Keine Räume für rassistische Politik

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Broschüre gibt Hilfestellungen für Vermieter und Vermieterinnen…

Am 14. Januar 2012 traf sich im Hinterzimmer einer Gaststätte in Köln-Deutz ein Verein mit dem unverdächtigen Namen „Verein für Geschichte und Kultur e.V.“. Rund zwanzig Besucher folgten den Ausführungen eines jungen Publizisten, der in Zeitschriften der extremen Rechten regelmäßig „Überfremdung“, „Dekadenz“ und „Schuldkult“ beklagt. Nur Fachleuten ist bewusst, dass sich hinter dem Kölner Verein eine 1963 gegründete extrem rechte Kulturvereinigung mit den Namen „Volksbund Deutscher Ring“ verbirgt. Am 24. November 2011 wollten die Neonazis der „Freien Kräfte Köln“ einen Vortrag mit dem Holocaust-Leugner und ehemaligen Ku-Klux-Klan-Führer David Duke abhalten. Veranstaltungsort war eine Gaststätte in Köln-Dellbrück.

Immer wieder mieten sich extrem rechte Organisationen in Gaststätten, Hotels oder Vereinsheimen von Sport-, Schützen- oder Kleingartenvereinen ein. Die betroffenen Vermieter stehen dann unfreiwillig vor der Wahl: Sie können entscheiden, wem sie ihre Räume zur Nutzung überlassen und wem nicht. So laufen sie Gefahr, extrem rechte Gruppen indirekt in ihrem Treiben zu unterstützen. Allerdings haben sie auch die Chance, die Bedingungen für rassistische und extrem rechte Politik zu erschweren, indem sie nicht an extrem rechte Gruppen vermieten.
Dazu müssen solche Anmietungsversuche allerdings erkannt werden und es muss das Wissen vorhanden sein, wie man gegen diese Anmietungen erfolgreich vorgehen kann. Viele extrem rechte Organisationen versuchen sich Räumlichkeiten unter einem Vorwand zu erschleichen. So melden Strohmänner die Räumlichkeit unter einem erfundenen Vereinsnamen an oder nennen einen falschen Veranstaltungszweck. Ein Rechtsrock-Konzert firmiert dann als „Geburtstagsfeier“ und eine rassistische Hetzveranstaltung als „Jahresversammlung“. Sensibilität und eine überlegte Vertragsgestaltung versetzen Vermieter in die Lage, extrem rechte Veranstaltungen auch dann noch zu unterbinden, wenn sich die Neonazis schon versammelt haben.

Hilfestellung gibt eine neue Broschüre der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs) im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln. In Kooperation mit dem Verband DEHOGA Nordrhein und den Gewerkschaften ver.di Bezirk Köln, NGG Region Aachen, NGG Region Köln und der DGB Region Köln-Bonn wurde eine 40-seitige Handreichung verfasst, die in großer Auflage von den Kooperationspartnern verteilt wird und im Internet heruntergeladen werden kann. In der Broschüre sind hilfreiche Tipps zusammen gestellt, welche die Handlungssicherheit von Vermietern und deren Angestellten erhöhen. So wird anhand von Beispielen aus der Praxis beschrieben, wie extrem rechte Gruppen bei der Anmietung vorgehen und an welchen Symbolen, Codes und Marken extrem rechte Mieter erkannt werden können. Im Mittelpunkt des Ratgebers stehen Hinweise zur Gestaltung von Mietverträgen, die den Vermietern Möglichkeiten geben, extrem rechte Veranstaltungen in ihrem Haus zu unterbinden.

„Beispiele aus der Praxis zeigen: Es ist Vermietern möglich, einen demokratischen Standpunkt zu beziehen und extrem rechte Versammlungen in ihren Räumen zu unterbinden“, so Hendrik Puls von der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs). Er appelliert an die Courarge von Gastwirten und Vermietern: „Sie haben es in der Hand: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und verweisen Sie extrem rechte Gruppen aus Ihren Räumen!“

Weitere Informationen unter: www.mbr-koeln.de
Download der Broschüre (pdf)

1 Kommentar

  1. Ich erinnere mich gut an den Fall, als der NPD-Vorsitzende Voigt im Wellnesshotel Esplanade in Bad Saarow Urlaub machen wollte und die Buchung von der Hotelleitung verhindert wurde. Dieses Vorgehen wurde glücklicherweise von den Gerichten gestützt, und es zeigt, dass in solchen Fällen bereits Möglichkeiten zum Handeln existieren. Ich und mein Partner haben der Hotelleitung persönlich gedankt, dass sie den Mut hatten, den Prozess durchzustehen.
    http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article1330195/NPD-Chef-Voigt-darf-nicht-ins-Wellness-Hotel.html
     

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