Wofür der Mossad noch verantwortlich ist

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Ein Nachtrag zur Kölner „Klagemauer“, aus aktuellem Anlass…

Von Uri Degania

Es hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen den Walter Herrmann gegeben, u.a. durch den Schauspieler und Theaterleiter Gerd Buurmann sowie durch die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit. In ihrem in der TRIBÜNE sowie auf haGalil publizierten Beitrag „Ein altes antisemitisches Stereotyp“ haben Jürgen Wilhelm und Marcus Meier für die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit die Kritik an der bisherigen Ablehnung dieser Strafanzeigen durch die Kölner Staatsanwaltschaft formuliert. Auf haGalil hatten wir hierzu bemerkt:

„Der Verantwortliche für diese „Klagemauer“, Walter Herrmann, hat im Februar 2010 ein primitiv antisemitisches Hetzbild veröffentlicht – auf diesem zerstückelt ein mit einem Davidstern als Jude gekennzeichneter Mann mit einem Messer ein Kind auf einem Speiseteller. Neben dem Teller – ein Becher mit Blut. Diese Abbildung – wie auch viele andere dort gezeigte – ist unerträglich, widerwärtig! Herrmann ist bereits mehrfach von Einzelpersonen und Initiativen wie der Kölnischen Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Der Tatbestand der Volksverhetzung ist nach unserem Dafürhalten schon lange erreicht. Dass der Verantwortliche – von dem sich inzwischen nahezu alle ernst zu nehmenden Institutionen und Persönlichkeiten in Köln abgewendet haben (…) – dieses antisemitische Pamphlet inzwischen, unter massivem Druck, abgehängt hat ändert nichts an der Notwendigkeit einer scharfen Verurteilung dieser öffentlich inszenierten Menschenfeindlichkeit.“

Nun hat W. Herrmann erneut ein Plakat veröffentlicht, diesmal zur bestialischen Ermordung des pro-palästinensischen italienischen ISM-Aktivisten Vittorio Arrigoni am 15. April 2011 in Gaza – über die wir auf haGalil berichtet haben – durch terroristische Salafisten. ((http://www.tagesschau.de/ausland/gaza972.html und http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13189005/Die-Salafisten-noch-radikaler-als-die-Hamas.html))

In der ihm eigenen Art der systematischen öffentlichen Beleidigung und Verleumdung israelischer und jüdischer Personen und Institutionen hat W. Herrmann im Herzen der Stadt Köln auch hierzu ein antisemitisches Plakat aufgehängt. Dort findet sich – wen sollte es noch verwundern – die wahrheitswidrige, diffamierende Bildunterschrift: „Die Täter: Kollaborateure von MOSSAD (= israel. Terrororganisation)“.


Foto: Herbert Antonius Weiler

Es stellt sich uns doch die Frage wann endlich auch für die Kölner Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung sowie – bei früheren Plakaten der „Kölner Klagemauer“ – der Volksverhetzung erfüllt ist.

1 Kommentar

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    … , les ich jetzt den Kommentarstrang des verlinkten Sahm-Artikel vom 15. April zu Arrigoni, denk ich, ja, der eine oder andere Kommentar – das könnte ja doch dieser Mauer-Typ genau so geschrieben haben, nur ein Beispiel:
     
    Wenn also diese Leute nicht einmal davor zurückschrecken, das gewählte, jüdische Staatsoberhaupt umbringen zu lassen, um eine Zwei-Staaten-Lösung zu verhindern, warum in aller Welt sollten sie dann davor zurückschrecken einen italienischen Menschenrechtsaktivisten in Gaza umbringen zu lassen, was eine politisch gewünschte Signalwirkung an alle Menschenrechtsaktivisten in den besetzten Gebieten zur Folge haben dürfte und ‘die Palästinenser’ einmal mehr in ein schlechtes Licht rückt.

    Nun ja – ich sagte schon – reine Spekulation. Aber der Wille und die Fähigkeit dazu, den haben sowohl der Mossad, als auch national-religiös fundamentalistische Kreise in Israel schon häufiger unter Beweis gestellt – meine Spekulationen beruhen daher auf konkreten Fakten und keineswegs, wie behauptet auf einer ‘antisemitischen Stereotype’, vielmehr beruht der Griff in die ‚Antisemitismus-Rhetorik‘ selbst eine Stereotype.


    Es stellt sich nun doch die Frage wann endlich auch für die Betreiber von haGalil der Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung sowie – auch bei früheren Äußerungen und Behauptungen der „Diskutantin“ – der Volksverhetzung erfüllt ist.
     
     
     

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