Rechtliche Schritte gegen Ausgrenzung von Frauen

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Generalstaatsanwalt Yehuda Weinstein hat heute mit Vertretern der Oberstaatsanwaltschaft über die rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen die religiös-motivierten Forderungen nach dem Ausschluss von Frauen aus dem öffentlichen Raum diskutiert…

Ministerpräsident Binyamin Netanyahu hatte diese Zusammenkunft gefordert. Der Ausschuss soll die möglichen legalen Mittel und Strafmaßnahmen untersuchen, die gegen die Diskriminierung von Frauen eingesetzt werden können.

Neben Generalstaatsanwalt Weinstein nahmen Oberstaatsanwalt Moshe Lador, sein Stellvertreter Yehushua Lamberger, der Jerusalemer Bezirksstaatsanwalt Eli Abarbanel und die Vertreter des Generalstaatsanwalts Raz Nizri und Orit Koren an dem Treffen teil.

Das Büro des Generalstaatsanwalts äußerte sich in einer Stellungnahme zu dem Thema und sagte, man nehme die Angelegenheit sehr ernst und müsse die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, um dieses Phänomen bereits im Keim zu ersticken.

Ministerpräsident Netanyahu hatte sich bei einer Kabinettssitzung ebenfalls zu dem Thema geäußert. Auch er forderte die „volle Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, um diese Extremisten zu stoppen. […] Wir werden niemanden tolerieren, der Frauen anspuckt, nur weil er ihre Art sich zu kleiden ablehnt.“

Der Ministerpräsident warnte jedoch auch davor, diese Probleme der gesamten ultra-orthodoxen Gemeinschaft anzulasten. „Wir müssen jetzt vorsichtig sein und dürfen nicht generalisieren. Jeder Versuch, die Aktionen einer extremistischen, gesetzlosen Randgruppe mit einer gesamten Bevölkerungsschicht in Verbindung zu bringen, ist schlicht unverantwortlich.“

Am Dienstag hatte der Knessetabgeordnete Nachman Shai ein Gesetz vorgeschlagen, dass den Ausschluss von Frauen zum Straftatbestand machen soll. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte der Aufruf zur Ausgrenzung von Frauen eine dreijährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen.

Ynet, 28.12.11, Newsletter der Botschaft des Staates Israel