Jüdisches Bayern: „Zur Geschichte der Juden in München“ von Eduard Schöpflich (1926)

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München, die Hauptstadt des Bundeslandes Bayern, weist eine bewegte und in Bezug auf ihre Minderheiten, traurige Geschichte auf. Zwar verstanden es die PR-Abteilungen der Stadt und des Landes durch geschickte Hervorhebung historischer und kultureller Glanzlichter sowie die Schaffung werbewirksamer Slogans („München leuchtet“, „Weltstadt mit Herz“, etc.) stets die dunklen Seiten der Vergangenheit zu überdecken oder gar zu verwischen, dennoch konnte niemals völlig verhindert werden, dass zumindest stückchenweise die unpopuläre Wahrheit immer wieder an die Oberfläche drang und noch dringt… 

Von Robert Schlickewitz

Zu dieser Wahrheit gehört eine ganz besonders stark ausgeprägte Intoleranz der Münchner, einst und offensichtlich, wie die nicht enden wollenden Attacken gegen Ausländer und Angehörige von Minderheiten jedes Jahr aufs Neue belegen, auch noch heute. Gemeint sind jene Auswüchse des Hasses, des Rassismus‘, des Antiziganismus‘, des Antisemitismus‘, der Xenophobie, die die Geschichte der Stadt gleichsam seit ihren Ursprüngen begleiten. Vorläufiger Höhepunkt dieses Zustandes, von einer Entwicklung verbietet es sich zu sprechen, war der Nationalsozialismus, der untrennbar mit München als der „Stadt der Bewegung“ verbunden bleibt.

Solche Worte, noch dazu aus der Feder eines gebürtigen Münchners, sind in der Publizistik der Gegenwart selten zu lesen und sie tun gewiss ‚weh‘, wenn man lediglich die ‚geschönte‘ Stadtgeschichte kennt, bzw. wenn man es bisher versäumt hat sich mit Hintergründen und historischen Fakten ernsthaft zu befassen.

Der heutige Originaltext, der von keinem Historiker, sondern einem Münchner Juwelier stammt und den die Heimatkulturzeitschrift „Das Bayerland“ im Jahre 1926 veröffentlichte, kann als Einstieg in die jüdische Stadtgeschichte der bayerischen Landeshauptstadt dienen; keinesfalls sollte er jedoch zu Referenzzwecken herangezogen werden und ebenso wenig kann er einen wissenschaftlichen Artikel oder gar ein Fachbuch ersetzen. Ich verweise vielmehr diesbezüglich auf die Literaturempfehlungen, unten.

Über den Autor Eduard Schöpflich waren bedauerlicherweise keine weiteren Aufschlüsse in Erfahrung zu bringen, als dass er 1873 in München geboren wurde und 1933 ebendort verstarb, dass die Bayerische Israelitische Gemeindezeitung im Jahre 1926 eine kurze Mitteilung zum 25jährigen Geschäftsjubiläum von Schöpflichs Betrieb veröffentlichte, dass dieses jüdische Periodikum ebenfalls 1926 seinen Vortrag „Zur Geschichte der Juden in München“ abdruckte, dass zwischen ihm  und der weitverzweigten schwäbisch-jüdischen Familie Rieser verwandtschaftliche Verbindungen bestanden und dass seine Schmuckstücke, Medaillen und anderen filigranen Kunstwerke bis in die Gegenwart im Kunsthandel angeboten und gehandelt werden.

 

„Zur Geschichte der Juden in München.


Der Allgemeinheit ist es nur wenig bekannt, daß Juden in München fast seit der Gründung ansässig sind und daß sie bodenständig blieben, wenn nicht Verfolgungen sie zum Verlassen der Stadt zwangen.

Durch ein Edikt Philipps II. wurden im Jahre 1181 die Juden aus Frankreich vertrieben. Ein Teil dieser Flüchtlinge wendet sich über den Rhein und nach Süddeutschland, und es wird angenommen, daß auch Herzog Otto I. von Bayern solche aufnahm. Die erste Erwähnung eines ‚Münchner Juden‘ geschieht in einer Regensburger Urkunde aus dem Jahre 1229, welche Abraham de ‚Municha‘ als Zeuge unterschreibt. Wir wissen auch, daß es schon im 13. Jahrhundert ein Judenviertel in München gegeben und daß darin die Synagoge und ein Judenbad gestanden hat. Letzteres angeblich an dem Platze des heutigen Hauses Nr. 6 der Landschaftgasse. Jedenfalls war es gegen den nördlich vorbeifließenden Stadtbach zu gelegen.

Die Nachfolger Ottos I., Ludwig I., Otto der Erlauchte und Ludwig der Strenge, waren den Juden ebenfalls gut gesinnt, zumal sie zum Ausbau ihrer Städte und für das Heer Geld von ihnen brauchten. Sie befolgten die Bullen der Päpste Gregor IX. (1225) und Innozenz IV. (1247), welche die Verfolgung der Juden durch die Christen verboten.

1285 soll eine auf die Folter gespannte alte Vettel eingestanden haben, daß sie ein Kind gestohlen und den Juden zum Ritualmord überliefert und verkauft habe. Diese Nachricht verbreitete sich rasch in der Stadt und brachte die zusammengelaufenen Bürger dermaßen auf, daß sie am 12. Oktober die Synagoge, in die sich wohl hundert Juden geflüchtet hatten, anzündeten, so daß diese elend verbrannten. Die übrigen Juden, soweit sie nicht ebenfalls der Volkswut erlagen, flüchteten. Nach anderen Überlieferungen war dies nach den Volkesaufständen 1276. Doch konnte man der Juden nicht entbehren, denn sie blieben immer die Geldmakler der Fürsten, und haben sich bald wieder nach München gewandt. 1287 (oder 1289) wurde ihnen der Wiederaufbau der zerstörten Synagoge gestattet.

Herzog Ludwig der Bayer wandte sich in seinen Geldnöten, um die Kriegskosten bestreiten zu können, auch an die Juden von Augsburg und verpfändete diesen für Darlehen die Stadtsteuer von München. Er gab den Münchner Bürgern am 21. Juli 1315 eigene Gesetzesvorschriften, ‚Der Juden Recht‘, laut dessen die Münchner Juden die gleichen Rechte genießen sollten wie die der Stadt Augsburg. Hier sei auch die Urkunde vom Jahre 1307 erwähnt, an der sich wohl die ältesten erhaltenen jüdischen Siegel befinden, und in der Lamp und Judel, die Juden von Augsburg, bezeugen, daß ihnen die ehrbaren Bürger von München 750 Pfund neuer Augsburger Pfennige als schuld mit Zins bezahlt haben.

Um diese Zeit waren an 100 Juden in München ansässig. Durch erneute Drangsale nahm die Zahl aber bald wieder ab. Die Gründe dieser wiederholen Bedrückungen waren nicht nur allgemeiner Art, sondern auch das Wiederauftauchen der Märchen von neuen Ritualmorden (z. B. am 26. Mai 1345), der angebliche Raub  und die Schändung von Hostien usf. Nach dem großen Erdbeben von 1348, das von Ungarn bis Bayern furchtbaren Schaden anrichtete, kam die fürchterliche Pest, welche ganze Dörfer ausrottete. Trotzdem auch viele Juden dahingerafft wurden, verbreitete sich das Gerücht, daß die Juden die Brunnen vergiftet hätten. Das Volk geriet in verzweifelte Wut, zündete alle Judenhäuser – ohne Ausnahme – an und trieb Frauen und Kinder in die brennende Lohe.

Eine Polizeiverordnung von 1370 verbietet bei Strafe von 1 Pfd. Pfennigen an den Richter und 1 Pfd. Pfennigen an die Stadtkammer den Fleischern, an Juden  Fleisch zu verkaufen, den Badern, ein Bad für sie zu richten. Bei Strafe von 10 Gulden wird den Juden verboten, etwas anderes zu treiben ‚als Geld um ‚Wucher‘ ‚ leihen, wie Juden von Recht tun sollen‘.

Wucher war bis in das 16. Jahrhundert jeder Mehrgewinn für ausgeliehenes Geld. Es war Christen streng verboten, Geldgeschäfte – welcher Art sie auch seien – zu machen. Die christliche Kirche berief sich auf die Evangelien und stellte die Annahme von Zinsen unter schwere Strafen. Das bayerische Landrecht von 1518 bestimmt hierüber: ‚Keiner soll von dem anderen Wucher oder Aufschatz (Aufgeld) nehmen, nur den Juden sei es gestattet.‘ Erst im 16. Jh. wurde dann das Wort Wucher in Zins umgewandelt und das, was über den erlaubten Gewinn (Zins) hinausging, als Wucher bezeichnet.

Um dem Hasse der Christen zu entgehen und in freundschaftliche Verhältnisse mit denselben zu kommen, verzichten die Juden beim Stadtrate am Maria-Auffahrtstage 1400 freiwillig auf den ihnen von den Herzogen bewilligten Handel mit Silbermünzen und anderen Waren, auch darauf, nichts in der Stadt kaufen zu wollen, als was sie zu ihren eigenen Bedürfnissen benötigten, Geld nur gegen jene Zinsen zu borgen und zu leihen, welches ihnen das Judenrecht zusagt. Dieser Zins betrug nach Verordnung vom Jahre 1370 von einem Bürger der Stadt in der Woche 2 Pfennige, von einem Fremden aber 3 Pfennige für ein Pfund.

Zahlreicher wurden wieder die Drangsale, die den Juden auferlegt wurden, und ihren Höhepunkt erreichten sie, als durch kaiserlichen und Herzog Ludwigs Befehl am 5. Tag Oktobris alle Juden, Männer und Frauen, jung und alt, gefangen genommen, ihre Häuser mit Hütern besetzt wurden. Alles, was sich darinnen an Kleinodien, Barschaft, Gold und Silber vorfand, nahm der Herzog für sich in Anspruch. Alle Grafen, Ritter, Herren, Bürger und andere Untertanen wurden von den Schulden an Juden frei und ledig gesprochen. Darauf ließen sich gar viele Juden und Jüdinnen mit ihren Kindern taufen ‚und war doch keiner dazu genötigt‘, heißt es in einem Zeitbericht.

Am Anfang des 15. Jahrhunderts traten günstigere Zeiten für die Juden ein, doch nur wenige mußten in München wieder Aufenthalt genommen haben, denn die meisten Häuser des Judenviertels waren an christliche Besitzer gelangt, weshalb die Absperrung des Ghettos aufgehoben wurde. Die Judengasse erhielt den Namen Schreibergasse. Auch das Judenbad kam in christlichen  Besitz. Es wurde in ein ‚bürgerliches‘ Bad umgewandelt und später nach seinem Besitzer, einem Bader, ‚Schrammerbad‘ genannt. An ihn erinnert noch die heutige Schrammerstraße.

In einer Urkunde vom 29. März 1416 bekennen die Herzoge Ernst und Wilhelm von Bayern, ‚daß unsere Judengemeinde hier zu München zu uns kam und fleißig bat, ihr ein Erdreich zu einem Freithof anzuweisen. Auf ihr Bitten zeigen wir ihnen einen Freithof aus bei dem Berg zwischen Moosach und dem Rennweg. Sie und alle Nachkommen sollen von da an begraben werden. Sie sollen jedoch hierfür uns und allen unsern Erben an jedem St.-Martins-Tag 4 ungarische Goldgulden Zins geben.‘

Nachdem die freie Reichsstadt Augsburg ‚alle Juden ausschaffte‘, verwies auch Herzog Albert III. im Jahre 1440 die jüdischen Familien von München und noch von 40 anderen Orten aus Bayern. Bald darauf (am 14. September 1442) schenkte der Herzog und seine Frau, Anna von Braunschweig, ihrem Leibarzt Dr. Hartlieb die Synagoge mit allem Zubehör, ‚das da stoßet zu der einen an den Speberg, das jezo des Waldeckers ist, und zu der andern Seiten an des Wilprechts Haus‘. In dem Keller (früher Gruft genannt) ließ dieser eine Marienkapelle errichten. Die Straße erhielt nach Abbruch des Hauses zur Erinnerung daran den Namen ‚Gruftstraße‘.

Langsam hatten die Juden wieder versucht, sich in München ansässig zu machen, weshalb die Landschaft Klage bei Herzog Albrecht V. führte, welcher ihnen befahl, ‚das Land zu verlassen und zu meiden‘. Kein Jude durfte nach Bayern kommen, um dort zu wohnen; sie mußten – wenn es notwendig war – so schnell als möglich durch das Land ziehen und dafür Geleitgeld und Zoll für sich und das Gepäck entrichten.

Nach der Rückkehr von den Spanischen Erbfolgekriegen befahl ihnen Max Emanuel am 22. März 1715, das Land innerhalb 24 Stunden zu räumen. Ungefähr 10 Jahre später wurden sie unter drückenden Bestimmungen wieder zugelassen.

Die Judenverzeichnisse des 18. Jahrhunderts zeigen:

 

                        Ober-               Deren               Kinder               Dienerschaft

                        häupter             Weiber     männl.  weibl.            männl. weibl.          zusammen

1728                 8                      1                      1                     6          1                      17

1750                 9                      1                      1                     8          1                      20

1781                 23                    6                      2          1          13        7                      52

1782                 30                    6                      2          1          16        9                      64

1788                 30                    16                    24        22        25        14                    131

1792                 29                    22                    34        29        18        19                    151

1798                 35                    33                    54        44        20        30                    216

 

Es scheint, daß erst in den 80er Jahren die Zeit sicher genug geworden ist, daß sich die Männer getrauten, ihre Familien in die Stadt zu nehmen. Auch ist daraus zu ersehen, daß bis in die 90er Jahre die männliche Bedienung vorherrschend war und daß erst dann das umgekehrte Verhältnis eintrat.

Wurden von verschiedenen Seiten immer wieder schwere Bedingungen für den Aufenthalt der Juden gefordert und teilweise auch erzwungen (z. B. wurde 1791 der täglich zu entrichtende Leibzoll von 5 Kr. auf 20 Kr. erhöht, 1799 aber wieder ermäßigt und 1805 fallen gelassen), so drangen von anderer Seite Bestrebungen durch, die eine gerechte und den anderen Bewohnern gleichgestellte Behandlung verlangten. 1792 wurde den Juden die Beibehaltung ihrer ‚Beerdigungsgebräuche‘ gestattet unter der Voraussetzung, daß durch ärztliches Zeugnis der wirklich erfolgte Tod festgestellt war. Die bisher streng verbotene und unter hohe Strafe gestellte Feier des Laubhüttenfestes wurde gegen eine Zahlung von 500 fl. an die Armenkasse gestattet.

Wie schwer und bedrückend die Unzahl der Verbote und Vorschriften waren, beweist wohl am besten der wie ein Lichtstrahl freudig aufgenommene Erlaß Herzog Karl Theodors am 17. August 1784: ‚Da dem Vernehmen nach alhier die gewohnheit eingeführt sein solle, daß die Weiber der hier sich aufhaltenden Juden bey Annahung ihrer Entbindung allzeit sich weg und anderswohin zur Pflegung des Kindbett begeben müssen, dieses aber der Nächstenliebe und Menschlichkeit zuwiderläuft, so gewärtigen Wir hierüber der berichtenden Erläuterung demnächstens, Landbefehlen auch zugleich gnädigst ihnen darzutun, die Judenweiber an Haltung ihrer Kindbetten in hiesiger Stadt nicht zu behindern sind.‘

Bis dieser Erlaß durch alle Stellen gegangen war, dauerte es allerdings noch geraume Zeit; denn erst am 26. Oktober 1785, also nach 5/4 Jahren, gab der Stadtoberrichter der Judenschaft davon Kenntnis mit dem Schlußsatz: ‚Jedoch hätten sie hiebey all öffentlich Cermonien und was immer in Publico einiges aufsehen erregen könnte bey gebührender Einsicht zu vermeyden.‘

Um die Wende des 18. Jahrhunderts hatte sich in allen Ländern das Bestreben bemerkbar gemacht, den Juden mehr Erleichterungen und Freiheiten zu schaffen. Es fand ein reger Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Regierungen, Ministerien und Gelehrten statt. Man dachte zwar allenthalben daran, neue Judenordnungen zu schaffen, welche die Bedrückungen nicht aufheben, sondern nur erträglicher gestalten sollten. In Bayern lagen zwei Entwürfe vor (vom 5. November 1799 und 22. Oktober 1800), sie kamen aber nicht zur Durchführung.

Der Generallandesdirektion wurde am 26. Januar 1802 ein Allerhöchstes Schreiben des Kurfürsten Maximilian Joseph überreicht, in welchem es heißt: ‚Es ist deshalb bei Seiner churfürstlichen Durchlaucht der Landesherrliche Wunsch rege geworden, daß diese unglückliche Menschenklasse, ohne ungerecht und grausam zu sein, aus dem churfürstlichen Erbstaat nicht mehr verbannt werden kann, ihnen mehrere Nahrungsquellen ohne Nachtheil der churfürstlich-christlichen Unterthanen eröffnet, und überhaupt eine solche Einrichtung gegeben werden möchte, durch welche sie allmählich zu würdigen Staatsbürgern erzogen würden und die Würdigkeit dazu erlangen könnten.‘

1805 wurden dann die neuen ‚Umfassenden Anordnungen über die Ertheilung des Judenschutzes‘ bekanntgegeben. Damit wurde den Juden erlaubt, überall zu wohnen, es erhielt jedoch jede Familie eine Matrikelnummer, welche nur auf ein Kind übertragen werden konnte. Der Handel wurde ihnen gestattet mit Drapsd’or, d’argent, Stoffen, Bändern, gestickten Waren, Bruch- und Fadengold, Silber, Juwelen, Bijouterien, Nesseltuch, inländischen Leinwand- und Seidenwaren, Pferden, Federn, Wachs, Hopfen, Möbeln, Malereien, Kunstsachen, Wein, Getreide, Tee, Kaffee, Schokolade und Tabak en gros.

Immer erneut wurde die Notwendigkeit einer Reform zugunsten der Israeliten in den Kammern aller Staaten anerkannt, und die fortgesetzten Beratungen zeitigten die grundlegenden Gesetze der Gleichberechtigung. In allen Ländern wurde aber damit der Zwang für die Juden durchgeführt, feste Familiennamen anzunehmen.

Zuerst im Jahre 1787 unter Joseph II. in Österreich. Rhein-Bayern folgte am 27. September 1791 (ergänzt 8. Oktober 1823). Beschleunigt wurden diese Gesetzgebungen dann, als Napoleon durch kaiserliches Machtgebot am 17. Mai 1808 den Israeliten in Frankreich das französische Staatsbürgerrecht zuerkannte. Zuerst erfolgte darauf das Gesetz in Baden am 11. Februar 1809, dann in Preußen 1812, in Bayern am 10. Juni 1813, es reihten sich an: Württemberg am 25. April 1828, Kurhessen am 29. Oktober 1833, Sachsen 1834.

München ordnete die ‚laufend gehaltenen‘ Judenverzeichnisse an, das 1810  72 Familien aufweist, welche       

                                                           58 Männer

                                                           65 Frauen

                                                           77 Knaben

                                                           74 Mädchen

                                                           9 ledige Kinder

                                                           34 Freunde

                                                           81 Bedienstete

                                                           _____________

                                       zusammen 398 Seelen zählten.          
                       

Das vorerwähnte grundlegende Edikt von König Max Joseph I. wurde am 17. Juli 1813 im königlichen Regierungsblatt veröffentlicht. Die Juden sollten dadurch von ihren bisherigen, ebenso unzureichenden als gemeinschädlichen Erwerbsarten abgeleitet werden, sie wurden zu allen bürgerlichen Erwerbszweigen, zum Feldbau und Handwerk, zugelassen. Es wurde ihnen vollkommene Gewissensfreiheit zugesichert.

Da die Juden bis dahin nur Betstuben in einzelnen Privathäusern hatten, so war es begreiflich, daß sie an die Erbauung einer Synagoge dachten. Zuerst wollten sie dafür das Haus Nr. 1400 in der Löwengrube kaufen, worin die erste Legion der kgl. Gendarmerie untergebracht war. Dies Gesuch wurde am 28. November abgewiesen. Am 19. März 1816 berichtet die Baukommission, ‚daß sich im Innern  der Stadt kein unbebauter Platz vorfindet, wenn der Zwinger abgerechnet wird, welcher gegenwärtig das Eigentum des kgl. Geh. Rates Baron von Aretin ist, und nahe am Theater am Isarthor (dem jetzigen Leihhaus) liegt‘. Nach langem Suchen hatte die Judenschaft im August 1822 den Garten in der Theaterstraße 492b gekauft, wo dann 1824/26 die Synagoge entstand. Im Jahre 1816 wurde der den Juden weit außerhalb der Stadt zugewiesene Platz an der Thalkirchner Straße als Friedhof in Betrieb genommen. Bis dahin mußten alle Leichen nach Kriegshaber bei Augsburg überführt werden.

Wiederholt kamen seit 1819 Anregungen, die Judengesetze von 1813 zu ändern, besonders in den Jahren 1845-1848. Aber es blieb immer nur bei den Beratungen. Bemerkenswert ist dabei der Ausspruch eines Abgeordneten in der Kammer vom Jahre 1846, welcher sagte: ‚Die Emanzipation der Juden wird kommen, wenn einst der Jude weniger Jude und der Christ mehr Christ sein wird.‘

Schon frühzeitig hatten die Juden begonnen, Vereine der Wohltätigkeit und des Gemeinsinns zu gründen, so, altem jüdischen Brauch folgend, 1806 einen, dessen Mitglieder selbstlos die Liebesdienste bei Verstorbenen zu verrichten haben und die Beerdigung besorgen. Der 1830 gegründete Frauenverein übernahm die Pflege und Unterstützung armer Wöchnerinnen und Kranker. Diese und manch andere haben sich bis heute erhalten und erfüllen noch ihre segensreichen Bestrebungen.

Bis 1860 wurden die jährlich neuangelegten Judenverzeichnisse geführt. Die Bevölkerungslisten weisen auf:

                                               Einwohner                    Juden

1801                                        40 000                          263

1824                                        62 000                          592

1859                                        92 500                          1206

1880                                        230 000                        4100

1890                                        350 000                        6100

1900                                        500 000                        8700

1910                                        600 000                        11 000

 

Mit dem Anwachsen der jüdischen Gemeinde erwuchsen neue große Aufgaben, die der Vorstandschaft nicht immer leicht gemacht wurden. Sie wurden aber gelöst, auch die wichtigste, ein Neubau für die inzwischen viel zu klein und baufällig gewordene alte Synagoge (an der Westenrieder-, früher Theaterstraße).

1884 wurde der Grundstein für eine neue Synagoge an der Herzog-Max-Straße gelegt. Sie wurde nach den Plänen des Prof. Albert Schmidt im romanischen Stil als Hallenkirche erbaut. Sie umfasste rund 1000 Sitzplätze für Männer und auf den Emporen 800 Plätze für Frauen. Der Kostenaufwand mit Inneneinrichtung betrug ungefähr 800 000 M. Die feierliche Einweihung fand am 16. September 1887 statt. 11 Jahre später, am 16. September 1898, dem Vorabend des Neujahrsfestes, erstrahlte sie zum ersten Male, von fast 60 Glühlampen beleuchtet, in elektrischem Licht. Es war ein Ereignis, das damals großes Aufsehen erregte.

Eine weitere wichtige Aufgabe war die Schaffung eines neuen, groß angelegten Friedhofes im Norden der Stadt (Ungererstraße 217). Er wurde 1906-1908 nach den Plänen des Stadtbaurates Dr. Hans Gräffel und unter dessen Leitung errichtet.

Zum Schlusse möchte ich noch eine Begebenheit des vorigen Jahrhunderts der Vergessenheit entreißen. In den zwanziger Jahren war in dem 1825 König gewordenen Kronprinzen Ludwig I. der Gedanke gereift, eine Sammlung vaterländischer Schönheiten anzulegen. Mit der Ausführung wurde der Hofmaler Joseph Karl Stieler betraut, der in den Jahren 1827 bis 1850 sechsunddreißig Schönheiten malte.

1796 kam von Hechingen der 1765 geborene Raphael Kaula (gest. 1828) nach München. Er bekam die Matrikel Nr. 27, war Großhändler und Bankier und wurde am 27. April 1801 von Kurfürst Maximilian Joseph zum Hofagenten ernannt. Er wohnte zuerst am Rindermarkt, dann am Ruffiniturm und kaufte am 7. Februar 1815 das Haus 1523 an der Salvatorstraße (die heutige Nr. 19). Seine 1779 geborene Ehefrau, Josepha, geborne Pappenheim, schenkte ihm neun Kinder, im Jahre 1812 als jüngstes Nanette. Letztere wuchs zu einer so auffallenden Schönheit heran, so daß sie unter dem Namen ‚Die schönste Münchner Jüdin‘ weit bekannt war und vielseitig, besonders auch von Künstlern, verehrt wurde. Von diesem dem königlichen Mäzen vorgeschlagen, wurde sie 1829 als 17jährige für die ‚Galerie der Schönheiten‘ als siebente in der Reihe gemalt. Nanette heiratete 1830 den 1803 geborenen Bankier und Gütermakler Heine aus Wien. Dieser erhielt hier die Zulassung und Matrikel Nr. 49, zog in das schwiegerelterliche Haus, das ihm überschrieben wurde. Die Ehe blieb kinderlos. Ob Frau Heine in der Ehe ihre Schönheit eingebüßt hat, weiß ich nicht. Denn meines Wissens ist von ihr kein Bild aus späterer Zeit erhalten. Erzählt wird aber, daß sie als Fünfundvierzigjährige einmal mit dem König an der Feldherrnhalle zusammentraf. Da dieser sie nicht erkannte, frug er sie, wer sie sei, worauf sie antwortete: ‚Majestät hatten die Gnade, mich für Ihre Schönheitsgalerie malen zu lassen.‘ Der älteren Damen wenig Zartgefühl entgegenbringende König erwiderte: ‚Tät’s jetzt nimmer, tät’s jetzt nimmer‘ und wandte sich von ihr ab.

Heine verkaufte 1850 seine Handelsgerechtsame und zog mit seiner Frau nach Wien. Nach seinem 1862 erfolgten Tode übersiedelte sie wieder nach München und wird in den Zeitberichten mit ihren gescheitelten schneeweißen Haaren als ‚auffallende Schönheit‘ geschildert. Sie starb 1877.

Jedenfalls ist uns ihr Bild aus der schönsten Blütenzeit erhalten, das sicher schon von vielen beschaut wurde, ohne die schöne Jüdin darin zu erkennen.

Nicht erschöpfend ist damit der Entwicklungsgang  der Juden in München geschildert, noch viel Anregungen und Aufklärungen bergen die in den Archiven ruhenden Akten und Urkunden. Wollen wir hoffen, daß die Zeit nicht mehr fern ist, wo alle diese Quellen erschlossen werden.“    

 

Quelle:

„Das Bayerland“, 2. Oktoberheft 1926; Jahrgang XXXVII, 20, S. 613-618

Anmerkung:

Der Text wurde in seiner Originalschreibweise übernommen, Hervorhebungen des Autors (Schöpflich) kursiv wiedergegeben.

Literatur:

Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Heft 8, 1926, S.221-223,

Bayerische Israelitische Gemeindezeitung, Heft 9, 1926, S. 248

Bayerische Israelitische Gemeindezeitung, Heft 10, 1926, S. 260-262

 

Jüdisches München, (Hg.) R. Bauer u. M. Brenner, München 2006

H. Lamm, Von Juden in München, München 1958

Neues Lexikon des Judentums, (Hg.) J. H. Schoeps, Gütersloh/München 1998, Stichwort: München

B. Vogt: München – Provinz und Metropole, in: Deutsch-jüdische Passagen, (Hg.) W. Jasper u. J. H. Schoeps, Hamburg 1996, S.237-249

2 Kommentare

  1. In folgenden Büchern findet man zusätzliche Informationen zur Geschichte der Juden in München:
    Vergangene Tage. Jüdische Kultur in München, hrsg. v. Hans Lamm, München u. Wien 1982

    Andreas Heusler, Das Braune Haus. Wie München zur ‚Hauptstadt der Bewegung‘ wurde, München 2008

    David Clay Large, Hitlers München. Aufstieg und Fall der Hauptstadt der Bewegung, München 2003

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