Benachteiligt oder bevorzugt?

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Der Status der Frau und das Familienrecht im Judentum…

Von Theodor Much

Rabbi Elasar sagte: „Jeder Mensch der keine Frau hat, ist eigentlich kein Mensch, denn es heisst: Männlich und weiblich schuf er sie … und rief ihren Namen: Mensch“ (Talmud: Jewamot 63a).

Die Grundlagen der traditionellen jüdischen Sicht zur Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft entspringen einer patriarchalischen Kultur biblischer und talmudischer Zeiten.
Damals wurde die Frau – wie u. a. aus dem Mischna-Traktat Kidduschim 1.1 hervorgeht („die Frau wird erworben …“) – als Eigentum ihres Ehemannes gesehen, derer vornehmste Pflicht es war Kinder zu gebären, sie zu erziehen, ihrem Mann beizustehen und ihn zu ergänzen.

Daß die Halacha Männer und Frauen verschieden einstuft – und auch behandelt – wird von niemandem bestritten, inwieweit dieses Messen mit zweierlei Maß in der religiösen Gesetzgebung und Praxis berechtigt ist, darüber gehen allerdings die Meinungen in der jüdischen Welt stark auseinander. Befürworter der traditionellen Praxis weisen darauf hin, daß der Respekt vor Frauen im Judentum immer sehr ausgeprägt war (und immer noch ist). Sie argumentieren, daß Frauen und Männer vor Gott zwar gleichwertig seien, Frauen aber dennoch – gottgegeben – sich mental und physisch stark von Männern unterscheiden bzw. in der Gesellschaft andere Aufgabenbereiche als Männer erfüllen und daher Gesetze notwendig wurden, die dem Schutz der Frau und ihrer Lebensqualität dienten. Es handelt sich – so sagen die Traditionalisten – aber nur um eine scheinbare Benachteiligung der Frau, denn im eigenen Heim sei die Ehefrau eine Königin, stets vom Gatten geachtet, umsorgt, behütet und sogar sexuell verwöhnt, mit vielen Privilegien ausgestattet, wie z.B. das Recht, Schabbatkerzen zu zünden (siehe Kapitel: „Gebete, Sitten und Traditionen im Judentum“) und sei dabei gleichzeitig von bestimmten – schwer einzuhaltenden, weil zeitgebundenen – religiösen Mizwot (Pflichten), wie etwa das Beten zu vorgeschriebenen Zeiten, dem Anlegen von Gebetsriemen, dem tägliche Besuch der Synagoge und dem Talmud-Torah Studium, befreit. Traditionalisten weisen auch auf die Tatsache hin, daß der jüdische Status eines Kindes allein von der Mutter abhängt (Matrilinearität), „womit bewiesen sei, daß Frauen im Judentum nicht benachteiligt, sondern sogar bevorzugt werden“.

Diese Argumentation sollte nicht belächelt werden, denn in der Tat war in biblischen und talmudischen Zeiten der Status der jüdischen Frau sehr viel besser als die Stellung ihrer nichtjüdischen Nachbarin. Daß Frauen bis zum 12. Jahrhundert im Judentum eine wichtige Rolle spielten ist unbestritten. Namen wie unter anderem von Sara, Rebekka, Rachel, Lea (die 4 Erzmütter), Miriam (die Schwester von Moses), Richterin Deborah, die Prophetin Hulda und die Moabiterin Rut (die Urgroßmutter von König David), die gelehrten Frauen Brurija und Jalta (Babylon 3. Jahrhundert) zeigen, die ehemals große historische Bedeutung von Frauen für das Judentum. Während sich aber das einst so vorbildliche jüdische Gesetz zum Schutz der Frau seit dem 12. Jahrhundert wenig weiterentwickelte (sich teilweise sogar verhärtete, weil aus „Befreiungen“ Verbote wurden), änderte sich nach und nach die gesellschaftliche und rechtliche Stellung der Frau in der nichtjüdischen (westlichen) Welt ganz wesentlich, mit dem Ergebnis, daß heute die Diskriminierung von Frauen, zumindest in manchen Bereichen des traditionellen Judentums, stärker ist als in vielen anderen Religionen.

Das traditionalistische Argument der „Befreiung“ erscheint schon deswegen unglaubwürdig, weil auch solche Frauen von religiösen Pflichten „befreit“ werden, die nicht – oder nicht mehr – die Bürde einer kinderreichen Familie tragen müssen und selber den Wunsch hegen, sich aktiv am religiösen Leben zu beteiligen. Befürworter der alten Tradition verschweigen auch gerne die Tatsache, daß die Diskriminierung der Frau sich nicht nur auf religiöse, sondern auch auf soziale und familienrechtliche Bereiche erstreckt.

Ob das „Privileg“ der Frau am Schabbateingang Kerzen zünden zu dürfen eine besondere Auszeichnung darstellt, erscheint im Lichte der Talmuderklärung zur Rolle der Frau am Schabbat sehr fraglich. Im Talmud (Schabbat 31b) wird Raschis Meinung zitiert, sie lautet: „Da eine Frau (Eva) die Ursache für den Sturz des Mannes (Adam) gewesen sei und durch ihre Handlung eine Verdunklung des Lichtes in der Welt ausgelöst habe, sei es auch die Aufgabe der Frau, die Lichter anzuzünden und damit das Licht zurückzubringen.“

Bezeichnenderweise sind die meisten (der im allgemeinen selbstsicheren und emanzipierten) jüdischen Frauen über ihren eigenen Status im jüdischen Gesetz wenig bis überhaupt nicht informiert (was außerhalb von Israel für sie auch kaum negative Konsequenzen hat). Nicht wenige von ihnen empfinden ihre Sonderstellung als nicht unangenehm und durchaus berechtigt.
Es kann aber auch nicht übersehen werden, daß immer mehr (selbst orthodoxe) Frauen mit den bestehenden Zuständen nicht mehr einverstanden sind und ihre Stimme gegen Diskriminierungen erheben.

Wo liegen nun die deutlichsten Benachteiligungen der Frau im (ultra-)orthodoxen Judentum?
Es sind dies in erster Linie Fragen des religiösen und sozialen Status und des halachischen Ehe- und Scheidungsrechtes, welche nach Meinung vieler Juden, mit den Menschenrechten bzw. der Würde der Frau nicht mehr in Einklang bringen lassen und die im Folgenden zur Sprache gebracht werden sollen:

Religiöser Status

Wie schon einleitend gesagt, wurden Frauen, aus einst lobenswerten Gründen, von bestimmten zeitgebundenen positiven (Du sollst … ) Mizwot entbunden. Von den negativen Geboten („Du sollst nicht …“) wurden sie allerdings nie befreit. Aus dieser ursprünglichen Befreiung wurde im Laufe der Jahrhunderte ein Verbot, das bis zum heutigen Tag in wesentlichen Punkten weiter gültig ist.

Frauen werden nicht zum Minjan gezählt (die Mindestzahl von zehn Männern, die dem Gottesdienst den Charakter eines öffentlichen Gemeindegebetes verleiht), sie sitzen in orthodoxen Synagogen von den Männern getrennt (meistens in den hinteren Reihen, hinter einem Vorhang oder einer Wand versteckt oder auf einem Balkon), und sie werden auch nicht zur Lesung der Thora – entgegen der (theoretischen) Aussage im babylonischer Talmud: Traktat Megilla 23A und der Ansicht der großen halachischen Autorität Rabbenu Yerucham (der im 14. Jahrhundert lebte ) aufgerufen. In der Praxis war man aber der Meinung, daß ein solcher Aufruf die Männer der Gemeinde „diskreditieren“ würde, weil dadurch der Anschein erweckt würde, daß die Männer der Gemeinde nicht in der Lage wären ihren Pflichten nachzukommen.

Es ist auch nicht allgemein bekannt, daß laut Schulchan Aruch (Orach Chayim 88:1) selbst rituell „unreine Personen“ das Schema Gebet („Höre Israel …“) rezitieren dürfen (was Rabbiner Moses Isserles dazu bewog zu erklären, daß seiner Ansicht nach – und er beruft sich u. a. auf Raschi – „selbst menstruierende Frauen die Synagoge betreten und beten können, ja selbst die Thora berühren und den göttlichen Namen aussprechen dürfen“).

Die „Befreiung“ gilt weiters für die Kidduschzeremonie (Heiligung des Schabbat mit vorangehenden Segen über Brot und Wein) und die Rezitation des Kaddisch (Gebet der Trauernden, das u .a. nach dem Ableben der Eltern aufgesagt wird) in der Öffentlichkeit.

Auch eine der Bar-Mizwa-Zeremonie (dieses Fest kann mit der christlichen Konfirmation verglichen werden) entsprechende Feier – die Bat-Mizwa –, wurde Mädchen lange Zeit vorenthalten. Erst in den letzten Jahren werden auch in einigen orthodoxen Gemeinden solche Zeremonien, allerdings ohne Aufruf zur Thora, für Mädchen eingeführt

Familien- und Eherecht

Als klar definierte Pflichten des Mannes, „der sich eine Frau nimmt“, galten und gelten im traditionellen Judentum: die Sorgepflicht für Frau und Kinder; die Ehefrau zu ehren, sie nie zu kränken oder zu schlagen; ihr treu zu bleiben und ihr Recht auf sexuelle Erfüllung zu gewährleisten. Ein Ehevertrag (Ketuba) garantiert der Frau – die aber den Ehevertrag nicht unterschreiben darf – auch ihre finanzielle Sicherheit, im Falle des Ablebens des Ehemannes und bei einer Scheidung. Trägt aber die Frau die Schuld an der Scheidung, dann kann sie die im Vertrag festgelegten finanziellen Rechte („als Strafe“) verlieren.

Den für eine Scheidung notwendigen Scheidungsbrief (Get) kann laut Gesetz nur der Mann übergeben. In der Praxis kommt es daher immer wieder vorgibt es immer wieder vor, daß Männer – trotz Strafandrohung seitens der Rabbiner – stur bleiben und die Übergabe eines Scheidungsbriefes verweigern, manchmal auch nur um die Frau finanziell zu erpressen oder aus reiner Bosheit. Erfolgt nun in solch einer Situation lediglich eine zivilrechtliche Scheidung, dann kann nach Trennung wohl der Mann wieder – wenn auch nur zivilrechtlich – heiraten und eine Familie gründen (diese Heirat wäre zwar gegen das religiöse Gesetz, aber für die Kinder aus seiner neuen Ehe ohne negative Konsequenzen); die Frau hingegen, die in einer neuen Verbindung lebt, sollte keine Kinder mehr bekommen, weil diese nach den traditionellen religionsgesetzlichen Bestimmungen, Bastarde (Mamserim) wären. Ein Mamser ist ein Kind aus einer „inzestuösen oder ehebrecherischen“ Beziehung, dem es verboten ist jüdische Partner zu heiraten, ausgenommen Menschen die ebenfalls Mamserim sind oder zum Judentum „Übergetretene, wobei diese Bestimmung über „Zehn Generationen gilt“, was heißt, daß Kinder von Mamserim ebenfalls als solche gelten.

So wurde im Laufe der Zeit aus einem Gesetz, das ursprünglich zur Bekämpfung der Unmoral gedacht war, eine höchst unmoralische Bestimmung, die im völligen Gegensatz zu diversen biblischen Aussagen („Kinder sollen nicht für ihre Eltern und Eltern nicht wegen ihrer Kinder bestraft werden“ – Dtn 24,16 – bzw. „Jeder Mensch ist für seine Vergehen verantwortlich, nicht für die Fehltritte anderer“ – Ezechiel 18,20) steht. Aus diesen Gründen und auch weil die Mamzerut das Gebot der Gleichwertigkeit von Proselyten (Baba Metzia 4,10) verletzt, unschuldige Menschen stigmatisiert, wird der Begriff der Mamserut im nichtorthodoxen Judentum strikt abgelehnt. Gleiches gilt für die verlassene Frau (die „angekettete Frau“, Aguna), deren Ehemann verschwunden oder verschollen ist. Auch sie kann (mit Rücksicht auf zukünftige Kinder) nicht mehr heiraten, weil sie keinen Scheidungsbrief hat, selbst dann nicht, wenn das Verschwinden des Ehemannes schon Jahrzehnte zurückliegt. In einer ähnlichen Situation ist auch eine kinderlose Witwe, deren Schwager sich weigert, die (demütigende) Zeremonie der Chaliza (die Auslösung von der Verpflichtung zur Schwagerehe aufgrund von Dtn 25,5-9) auf sich zu nehmen; auch sie kann (aus gleichen Gründen wie die Aguna) nicht mehr heiraten.

Eine weitere Benachteiligung für Frauen entsteht aus einem uralten Gesetz, das bestimmten Frauen verbietet, einen Cohen zu ehelichen. In alten Zeiten wurden Juden, nach ihrer Abstammung in drei Gruppen eingeteilt: Priester, Leviten und Israeliten. Nach traditioneller Auffassung ist jeder Jude mit dem Nachnamen Cohen / Kohn / Katz ein Nachfahre der Familie Aarons und daher ein Nachkomme eines Priesters. Da es Priestern – deren Hauptfunktion im Tempel die Tieropferung war – verboten war, geschiedene Frauen, Proselytinnen oder Prostituierte zu heiraten, gilt diese Bestimmung im orthodoxen Judentum auch heute noch, ein Verbot, das schon oft zu tragischen Situationen geführt hat. Das progressive Judentum stellt sich gegen diese Bestimmung, weil es seit bald 2000 Jahren im Judentum keine Priester mehr gibt und ein Abstammungsnachweis nach so langer Zeit nicht möglich ist (schon im 2. Jahrhundert n. d .Z. war ein Stammbaumnachweis nicht mehr möglich, und selbst Maimonides spricht von „vermeintlichen Priestern“).

Weitere Konsequenzen der Benachteiligung

Infolge vieler, heute unzeitgemäßer Traditionen, spielen Frauen im religiösen Leben eine nur untergeordnete Rolle. Die Aufgabe der Frau beschränkt sich auf die Pflichten ihrer Familie gegenüber und einige zeremonielle Handlungen, wie etwa das Zünden der Schabbatkerzen. Außerdem hatten Frauen in einer von Männern dominierten Welt früher nie die Möglichkeit zu einem gründlichen Talmud-Torah-Studium, geschweige denn zur Ausbildung in geistlichen Berufen. Heute können aber orthodoxe Frauen (wenn auch nur in Frauengruppen) Talmud und Thora studieren.

Nach uraltem rabbinischen Recht ist die Frau, wenn Söhne vorhanden sind, nicht erbberechtigt. Die Söhne erben allerdings unter der strengen Auflage, für die weiblichen Familienmitglieder zu sorgen. Seit dem Mittelalter wurde aber grundsätzlich das bürgerliche Recht über das rabbinische Recht gestellt. Durch diese rabbinische Entscheidung, daß dem Gesetz des Landes stets zu gehorchen sei („dina demalchuta dina“), fällt die religionsgesetzlich festgelegte Benachteiligung der Frau im Erbrecht außerhalb von Israel nicht mehr ins Gewicht. In Israel hingegen entstehen, wegen der Widersprüchlichkeit von staatlichen Gesetzen und vom Rabbinat erlassenen Entscheidungen, für viele Frauen immer wieder gravierende Probleme.

Die Tatsache, daß Frauen – ebenso wie Minderjährige – in orthodoxen rabbinischen Gerichtshöfen nicht direkt als Zeuginnen aussagen dürfen, ist in einem Jahrhundert, in dem eine Frau (Golda Meir) schon den Posten eines Ministerpräsidenten in Israel innehatte, für aufgeklärte Menschen unerträglich, selbst wenn es mancherorts einige Bestrebungen gibt, dieses Gesetz zu umgehen, indem man z.B. die Versammelung vertagt, um die Aussage der Frau, die dann hereingerufen wird, später – wenn das Gericht wieder tagt – zu berücksichtigen

Die gesellschaftliche, gesetzliche und religiöse Gleichstellung der Frau ist für die Mehrheit der heute lebenden Menschen in allen zivilisierten Ländern eine moralische und logische Notwendigkeit. Die biblische Feststellung, daß Gott Mann und Frau „nach seinem Ebenbild erschaffen“ hat, ist (oder müsste sein) die theologische Grundlage für den Glauben an die Gleichwertigkeit der Geschlechter.

Es blieb und bleibt daher dem nichtorthodoxen Judentum überlassen, unzeitgemäße, überholte, Frauen und Kinder diskriminierende Gesetze entweder zu ändern oder ganz außer Kraft zu setzen (indem z. B. ein nichtorthodoxes Rabbinatsgericht, Kraft seiner Autorität, wenn ein Mann die Übergabe eines Scheidungsbriefes verweigert, der betroffenen Frau ein Get aushändigen).

Sowohl im konservativen als auch im progressiven Judentum ist die religiöse und soziale Gleichstellung der Frau längst erreicht. Die Separierung in der Synagoge wurde abgeschafft, Frauen nehmen gleichberechtigt am Gottesdienst teil und sie bekleiden, ohne jegliche Einschränkung, selbst höchste Ämter – bis hin zur Rabbinerin – im Rahmen der Gemeinde; auch im Ehe- und Scheidungsgesetz gilt seit langem die völlige Gleichberechtigung der Geschlechter.

Während die moderate Orthodoxie immer wieder, wenn auch ohne großen Erfolge, versucht das Los vieler Frauen (besonders die der Agunot) zu verbessern, ohne dabei die völlige Gleichstellung der Frau auch nur zu erwägen, betrachtet die Ultraorthodoxie jede Veränderung des Status quo als Sakrileg.

Theodor Much wurde 1942 in Tel Aviv geboren. Seit 1946 mit den Eltern (sie wanderten 1937 von der Schweiz nach Israel aus) in Wien. Medizin Studium in Wien (Dermatologe. Ehem. Leiter der Hautambulanz im Hanusch Krankenhaus Wien). Seit 20 Jahren Präsident der jüdisch liberalen Gemeinde Or Chadasch Wien. Gelegentlich Buchautor: „Judentum wie es wirklich ist“ (1997); „Bruderzwist im Hause Israel„(1999); „Der veräppelte Patient“ (2003); „Noah und Co“  (satirische Essay zum Thema Fundamentalismus und Dummheit) 2006; „Aberglaube und Astrologie“ (2007); „Zwischen Mythos und Realität: Judentum wie es wirklich ist“ 2008; „Wer killte Rabbi Jesus? Religiöse Wurzeln der Judenfeindschaft“ (2010).

2 Kommentare

  1. Die Regelung der Mamserim begünstigt auch still schweigend Polygamie des Mannes, dessen Kinder aus einer ehbrecherischen Beziehung keinerlei negative Folgen tragen müssen, so lange die Geliebte ihm treu ist – lediglich die Kinder aus dem Ehebruch der Frau wird solcherart bestraft. Darin kann man ermessen wie vollkommen unterschiedlich der Ehebruch des Mannnes im Vergleich zum Ehebruch der Frau gewertet wird.

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