e-center: Internetsperren sind rechtspolitische Sackgasse

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Internetsperren sind weder nützlich noch rechtspolitisch sinnvoll und ebnen den Weg zur Internetzensur. Sperren können von Kriminellen leicht umgangen werden, greifen aber unverhältnismäßig in die Kommunikationsfreiheit unbescholtener User ein…

„Mobile Business 2010“ stand im Zeichen der Kommunikationsfreiheit

e-center.eu – Zum Thema „Internetsperren aus der Sicht des Mobilfunks“ diskutierten am Donnerstag Vertreter von Wirtschaft und Recht auf Einladung des „europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht“ über Sinn und Unsinn von Internetsperren. Den Rahmen bildete die der Veranstaltungsreihe „Mobile Business“ in der Wiener Urania.

Die Podiumsteilnehmer von T-Mobile Austria, Wolf Theiss Rechtsanwälte und Arthur D. Little waren sich einig, dass Internetsperren weder nützlich noch rechtspolitisch sinnvoll seien, weil sie den Weg zur Internetzensur ebnen würden. Sperren könnten von Kriminellen leicht umgangen werden, aber unverhältnismäßig in die Kommunikationsfreiheit unbescholtener User eingreifen. In der von RTR-Rechtsexperten Wolfgang Feiel geleiteten Diskussion wurde zudem betont, dass sich gewisse illegale Inhalte nicht durch Sperren vermeiden lassen und es wichtiger wäre, im Rahmen bestehender Gesetze durchzugreifen. Der Leiter des e-centers, Rechtsprofessor Wolfgang Zankl, formulierte dazu treffend: „Juristen können das Böse nicht beseitigen, sondern nur verhältnismäßig ahnden.“

Statements

Klaus Steinmaurer (T-Mobile Austria) stellte fest, dass Übel durch Sperren nicht verhindert werden könnten, weil die technische Umgehung immer möglich sei. „Es ist aber wichtig, dass sich der Mobilfunker nicht aus der Verantwortung stiehlt, wenn er auf illegale Inhalte aufmerksam wird. Das entspricht auch der geltenden Rechtslage und der derzeitigen Handlungsweise aller österreichischen Provider“, so Steinmaurer.

Alexander Schnider von Wolf Theiss Rechtsanwälte sprach sich gegen Internetsperren aus, da erhebliche Gefahren für Informations- und Kommunikationsfreiheit bestünden. In einem etwaigen Gesetz, das eine behördliche Internetsperre vorsieht, sieht er sogar eine Büchse der Pandora. „Einmal geöffnet, könnten sich so Internetsperren unaufhaltsam über sämtliche subjektiv unerwünschte Inhalte ausbreiten.“ Vor allem markenrechtsverletzende Produkte, aber auch Killerspiele oder Glücksspiele, könnten zweckwidrig unter das Gesetz fallen.

Karim Taga (Arthur D. Little) meinte, dass eine Differenzierung in drei Kategorien notwendig sei. Erstens in strafrechtlich illegale Inhalte (Kinderpornographie etc.), zweitens in urheberrechtlich geschützte Inhalte und drittens in freie Inhalte. Für die erste Kategorie sprach er sich für die Möglichkeit der Sperrung der Inhalte aus, wobei die perfekte Lösung für ihn nicht unbedingt in einer staatlichen Behörde liegt. Für die zweite und dritte Kategorie sah er die natürliche Regelung des Marktes durch Wettbewerb als ausreichend. Hier komme für ihn auch die Verantwortung der Mobilfunker ins Spiel.

Wolfgang Zankl vom e-center sprach sich vehement gegen gesetzliche Sperren aus, da die rechtliche Konsequenz nicht absehbar und der Weg zur Internetzensur geebnet wäre. „Die technische Durchführbarkeit ist lückenhaft und die Kostenfrage nicht ausreichend geklärt. Eine Sperrpflicht würde zudem, wie bereits in Spanien angedacht, zu einer Instanz führen, die darüber entscheidet, was ins Internet darf und was nicht“, erklärte Zankl. Damit entstünde ein Informationsmonopol, das wie auch Transaktionsmonopole (z.B. im Online-Gaming), strikt abzulehnen sei. Beides schaffe Rechtsunsicherheiten und beschränke den nationalen wie auch den grenzüberschreitenden Wettbewerb. In Zeiten des freien Dienstleistungsverkehrs fordere das e-center daher Informations- und Transaktionsfreiheit im Internet, so Zankl abschließend.

europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht