Das Kölner Verein EL-DE-Haus zur „Klagemauer“

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Der Kölner Verein EL-DE-Haus hat im März und Juli 2010 in zwei kürzeren Beiträgen – die in seinem regelmäßig erscheinenden Newsletter (EL-DE-Info Nr. 21 und 24) publiziert worden sind – in sehr deutlicher Weise zum Antisemitismus der Kölner „Klagemauer“ Stellung bezogen. Hierin hat sie sich zugleich mit deren Strafanzeigen gegen den Betreiber der „Klagemauer“, Herrn Herrmann, sowie mit den sie untermauernden Ausführungen solidarisiert. Hajo Leib, Vorstandsmitglied des Vereins EL-DE-Haus und zugleich Redakteur der „EL-DE-Info“, hat uns die Texte zur Verfügung gestellt…

Unter der Überschrift „Strafanzeige gegen „Klagemauer“-Betreiber Walter Herrmann“ führt der Verein EL-DE-Haus im März 2010 aus:

„Die Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. hat Strafanzeige gegen Walter Hermann, den Betreiber der Kölner Klagemauer, erstattet.

In der nachstehend faksimilierten Pressemitteilung erläutert ihr Vorsitzender Dr. Jürgen Wilhelm, dass bereits in der Vergangenheit die „Klagemauer“ „immer wieder durch ihre drastischen Bilder und einseitigen Anklagen gegenüber dem Staat Israel“ aufgefallen sei. „Die bisher schon völlig inakzeptablen Gleichsetzungen des Staates Israel mit dem Nationalsozialismus auf Bildern und durch Slogans durch die ‚Kölner Klagemauer’ sind nun durch offenen Antisemitismus ergänzt worden, indem ein Bild ausgestellt wurde, das auf die antisemitistische Verschwörungstheorie zurückgreift. Auf diesem wird suggeriert, es gehöre zur jüdischen Tradition Mazah, aus Blut von nichtjüdischen Kindern herzustellen und Kinderblut zu trinken. Beim Betrachten des Bildes fühlt man sich an die aggressiven Verunglimpfungen des Nazi-Hetzblattes ‚Der Stürmer’ erinnert“, schreibt Wilhelm. – Man muss sich die Frage stellen, warum diese Hetze der ‚Klagemauer’ von der demokratischen Öffentlichkeit nicht längst bemerkt worden und zum Gegenstand entschiedenen Protestes geworden ist. – Der Verein EL-DE-Haus e.V. solidarisiert sich mit dem Protest der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Gesellschaft. Für weitere Rückfragen steht ihr Geschäftsführer Dr. Marcus Meier zur Verfügung.

Im EL-DE-Info Nr. 24 (Juli 2010) publiziert der Verein EL-DE-Haus zur Kölner „Klagemauer“ die Stellungnahme:

Kein Pardon für unverhüllten Antisemitismus.

Wie berichtet (EL-DE-Info Nr. 21 – März 2010)), hatte die Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. gegen Walter Hermann als Betreiber der Klagemauer Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Rassismus erstattet. Die Klage richtete sich gegen eine von Hermann ausgehängte „Karikatur“: Dort wurde unter der Überschrift ‚Gaza 08-09’ ein durch Davidstern deutlich gekennzeichneter Jude (ohne Gesicht) gezeigt, der einen kleinen palästinensischen Jungen blutend auf dem Teller mit Messer und Gabel verspeist. Das Messer, mit „Gaza“, die Gabel mit der US-Flagge gekennzeichnet. Daneben ein Becher mit nichtjüdischem Kinderblut. – Diese widerwärtige „Karikatur“ im Stil des NS-Blattes „Stürmer“ kritisiert nicht etwa die gegenwärtige Regierung Israels, sondern setzt die schlimmste Tradition des Antisemitismus und Rassismus fort – und instrumentalisiert eine vermeintliche Solidarität mit den Palästinensern im Gaza-Streifen auf perfideste Weise.

Und dagegen hatte Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Kölnischen Gesellschaft, Strafantrag gestellt. Inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurückgewiesen – mit höchst kruder politischer und juristischer Logik. Dagegen wiederum hat die Kölnische Gesellschaft Beschwerde eingelegt. Nachstehend veröffentlichen wir den Wortlaut ihrer Presseerklärung zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Den vollständigen Wortlaut der fast 7-seitigen (und lesenswerten) Beschwerde können Sie nachlesen unter www.koelnische-gesellschaft.de oder anfordern bei: Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V., Richartzstraße 2-4, 50667 Köln, Telefon: 0221 – 617284. Geschäftsführer: Dr. Marcus Meier

Wortlaut der Presseerklärung

„Nachdem der Kölnischen Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit mitgeteilt worden ist, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Kölner Klagemauer, Walter Hermann, eingestellt worden ist, haben wir nun eine ausführliche Beschwerde eingelegt.

Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Kölnischen Gesellschaft, sieht in dem Positionspapier eine gute Grundlage sowohl juristisch als auch politisch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorzugehen.

Jürgen Wilhelm erklärt zu der umstrittenen Klagemauer weiterhin:

„Die Einstellungsverfügung gegen den Betreiber der „Kölner Klagemauer“ durch die Staatsanwaltschaft vom 08.04.2010 ist in ihren tatsächlichen Feststellungen der Analyse des Sachverhaltes, aber auch in ihrer rechtlichen Einordnung fehlerhaft und führt so   zu dem falschen Schluss, das Verfahren sei ohne Anklageerhebung ein zustellen.

In diesem Zusammenhang ist auf einen wichtigen lokalhistorischen Vorläufer hinzuweisen. Im Jahre 1929 verurteilte ein Kölner Gericht den damaligen Gauleiter der NSDAP, Robert Ley, weil er sich in Hetzschriften traditioneller antisemitischer Stereotypen bediente, so durch die Veröffentlichung einer Karikatur, die Ritualmordlügen gegen Juden propagierte.

Aktuell zeigt sich insbesondere durch den Brandanschlag auf die Raschi-Synagoge in Worms am 18.05.2010 der gemeingefährliche Antisemitismus. Besonders wichtig ist hier der Zusammenhang zur „Kölner Klagemauer“, weil wieder ein Beleg vorzufinden ist, wie Antisemitismus in gewalttätigen Antisemitismus umschlägt.

Wir werden den juristischen Weg weiterverfolgen und mit unseren Kooperationspartnern aus Kirche, Politik und Gewerkschaft weiter gegen diesen unverhüllten Antisemitismus vorgehen.

Durch unser weiteres juristisches Vorgehen erhoffen wir uns eine Belebung der Debatten um die weitverbreiteten Übergänge zwischen dem Hass auf den Staat Israel und den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland.

Unser ausführliches Beschwerdeschreibe kann in der Geschäftsstelle der Kölnischen Gesellschaft  angefordert werden.

Ursprünglich hatte die Redaktion beabsichtigt, die inkriminierte „Karikatur“ zu zeigen, um ihren rassistisch-antisemitischen Charakter zu dokumentieren. Die deutliche Mehrheit des Vorstandes unseres Vereins hat jedoch erhebliche Bedenken, dieses widerwärtige Dokument auch noch zu zeigen; was die Redaktion selbstverständlich akzeptiert und respektiert.“

Wir danken Hajo Leib vom Vorstand des Vereins EL-DE- Haus für die freundlich erteilte  Nachdruckgenehmigung. Quelle: EL-DE-Info Nr. 21 (März 2010) und EL-DE-Info Nr. 24 (Juli 2010).

„Mossad, Mossad!!!“ – Die Akte „Kölner Klagemauer“ oder: Mossad Ermittlungen in Kölner Bürgerzentrum