Vertrackt: An der Konversionsproblematik scheiden sich in der jüdischen Welt die Geister

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Fragen des Übertritts zum Judentum sorgen in der jüdischen Welt für heftigen Streit. Vielleicht ist das kein Wunder, rührt doch die Debatte an den Kern des jüdischen Selbstverständnisses und der jüdischen Identität. In Israel sorgt sie zudem für politische und gesellschaftliche Spannungen. Das Thema ist von besonderer Bedeutung für zahlreiche Auswanderer aus der ehemaligen UdSSR, die zwar einen jüdischen Vater haben, nach dem religiösen Gesetz aber nicht als Juden gelten…

Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Aspekte der Konversionsdebatte zusammen.

Das Judentum ist keine missionierende Religion. Wohl gab es im Laufe der jüdischen Geschichte unterschiedliche Einstellungen zur Konversion. Bereits die Bibel kennt den Übertritt, so im Falle von Moses’ Schwiegervater Jethro und bei Ruth der Moabiterin. Während der Zeit des Zweiten Tempels (bis 70 nach der Zeitenwende) gab es, soweit erforscht wurde, eine oft liberalere Haltung zum Übertritt. Allerdings blieb die Zwangsbekehrung von Nichtjuden verpönt. Der kollektive Übertritt, zu dem der Herrscher von Judäa und Hohepriester Jochanan Horkanos die Edomiter im Jahre 125 v.d.Z. unter Androhung der Vertreibung zwang, war nicht theologisch, sondern machtpolitisch motiviert und blieb eine Ausnahme. Im achten Jahrhundert n.d.Z. trat die Oberschicht des am Kaspischen Meer lebenden Chasarenvolkes zum Judentum über. Im Mittelalter kamen die Übertritte zum Judentum in Europa und in der islamischen Welt nicht zuletzt wegen der drakonischen Strafen, die die christlichen beziehungsweise moslemischen Behörden gegen den Konvertiten wie gegen die ihn aufnehmende Gemeinde verhängten, weitestgehend zum Erliegen.

Dass heute zahlreiche Personen den Wunsch nach einem Übertritt äußern, ist eine Folge der seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer weiter verbreiteten Eheschließung mit nichtjüdischen Partnern – ohne dass der jüdische Partner seinen Glauben aufgibt. Von einer seltenen Ausnahme ist die interkonfessionelle Ehe längst zu einem Teil des jüdischen Alltags geworden. Die Frage nach der Konversion kann sich sowohl nichtjüdischen Ehepartnern als auch Kindern aus interkonfessionellen Ehen stellen, in denen der Vater Jude, die Mutter aber Nichtjüdin ist. Solche Kinder gelten nach der Halacha nicht als Juden, während Kinder jüdischer Mütter auch ohne einen jüdischen Vater Juden sind. Die Zahl der Nichtjuden, die ohne einen familiären Bezug zum Judentum übertreten wollen, bleibt relativ gering, doch steht der Weg zur Konversion diesen Personen ebenfalls offen. Gleichzeitig gilt aber, dass jeder Übertritt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kandidaten oder der Kandidatin vorgenommen werden kann.

Anders als das Christentum oder der Islam will das Judentum die Andersgläubigen nämlich nicht bekehren, sondern stellt für sie die sieben so genannten Noachidischen Gebote auf, zu denen das Verbot des Götzendienstes, der Gotteslästerung, des Mordes, des Diebstahls, der Unzucht und des Genusses von Teilen lebender Tiere sowie das Gebot der Einführung einer Gerichtsbarkeit gehören. Ein Nichtjude, der diese Gebote einhält, gilt als ein Gerechter; würde er aber Jude werden, müsste er die für Juden geltenden 613 Mitzwot (Gebote der Tora) erfüllen. Damit könnte es ihm der Übertritt erschweren, seinen Anteil an der kommenden Welt zu erlangen.

Das Reformjudentum ist zwar bereit, interessierte Nichtjuden mit der jüdischen Religion vertraut zu machen, doch bleibt der Übertritt auch dann der Entscheidung des Einzelnen überlassen. Zudem wenden sich Reformgemeinden hauptsächlich an nichtjüdische Ehepartner von Gemeindemitgliedern und an Personen teiljüdischer Abstammung, nicht aber an andere Religionen als solche, um diesen Gläubige abzuwerben.

Trotz der theologischen Gemeinsamkeit, der zufolge ein Übertritt für das Seelenheil eines Nichtjuden nicht erforderlich ist, gibt es aber auch weit reichende Unterschiede zwischen den einzelnen Strömungen des Judentums. So steht das ultraorthodoxe Judentum den Übertrittsmotiven der meisten Kandidaten kritisch gegenüber und bezweifelt, dass sie sich wirklich dem Joch der 613 Gebote unterwerfen wollen. Daher werden Übertrittswillige bestenfalls nach langer Vorbereitungszeit und einer umfassenden Umstellung ihres Lebenswandels angenommen. Das modernorthodoxe Judentum steht der Konversion nicht ganz so streng gegenüber, verlangt von den Konvertiten aber ebenfalls die uneingeschränkte Annahme der Halacha.

Auch konservative Rabbiner fordern die Treue zum jüdischen Gesetz, wenngleich dieses nicht immer im orthodoxen Sinne ausgelegt wird. Der Reformübertritt wird relativ einfach gehandhabt, nicht zuletzt, weil das Reformjudentum weder von Geburts- noch von Wahljuden die Einhaltung der kompletten Halacha verlangt. Allerdings fordern auch Reformrabbiner von den Kandidaten einen ehrlichen Wunsch nach dem Beitritt zum Judentum sowie den Gottesglauben und die Abkehr von ihrer früheren Religion.

Vor einigen Jahren hat der israelische Ex-Minister Jossi Beilin einen nichtreligiösen Übertritt angeregt. Dabei sollten die Kandidaten ihren Willen zum Beitritt zum jüdischen Volk erklären und Kenntnisse über das Judentum und die jüdische Zivilisation nachweisen, ohne sich indessen zur Religion bekennen zu müssen. Allerdings ist die Idee nicht zur Durchführung herangereift, so dass es bis heute nur religiöse Übertritte gibt.

In der Diaspora sind die Übertritte dezentral organisiert. Letztendlich ist jede jüdische Bewegung oder jede Gemeinde selbst für die Konversion der Kandidaten zuständig. In jüngster Zeit gibt es aber in den meisten europäischen Ländern Bestrebungen, die Übertritte durch einen zentralen Bet Din (Rabbinatsgericht), ob orthodox oder liberal, durchführen zu lassen

Die überwiegende Mehrheit der Diaspora-Übertritte findet in den USA statt, wo Schätzungen zufolge 3.500 bis 4.000 Personen pro Jahr zum Judentum übertreten. Heute leben in den USA rund 200.000 Konvertiten. In der gesamten Diaspora dürfte ihre Zahl bis zu einer Viertelmillion betragen, doch handelt es sich hierbei nur um grobe Schätzungen. Die meisten Übertritte ereignen sich in Reformgemeinden. Dagegen sind Übertritte in orthodoxen Gemeinden – in den USA wie in andren Ländern der Diaspora – seltener. Das hängt sowohl mit der strengeren Einstellung der Orthodoxie zum Übertritt als auch mit der niedrigen Zahl orthodoxer Juden zusammen, die Nichtjuden als Lebensgefährte wählen. Daher stellt sich die Frage des Übertritts entsprechend seltener.

In Reformgemeinden wird die Bereitschaft zur Aufnahme von Konvertiten nicht zuletzt als ein Weg betrachtet, die Zahl der interkonfessionellen Ehen einzudämmen – nach dem Übertritt des nichtjüdischen Partners handelt es sich definitionsgemäß um keine interkonfessionelle Ehe mehr – und den aus der Verbindung hervorgehenden Kindern eine uneingeschränkt jüdische Identität zu geben. Allerdings schafft die relativ hohe Zahl von Reformkonvertiten ein Problem im Verhältnis zwischen Reformgemeinden und solchen, die einer strengeren Auslegung des Judentums folgen. Obwohl Reformjuden, die von einer jüdischen Mutter abstammen, nach orthodoxer Auffassung zwar gegen die Halacha verstoßen, so sind sie uneingeschränkt Juden. Dagegen bleiben nichtorthodoxe Konvertiten nach orthodoxer Auffassung Nichtjuden. Mit diplomatischem Geschick und gegenseitigem Respekt lassen sich solche Situationen im Alltag meistern. Indessen lässt sich nicht leugnen, dass eine emotionale Belastung nicht immer ausgeräumt werden kann.
In Deutschland kommt hinzu, dass die hierzulande als Modell dienende Einheitsgemeinde alle Strömungen des Judentums zusammenfasst. Vor allem in Gemeinden, deren Größe nicht mehr als eine Synagoge und einen Rabbiner zulässt – und das sind die allermeisten – kann das Miteinander von der Übertrittsproblematik tangiert werden. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinden, ihrer Landesverbände und des Zentralrats der Juden in Deutschland, das Gemeinsame herauszuarbeiten und die Vertretung gemeinsamer jüdischer Interessen gegenüber der nichtjüdischen Umwelt zu gewährleisten. Glücklicherweise ist das bisher gut gelungen.

In Israel wird der Streit um Übertritte nicht nur auf theologischer, sondern auch auf politischer Ebene ausgetragen. Hierbei steht die Gruppe von circa 300.000 Einwanderern, die keine jüdische Mutter, wohl aber einen jüdischen Vater haben oder sonst teiljüdischer Abstammung sind, im Vordergrund. Nach geltender Rechtslage sind Angehörige dieses Personenkreises auf Grund des israelischen Rückkehrgesetzes einwanderungsberechtigt und werden eingebürgert. Sie dienen in der Armee und stellen einen integralen Teil der jüdischen Gesellschaft dar – jedenfalls der säkularen. Allerdings können sie nicht als Juden heiraten und müssen, um einen jüdischen Partner ehelichen zu können, ins Ausland reisen. Zahlreiche dieser Immigranten sind an einem Übertritt interessiert, doch stellt die Anerkennung von Konversionen durch das für Personenstandsfragen zuständige Oberrabbinat und die Stadtrabbinate ein Problem dar. So werden nichtorthodoxe Übertritte für Zwecke des Personenstandrechts von vornherein nicht anerkannt. Allerdings stellen auch orthodoxe Übertritte keine Gewähr für die Anerkennung durch das Oberrabbinat dar.

Zwar hat der Staat Israel im Gefolge der Masseneinwanderung aus der Ex-UdSSR in den neunziger Jahren besondere, orthodoxe Übertrittsinstitute geschaffen, die interessierten Kandidaten eine Konversion ermöglichen. Auch die Armee bietet betroffenen Soldaten einen eigenen, ebenfalls orthodoxen Übertrittskurs an. Indessen stoßen diese, von nationalreligiösen Rabbinern durchgeführten Übertritte bei dem zunehmend von ultraorthodoxen Kreisen beeinflussten Oberrabbinat und vielen Stadtrabbinaten auf Skepsis und werden nicht automatisch anerkannt. Oft stellen sich die Rabbinate zudem auf den Standpunkt, dass ein späteres Abweichen des Konvertiten vom streng orthodoxen Lebenswandel den Übertritt rückwirkend null und nichtig macht. Versuche der großenteils von Immigranten gewählten Israel-Beitenu-Partei, eine umfassende Anerkennung der staatlichen wie der militärischen Übertritte durch die Rabbinate per Gesetz zu erwirken, sind bisher gescheitert und belasten den Zusammenhalt der Regierungskoalition, der auch zwei ultraorthodoxe Fraktionen angehören.
Übertritte, die im Rahmen der Reform- oder der konservativen Bewegung durchgeführt wurden, berechtigen die Konvertiten – auch solche ohne jüdische Vorfahren – aus der Sicht der Einwanderungsbehörden zur Immigration nach Israel, doch werden diese Übertritte vom israelischen Rabbinat nicht anerkannt. Damit können nichtorthodoxe Konvertiten in Israel ebenfalls nicht heiraten. Das ist nicht neu, stellt aber seit Jahrzehnten eine Irritationsquelle im Verhältnis zwischen Israel und den nichtorthodoxen Strömungen des Judentums dar.

Allerdings erkennt das Oberrabbinat auch nicht alle orthodoxen Übertritte an, die in der Diaspora vorgenommen werden. Das kann sich auf die Einwanderungsberechtigung auswirken, weil das Innenministerium die Gültigkeit von Auslandsübertritten für Zwecke des Rückkehrgesetzes durch israelische Rabbiner der entsprechenden Bewegung prüfen lässt. Da die konservative und die Reformbewegung die von ihren Kollegen in der Diaspora vorgenommenen Übertritte gutheißen, dürfen die betroffenen Wahljuden einwandern. Dagegen wendet sich das Innenministerium zwecks Anerkennung orthodoxer Übertritte für Einwanderungszwecke an das Oberrabbinat. Versagt dieses die Anerkennung, wie jüngst im Falle eines modernorthodoxen Konvertiten aus Kanada, kann dem Kandidaten auch das Visum eines Neueinwanderers verweigert werden.
Trotz solcher Schwierigkeiten wird in Israel immer wieder versucht, eine für alle Strömungen akzeptable, einheitliche Übertrittsregelung zu finden. Indessen glauben viele Kenner der Materie, dass eine solche, einvernehmliche Lösung unter den gegebenen Umständen in absehbarer Zukunft wenig wahrscheinlich ist.

wst, zukunft, 11. Jahrgang Nr. 3

1 Kommentar

  1. Wer was ist, entscheidet immer noch G-tt, und kein Mensch. Man soll sich G-tt unterwerfen und nicht Menschen. Wenn alle Menschen dieser Welt gegen Sie sind, und nur G-tt ist für Sie, so ist alles bestens.

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