebe.«

Wie es zu Kings Tagen tatsächlich in Montgomery zuging, be­richtet John Howard Griffin, der als Weißer sich so in einen Neger zu verwandeln wußte, daß er unerkannt als einer ihres­gleichen unter ihnen leben konnte.2

»In Montgomery … geriet ich in eine neue Atmosphäre. Das Gefühl abgründiger Hoffnungslosigkeit ist hier einem ent­schiedenen Geist des passiven Widerstandes gewichen. Hier herrscht, gleichsam ein Echo Gandhis, der Einfluß Martin Lu­ther Kings. Gewaltloser und von Gebet erfüllter Widerstand gegenüber der Diskrimination gibt hier den Ton an. Der Neger hat sich zu einer festen Haltung entschlossen. Er ist bereit, ins Gefängnis zu gehen und jede Erniedrigung zu erdulden, aber er wird sich nicht ducken. … Der weiße Rassenhasser wird durch dieses Verhalten verwirrt und ärgerlich, weil die Würde der vom Neger befolgten Methode die eigene Würdelosigkeit scharf ins Licht rückt. Das reizt den Weißen, den Neger zu Handlungen niedriger Art zu provozieren, zum offenen physi­schen Konflikt. So etwa wird er Zigarettenrauch dem Neger in der Hoffnung ins Gesicht blasen, daß dieser nach ihm schlägt. Dann könnte er gegen den Neger gewalttätig werden und behaupten, nur in Notwehr gehandelt zu haben.« Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Methode sind offen­kundig. Wo ein Regime sie duldet, wo sie dem Gegner Ach­tung abnötigen kann, ist sie anwendbar. Wie aber wäre es um den Zweck, ja sogar nur die Möglichkeit eines solchen Wider­standes in Südafrika unter der Regierung Vorster bestellt? Wer will hier wen boykottieren und wem die Mitarbeit versa­gen, ohne zum bestehenden noch neues Unglück heraufzube-schwören? Doch zugegeben: sogar in diesem Lande einer bru­tal erzwungenen Apartheid, das einem den Vereinigten Staa­ten entgegengesetzten Wege folgt, mag ein Widerstand, wie Gandhi und King ihn gelehrt und geübt haben, obwohl sich die Lage von Jahr zu Jahr immer nur noch verschlimmert hat, immerhin noch versucht werden, ohne im Falle der Verhaf­tung unweigerlich auch schon zur physischen Vernichtung der Widerständler zu führen.

Doch wie muß jemand gar über sol­che Lehren denken, der, zum Widerstand entschlossen, in ei­nem Terrorstaat vom Stile Hitlers oder Stalins lebt? Wie erst muß einer urteilen, der nicht nur die Lage eines widerstands­willigen Deutschen im Zweiten Weltkrieg, sondern auch eines Juden in Berlin oder Amsterdam und schlimmer noch im War­schauer Ghetto oder in Auschwitz sich vorstellt? Wie hier die Anschauungen Gandhis, der den Juden unter Hitler – wohl im Zeichen des karmatischen Reinkarnationsglaubens – als Pro­test zum kollektiven Selbstmord riet, keine Wirklichkeit mehr erreichen, lehrt eine Überlegung Kings:3 »Mein Studium Gandhis überzeugte mich davon, daß wahrer Pazifismus nicht einfach Widerstandslosigkeit gegenüber dem Bösen ist, sondern Widerstand ohne Gewalt. … Gandhi wider­setzte sich dem Bösen mit ebensoviel Energie und Gewalt wie jener, der gewalttätig Widerstand leistete. Aber er widersetzte sich mit Liebe statt mit Haß. … Der Gewalttätige vermehrt nur die Gewalttätigkeit und Grausamkeit in der Welt, während jener, der sie hinnimmt, ein Gefühl der Scham bei seinem Gegner wecken und eine Änderung seines Herzens bewirken kann.«

Aus: H.G. Adler – Der Wahrheit verpflichtet
Interviews, Gedichte, Essays pp. 163 – 174… Fortsetzung…